Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 946

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 946 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 946); den. Von dieser Zielrichtung ausgehend, regelt sich der Entwurf nach dem allgemeinen Grundsatz, nach seiner Maßnahme in Rechtsträgerschaft der KWV befindliches volkseigenes Vermögen in das Eigentum der jeweiligen Gemeinde zu übertragen. In praktischer Realisierung bedeutet dies, daß das ehemalige volkseigene Gebäudevermögen sowie Grund und Boden in das Eigentum einer GmbH übergeben wird, in der die Kommune als alleinige Inhaberin sämtlicher - und das muß unterstrichen werden - Geschäftsanteile dieser GmbH wirkt. Für die Übergangszeit werden zusätzlich als flankierende Maßnahmen auf dem Weg in die soziale Marktwirtschaft Zuwendungen gewährt, zeitlich verbunden mit der Möglichkeit für die Wohnungsgesellschaften, Eigentum an Grund und Boden zu erlangen. Eine solcher Art geschaffene rechtliche Regelung findet die Zustimmung meiner Fraktion, damit ihr aus unserer Sicht die Prämissen erfüllt werden, für deren Verwirklichung wir uns und sicher alle im Konsens befinden. Das ist zum einen die Abwehr von Spekulationsversuchen und zum anderen die Forderung, daß für eine absehbare Übergangszeit das soziale Wohnungsmietrecht bestehen bleibt. Und die vorgenannten juristischen Mechanismen werden, so hoffen wir, für diese Zielstellung eine hilfreiche Absicherung sein. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Dott. Als letzter in der Debatte spricht für die Fraktion Die Liberalen der Abgeordnete Gerry Kley. Kley für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Es fehlen wirklich elementare Forderungen für Wettbewerb und Chancengleichheit in diesem Gesetz. Paragraph 1 verteilt das Vermögen, was sich zur Zeit im Volkseigentumbesitz befindet, an die Kommunen. Dabei ist aber nicht abgeklärt, was mit dem Vermögen an Häusern, an Immobilien sowie an Grund und Boden geschieht, die auf Grund von politischem oder ökonomischem Druck in das Eigentum dieses Volkseigentums übergegangen sind. Eine Reihe von Häusern mußte von ihren Besitzern abgegeben werden, weil diese sich auf Grund der verfehlten Politik der vorherigen Regierung nicht mehr in der Lage sahen, diese Häuser weiter zu finanzieren. Sollen diese Häuser jetzt einfach übergehen in kommunales Eigentum und dort dann einen Rechtsstreit auslösen, oder sollte nicht jetzt die Möglichkeit beim Schopfe gepackt werden und mit diesem Gesetz gleich eine Regelung getroffen werden, um wieder Gesetz und Recht zu Wort zu verhelfen? (Vereinzelt Beifall, vorwiegend bei CDU/DA und Liberalen) Im § 2 Absatz 3 wird die unentgeltliche Übergabe von Grund und Boden an die neu zu schaffenden Gesellschaften geregelt. Andererseits steht im § 4, daß die Genossenschaften die Möglichkeit haben, ihren Grund und Boden zu kaufen. Ich frage mich, wo da die Chancengleichheit bleibt? Die alten Gesellschaften, die schon immer vom Staat hoch subventioniert waren, werden jetzt noch dadurch begünstigt, daß sie den Grund und Boden geschenkt bekommen, und die AWG, die bisher nur schwieriger wirtschaften konnten, müssen ihren Boden kaufen. Noch mehr benachteiligt sind natürlich gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften, die schon immer bestanden. Diese bekamen vom Staat kaum Subventionen, hatten eigenen Grund und Boden, was jetzt natürlich günstig ist, was ihnen aber über all die Jahre hohe Grundsteuern bescherte. Diese GWG werden jetzt nachträglich bestraft. Zur Anfrage der Abgeordneten der DBD/DFD, wie der Kauf des Bodens zu regeln wäre. Zunächst einmal sind wir grundsätzlich für Kauf des Bodens. Es sollte dort einheitlich die Gerechtigkeit herrschen, und der Kauf könnte leicht geregelt werden über eine Erhöhung der Kapitaleinlage der einzelnen Mit- glieder der Genossenschaft. Wenn wir davon ausgehen, von einer Wohnung, die etwa 60 Quadratmeter hat, 6 Mietparteien wohnen übereinander, das wären bei dem Bodenpreis, der angegeben ist, 1000 Mark, eine höhere Einlage für jedes Mitglied. Ich glaube, das ist zu tragen. Im § 3 ist weiter noch geregelt, daß die Finanzierung erfolgen soll dieser neuen Gesellschaften, d. h. die Gebäudewirtschaft, die KWV, die mit hohen Subventionen nicht besonders wirtschaftete, soll weiterhin hohe Zuschüsse vom Staat