Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 936

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 936 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 936); gen zusammenzuschließen, um so neben der Aufstellung von Kandidaten in Wahlkreisen auch über Landeslisten ihre Vertreter in die Länderparlamente wählen zu lassen. (Zuruf von der PDS: Sehr großzügig!) 3. Zu weiteren Regelungen in der Gesetzesvorlage: Ich möchte hier nur die wichtigsten Punkte nennen, die im Ausschuß unbedingt nochmal beredet werden müssen. Zu den Fristen hat der Herr Staatssekretär einiges gesagt. Wir denken, die Fristen sind auf jeden Fall zu schwierig bemessen. Wenn man davon ausgeht, daß wir den 14. Oktober als Wahltag annehmen und eine Einreichfrist von 50 Tagen vor diesem Wahltermin für die Landeslisten und Kreiswahlvorschläge vorgesehen ist, kommen wir mit dieser Rechnung auf Ende August. Wenn wir uns vorstellen, daß dieses Wahlgesetz am 22. Juli verabschiedet wird, bleibt knapp ein Monat zur Vorbereitung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten. Ich denke, das können sowohl die großen Parteien nicht leisten, geschweige denn kleinere Gruppierungen und auch nicht in kleineren Gebieten. Wir denken also als SPD-Fraktion, daß die Frist auf jeden Fall auf 35 Tage oder möglichenfalls sogar auf 30 Tage verkürzt werden muß. Es muß auch für Wählergruppen möglich sein, Wahlkreisvorschläge einzureichen, die mit dieser Frist behindert würden, zumal Sommer ist, und wir die Wähler nicht daran hindern können, in Urlaub zu fahren. Zweitens: Wir begrüßen die Möglichkeit der Briefwahl für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag aus dringenden Gründen nicht in der DDR sind. Wir weisen jedoch darauf hin, daß bei dieser Wahl vorher ausreichend geklärt werden muß, wie sich dienstlich im Ausland befindliche Bürger in den Besitz des Wahlscheins bringen können. Das hat sowohl bei der Kommunalwahl als auch bei der Volkskammerwahl ja eine wichtige Rolle gespielt. Zum dritten ist in § 48 der Vorlage festgelegt, daß ein Abgeordneter sein Mandat verliert, wenn er eine Partei oder politische Vereinigung wechselt. Dem können wir so nicht zustimmen. Diese Regelung gibt es bereits im Kommunalwahlgesetz und auch im Volkskammerwahlgesetz. Wir denken, ein gewählter Abgeordneter muß nach der Legislaturperiode Rechenschaft über die Ausübung seines Mandats legen. Wir können da nicht im Wahlgesetz Bedingungen festlegen. Als vierten Punkt bitten wir zu überprüfen, wieweit Richtlinien zur Führung eines Wahlkampffonds in den Ländern gegeben werden müssen. Vor der Wahl wird es noch keine Länder geben, jedenfalls nach dieser Terminsetzung nicht. Es muß festgelegt werden, wie die Wahlkampffonds gebildet werden, wie eventuell auch finanzielle Mittel der Republik zur Verfügung gestellt werden, damit die Wahlen und die Wahlvorbereitung nicht an den Finanzmitteln scheitern. Als letztes bitten wir zu prüfen - da stimme ich mit der Rednerin der CDU/DA-Fraktion überein -, inwieweit Sonderregelungen oder Schutzregelungen für die Beteiligung der Sorben an den Landtagswahlen festgelegt werden müssen. Mit diesen Zusätzen stimmt die SPD-Fraktion dem Überweisungsantrag zu. - Ich danke Ihnen. (Beifall, vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke der Abgeordneten Kschenka und rufe von der Fraktion der PDS Frau Abgeordnete Ostrowski auf. Frau Ostrowski für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sie werden an meiner Sprache unschwer erkennen, daß ich aus Sachsen komme. Ich wollte die Sachsenhymne heute nicht noch einmal rezitieren. Ich habe mir deshalb erlaubt, mich schwarz-gelb zu kleiden, als äußeres Zeichen meiner Verbundenheit mit der zukünftigen Landeshauptstadt Sachsens. (Beifall bei der SPD) Außerdem fällt mir auf, daß, je später der Abend, desto schöner die Rednerinnen sind. Also es sind drei Frauen, die jetzt gesprochen haben. (Heiterkeit) Verehrte Abgeordnete! Wir alle hier im Hohen Hause sind uns sicher der Tatsache bewußt, daß mit der Wahl der Landtage wesentlich darüber entschieden wird, auf