Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 944

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 944 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 944); Zuwendungen zu belasten und diese damit für einen Schuldendienst bereitstehen. Angesichts der historisch gewachsenen Gemeinsamkeit des Wohnungsfonds der Gebäudewirtschaften und der AWG muß überraschen, daß die Liquidität der Genossenschaften einer zusätzlichen Belastungsprobe unterzogen wird. Gemäß § 4 Abs. 1 und 2 sollen die Genossenschaften, die zur Zeit auch außerordentlich hohe Kreditverbindlichkeiten haben, den Boden, auf dem ihre Häuser stehen, kaufen können. Das ist zwar begrüßenswert, aber die Frage besteht - Sponsoren stehen nicht bereit -: Woher sollen diese Mittel kommen für den Kauf, wenn die staatlichen Zuwendungen zurückgefahren werden und kommunale Mittel kaum zur Verfügung stehen? Sollen diese Mittel nur von den Mietern und den Genossenschaften aufgebracht werden? Unserer Meinung nach wird mit diesem Gesetz ein unerhörter Druck auf die Miethöhe ausgeübt, so daß die Frage entsteht: Wie viele Milliarden stehen im Rahmen des Wohngeldgesetzes bereit, um diese gigantische Umverteilung finanzieren zu können? Bezogen auf § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 4 sollten im Interesse der Rechtssicherheit und auch im Einklang mit den Üblichkeiten des Grundstücksverkehrs nicht nur notarielle Beglaubigungen, sondern eine notarielle Beurkundung vorgesehen werden. Das sind nur einige Punkte, die ich wichtig fand angesprochen zu haben. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordnete Bencze. Es schließt sich an der Abgeordnete Zimmermann von der Fraktion CDU/DA. Prof. Dr. Zimmermann für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem Gesetz sind aus unserer Sicht zwei Aspekte von Bedeutung: Wie konsequent wird die soziale Marktwirtschaft berücksichtigt, und wie sind die erforderlichen sozialen Aspekte und Maßnahmen finanziell gesichert? Ich bin der Meinung, daß an sich der vorliegende Entwurf auf beide Fragen eine befriedigende Antwort nicht gibt. Wir haben bei uns einen Wohnungsbestand von durchschnittlich 420 Wohnungen auf 1000 Einwohner. Dieser Bestand teilt sich folgendermaßen auf: Privat- und sonstiges Eigentum 41,4 %, genossenschaftliches Eigentum 17,6 % und Volkseigentum 41,2 %. Um diesen letzten Posten, um das Volkseigentum, geht es im vorliegenden Gesetzentwurf inklusive Grund und Boden von den Gebäuden, die darauf stehen. Richtig als erster Schritt ist die konsequente Übertragung des volkseigenen Vermögens in das Eigentum der Gemeinden und Städte. So ist es in § 1 Abs. 1 enthalten, und das entspricht auch der kommunalen Selbstverwaltung. Volkseigenes Vermögen sind die Wohngebäude, die baulichen Anlagen sowie der Grund und Boden. Und das harmoniert auch mit dem Kommunalvermögensgesetz, das wir heute vormittag in erster Lesung in die Ausschüsse verwiesen haben. Der Absatz 2 aus Paragraph 1 legt richtig fest, daß die Städte und Gemeinden Inhaber der Anteile der neuen gemeinnützigen Wohnungsbaugemeinschaften sind, die durch Umwandlung der volkseigenen Betriebe der Wohnungswirtschaft entstehen. Wir sind der Meinung, daß aber aus marktwirtschaftlicher Sicht andere Anteilsinhaber zu berücksichtigen wären. Ebenfalls ist aus marktwirtschaftlicher Sicht anzustreben, einen beträchtlichen Teil des volkseigenen Vermögens schnell und direkt an private Interessenten des In- und Auslands zu verkaufen unter Berücksichtigung heimischer Interessen. Nur so ist Kapitalzufluß zu sichern. Das-gilt auch für den Verkauf von Dienst- und Werkswohnungen an die Betriebe. In allen Fällen - und das steht in diesem Gesetzentwurf nicht drin - ist bei der Eigentumsübertragung die Treuhand und das heute vormittag in 1. Lesung gegebene Kommunalver-mögensgesetz zu berücksichtigen. Die Treuhand ist einzuschal- ten. Wir müssen beim Verkauf auch hier