erhalten, um diese Wirtschaft weiter betreiben zu können, denn ich glaube nicht, daß sich die Leitung dort wesentlich ändert und dementsprechend die Wirtschaftspolitik. Die GWG und AWG haben gelernt, anders zu wirtschaften. Warum erhalten diese keine Zuschüsse in der angegebenen Höhe, sondern sind jetzt schon angewiesen, sich auf Eigenerwirtschaftung umzustellen? Dieses System würde auch bei den neu zu schaffenden Gesellschaften wahrscheinlich bessere Ergebnisse tätigen. Zum Schluß noch kurz zu § 4 Absatz 1, der den Verkauf des Bodens regelt. Mir sind einige Fälle bekannt, wo unter anderem auch Bodenreformland nach Bau von Häusern einfach in das Eigentum der AWG überging bzw. in Volkseigentum. Das heißt, es wurde nach 1949 eine große Anzahl von Enteignungen für den Wohnungsbau durchgeführt. Diese Fälle sollten überprüft werden und nicht jetzt der Boden verkauft werden, der rechtlich gar nicht dem Volk gehört Ich danke Ihnen. (Vereinzelt Beifall, vorwiegend bei CDU/DA und Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Kley. Zum Abschluß hat der Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft, Dr. Viehweger, noch einmal um das Wort gebeten. Dr. Viehweger, Minister für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe einen großen Fehler gemacht. Ich habe mein Manuskript gekürzt, weil ich dachte, es ist alles klar bei dieser kleinen Vorlage. Jetzt stelle ich fest, es ist nichts klar. Dieses Gesetz soll weder eine Wohngeldregelung sein noch eine Mietgeldregelung, noch über Belegungsrechte etwas sagen, noch über Subventionen etwas sagen. Einzig und allein das, was im Titel steht, nichts anderes. (Beifall bei CDU/DA) Das Wohngeldgesetz liegt der Volkskammer zur Entschei dung vor. Das Gesetz über Belegungsrechte liegt der Volkskam-’' mer vor. Ob zur Entscheidung, das ist die Frage, ich weiß nicht, wann es das Präsidium auf die Tagesordnung setzt. Es liegt vor, kann ich nur sagen. Auch was die Subventionen betrifft, entscheidet die Volkskammer mit dem Haushalt für das zweite Halbjahr und dann anschließend für das nächste Jahr, und ein Gesetz über frei finanzierten Wohnungsbau wird im Entwurf auch vorliegen, aber noch nicht für die Volkskammer, sondern erst für das Kabinett. Was die Mietregelung betrifft, so hat sich das Kabinett eindeutig auch in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten für dieses Jahr erklärt: Keine Mietregelung! Ich habe das heute früh noch einmal bekräftigt. Die Regelungen für nächstes Jahr sind erarbeitet, und wir haben momentan eine Regelung entsprechend dem bekannten Satz, daß wir die Mieterhöhung an die Einkommenserhöhung binden wollen. Diese Formel wird zur Zeit erarbeitet. Außerdem möchte ich noch sagen - auch den Abgeordneten der CDU -: Ich finde keine elementaren Schwächen - das wollte ich damit nur sagen -, was das Treuhandgesetz betrifft. Im Treuhandgesetz ist bewußt eine Regelung für dieses Eigentum ausgespart worden. Deshalb brauchen wir diese Regelung. Das Treuhandgesetz gilt also dafür nicht. Es ist schon wichtig, daß dieses Gesetz diskutiert und, ich hoffe auch, verabschiedet wird; denn wenn wir das nicht tun, zementieren wir den Status quo. Und es ist etwas ganz anderes, ob wir funktionierende 946;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 946 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 946) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 946 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 946)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den Sicherheitserfordernissen der sozialistischen Gesellschaft und der Sicher- heitspolitik der Partei ergebende generelle Anforderung an die Arbeit Staatssicherheit . Diese generelle Anforderung besteht in der Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und der politischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse der ist es objektiv notwendig, alle eingewiesenen Antragsteller auf ständige Wohnsitznahme umfassend und allseitig zu überprüfen, politisch verantwortungsbewußt entsprechend den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik eiier zielgerichteten Befragung über den Untersuchungshaft- und Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik durch westdeutsche und us-amerikanische Geheimdienste unterzogen werden.

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