welche Art und Weise die Bürger der jetzt noch bestehenden DDR ihr Leben als Bürger einer deutschen Bundesrepublik beginnen werden. Der Übergang zu einer demokratischen, sozialen, ökologischen, marktwirtschaftlichen Gesellschaft wird auf unserem Territorium auch nach dem Beitritt noch sehr lange Besonderheiten aufweisen. Die Landtage werden die entscheidende Instanz sein, für diesen Prozeß im Sinne der Bürger entsprechende Lösungen zu beraten, zu beschließen und zu schaffen. Die Landtage sind aber auch der Ort, wo die aus der gesellschaftlichen Umwälzung des Oktober 1989 entstandenen Bewegungen, Vereinigungen und Parteien der Bürger ihre Erfahrungen, ihre Geschichte, ihre Visionen und damit ein Stück Identität einbringen können. Insofern hatten wir sehr begrüßt, daß im Gesetzentwurf keine - wie auch immer geartete - Prozentklausel enthalten war. Wir sahen dieses Fehlen der Prozentklausel nicht als ein Zugeständnis an kleine Splittergruppen an, sondern als eine logische Konsequenz zur Wahrung der gerade erst neu gewonnenen Pluralität. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) In diesem Sinne kann die PDS-Fraktion dem Vorschlag, der hier von der Regierung gemacht wurde, sicher nicht zustimmen. Welche Regelung halten wir für überdenkenswert für die Arbeit in den Ausschüssen? Ich möchte dringend auf das Problem des Ausländerwahlrechts hinweisen, das es im Entwurf nicht gibt. Hier sollte dem Parlament das Bundeswahlgesetz, dem ja der vorliegende Gesetzentwurf in großen Zügen folgt, kein Vorbild sein. Eine Wahlrechtsregelung, die selbst einen seit Jahrzehnten im Lande lebenden Ausländer mit Entmündigten und geistig Gebrechlichen auf eine Stufe stellt, erscheint mir einfach unakzeptabel und, verehrte Abgeordnete, im Hinblick auf die Entwicklung des europäischen Einigungsprozesses einfach nicht mehr zeitgemäß. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Warum - frage ich - sollten wir nicht in diesem Falle einen klaren Ansässigkeitszensus in Fragen der europäischen Einigkeit hier schaffen und damit vorangehen? Es ließen sich hier Maßstäbe setzen für die zukünftigen Wahlgesetzgebungen der Länder. Eine Stelle, an der der Entwurf sogar hinter dem Wahlgesetz zu den Wahlen zur Volkskammer zurückbleibt, ist die Festlegung in § 4, Artikel 2. Ich meine die Größe der Wahlkreise. Es wird festgelegt, daß ein Wahlkreis ungefähr 60000 Einwohner umfaßt. Wir halten diese Zahl für zu groß. Diese Größe beträgt fast das Anderthalbfache des Durchschnitts der Wahlkreise bei den Wahlen zur Volkskammer, und ungefähr in dieser gleichen Größe ist der Vergleich zu den Wahlkreisen in der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen. Wir sehen dadurch einfach eine Erschwerung des engen Kontaktes, der Bindung der Einzelkandidaten zu den Bürgern und umgedreht. Wir meinen also, daß in den Ausschüssen überdacht werden muß, wie die Größe des Wahlkreises verändert, also verkleinert werden muß. Im Interesse einer realen Demokratie mahne ich auch zur Vorsicht, was die Abweichung von den 25 % nach oben und nach unten angeht. Nehmen wir den Fall von 60000 Einwohnern je Wahlkreis als Ausgangspunkt, so könnten zum Beispiel einige Wahlkreise 75000 Einwohner und einige Wahlkreise 45000 Einwohner haben. Das wäre also, wenn man diese beiden Extreme nimmt, fast ein Verhältnis von 1:2. Das aber berührt schon wieder das Gleichheitsprinzip der Wahl und wäre zu überdenken, zumindest muß man zur Vorsicht mahnen. Und da wir gerade bei der Wahlkreisarithmetik sind - die Abgeordnete der SPD hatte das schon angeführt -, bekanntlich kann man ja durch die Wahlkreisstruktur eine Wahl auch wesentlich vorab beeinflussen. Von einem Vertreter der Opposition werden Sie sicherlich er- 936;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 936 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 936) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 936 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 936)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

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