den Markt wirken lassen. Zu § 3, die Zuwendung: Hier sind bei den nicht einmal kostendeckenden Mieten die flüssigen Mittel für sofortige Sanierung und Instandhaltung nicht herzuzaubern. Für den Neubau können zwar Kredite aufgenommen werden, auch hier müssen wir aber sofort marktwirtschaftliche Regulative einsetzen und wirken lassen. Ein weiterer Verfall unserer Wohnungssubstanz ist sonst zu befürchten. Die in § 3 erwähnten Möglichkeiten und Kann-Bestimmungen für die Zuwendungen sind Gummi und mit konkreten Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung von Wohngeldregelungen zu präzisieren. So schnell wie möglich sind kostendek-kende Mieten einzuführen. Offene und verdeckte Subventionen verschleiern. Eine Bemerkung zu §4, Eigentumserwerb: Das Anliegen, den Grund und Boden der Kommune entgeltlich zu verkaufen, entspricht den marktwirtschaftlichen Prinzipien. Bei der Präzisierung des Gesetzes, insbesondere bei der praktischen Umsetzung und auch darüber hinaus, ist folgendes zu beachten und zu klären: Eigentum des Grund und Bodens der Arbeiterwohnungsgenossenschaften außerhalb dieses Gesetzes, Zwischenschaltung der Treuhand, keine versteckten Subventionen, dafür Fördermittel und Wohngeld, Aufstellung der erforderlichen finanziellen Mittel für Sanierung, Erhaltung, Neubau und Vorschläge für die Deckungsbilanz mit Veröffentlichung, möglichst in diesem Haus, konsequente Förderung des Privateigentums an Wohnungen und Wohngebäuden. Meine Damen und Herren! Außer dem § 3 sind die anderen zu regelnden Sätze an sich in dem Kommunalvermögensgesetz von heute vormittag enthalten. Wir empfehlen die Überweisung in die Ausschüsse. Die Ausschüsse mögen überprüfen, ob unter Berücksichtigung des Kommunalvermögensgesetzes, des Treuhandgesetzes und anderer Gesetze, die wir bereits verabschiedet haben oder verabschieden werden, dieses vorliegende Gesetz überhaupt noch notwendig ist. - Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA und DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. Für die SPD spricht jetzt Herr Abgeordneter Stephan. Dr. Stephan für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem Wohnen hat jetzt sicher jeder von uns Assoziationen, die in eine ganz andere Richtung gehen, als sich hier mit einem Gesetz zu beschäftigen. (Vereinzelt Beifall) Trotzdem möchte ich doch, weil es einen ganz wesentlichen Teil der Lebensqualität vieler Bürger berührt, hier ein paar Worte verlieren. Ich streiche aber mein Manuskript auf ein Minimum zusammen. Die Aufgaben, die vor uns stehen, werden sicher Jahre in Anspruch nehmen. Und trotzdem glaube ich, daß es wichtig ist, jetzt schon diese ersten Schritte, die wir mit diesem Gesetz jetzt gehen wollen, zu gehen, weil Weichen gestellt werden müssen und die ersten Schritte in die richtige Richtung gegangen werden müssen. Für die SPD, für die Sozialdemokraten gibt es keinen Zweifel daran, daß nur Marktwirtschaft, natürlich sozial gesichert, und Privateigentum, also die grundsätzliche Eigentumsfähigkeit aller ökonomischen Güter, sowohl Mieter als auch Vermieter befreien kann. Wir brauchen auf dem Gebiet der DDR eine unternehmerische Wohnungswirtschaft - dafür sind wir - mit viel Initiative, aber auch mit viel sozialer Verantwortung. Und selbstverständlich gehört zu diesem Gesetz eben - das ist heute sicher noch nicht möglich, das hier gleichzeitig zu verhandeln, es wäre sicher gut - das System des Wohngeldes und genauso das System des Mieterschutzes, und es gehört natürlich dazu das in dem Gesetz vorhandene Element des Grundsatzes der Gemeinnützigkeit. 944;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 944 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 944) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 944 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 944)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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