Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 934

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934); dokumentieren. Zugleich werden mit den Wahlen die Voraussetzungen für die Bildung der Landesorgane und die Regierungsfähigkeit der Länder geschaffen. Somit sind die Landtagswahlen für unseren gemeinsamen Weg in die deutsche Einheit für die Erfüllung des Wählerauftrages vom 18. März dieses Jahres von grundlegender Bedeutung. Es sind die Länder, die in dem zukünftigen gesamtdeutschen Staatswesen fortbestehen, und es sind die Landesparlamente und Regierungen, die über den Tag der Vereinigung hinaus die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen und Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern zu vertreten und zu realisieren haben. Mit den Landtagswahlen sind also Körperschaften zu bilden, die den Anforderungen der Zukunft im geeinten Deutschland standhalten, die Länder allseitig zum Aufblühen bringen und im Verbund mit den übrigen Ländern Deutschlands ihren Beitrag auf dem Weg zu einem europäischen Deutschland leisten. Aus diesen Ansprüchen ergeben sich die mit dem Wahlgesetzentwurf dem Hohen Haus unterbreiteten Wahlgrundsätze, das Wahlsystem und die Leitung und Gestaltung der Wahlen selbst. Die Regierung ist der Auffassung, daß mit diesen Wahlen die Bürgerinnen und Bürger nach den wichtigen Wahlgrundsätzen entscheiden, die bei allen zukünftigen Wahlen im geeinten Deutschland praktiziert werden. Deshalb wird vorgeschlagen, daß die Abgeordneten in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl mittels einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt werden. So sieht es der § 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfes vor. Damit hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine zweite Stimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei oder einer politischen Vereinigung gemäß § 5. Diese Art zu wählen hat sich nicht nur über Jahrzehnte in der BRD und anderen demokratischen Staaten bewährt. Es ist auch unter allen Wahlsystemen das geeignetste, um den Wählerwillen auf wahrhaft demokratische Weise zu reflektieren. Die Regierung knüpft mit dem vorliegenden Entwurf zudem an Erkenntnisse aus den Wahlen zu diesem Hohen Hause sowie zu den Kommunalparlamenten an und unterbreitet den Vorschlag, mit den Wahlen zu den Landtagen das Briefwahlsystem einzuführen gemäß § 9 Absatz 3 Ziffer 2. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten insbesondere zu den Kommunalwahlen kritisiert, daß diese Möglichkeit nicht bestand. Sie empfanden es als Einschränkung für die Disposition ihrer persönlichen Zeit und, soweit sie sich im Ausland befanden, für die Wahrnahme eines grundlegenden demokratischen Rechts. Mit der Briefwahl ist es nunmehr allen Wahlberechtigten möglich, sich an der Wahl zu ihren Landesparlamenten zu beteiligen und für den Kandidaten, die Partei oder andere politische Vereinigungen bzw. Listenvereinigungen ihrer Wahl zu stimmen. Dabei wird gesichert, daß die Stimmabgabe in dem Wahlkreis erfolgt, wo der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat - gemäß § 11 letzter Anstrich in Verbindung mit den §§ 35 und 38. Die Gestaltung der Briefwahl und die Einrichtung der Wahlvorstände für die Feststellung des Briefwahlergebnisses im jeweiligen Wahlkreis bieten die Garantie dafür, daß Wahlbetrug ausgeschlossen wird. Es ist auch gesichert, daß durch die Einrichtung dieser Wahlvorstände in jedem Wahlkreis kein einseitiger Zuschlag von Wählerstimmen im Wahlgebiet erfolgt, wie das bekanntlich bei den Volkskammerwahlen, bezogen auf die Auslandswähler, der Fall war. Ich denke, meine Damen und Herren, wir sind uns in diesem Hohen Haus in dieser Frage einig, daß damit wichtige wahlrechtliche Bedingungen für einen fairen Wahlkampf und für ein demokratisch zu erzielendes Wahlergebnis gesetzt sind. Das schließt auch die Anerkennung der Einführung einer Sperrklausel ein. Die Regierung schlägt vor, eine Sperrklausel aufzunehmen, so daß wir auch im Hinblick auf die gesamtdeutschen Wahlen weitere Erfahrungen in der Ausprägung der demokratischen Strukturen sammeln und den Schritt in Richtung des Wahlrechts im geeinten Deutschland maßvoll gehen. Über die Höhe der Sperrklausel sollte sich das Hohe Haus verständigen. Die mit den wahlrechtlichen Bestimmungen im Entwurf des Gesetzes vorgeschlagenen Möglichkeiten der Wahlberechtigten, Wahlvorschlagsrecht nach § 17, sichern, daß auch kleinere Parteien oder politische Vereinigungen durch Eingehen einer Listenvereinigung ihre Wählerschaft in den Landesparlamenten vertreten werden. Die Erfahrungen unserer eigenen parlamentarischen Arbeit legen dafür ein beredtes Zeugnis ab. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, daß in konsequenter Umsetzung des Wählbarkeitsgrundsatzes nach § 10 Abs. 1, wonach jeder Bürger der DDR wählbar ist, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich auch bereits gewählte Abgeordnete bewerben können -gemäß § 21 Abs. 5. Die Regierung ist der Auffassung, daß damit der spezifischen Situation zu diesen Landtagswahlen auf demokratische Weise und verantwortungsvoll für das zukünftige politisch-parlamentarische Wirken aller demokratischen Kräfte Rechnung getragen wird. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Regelung über die Wahlorgane. Sowohl mit dem Vorschlag der Gliederung derselben nach § 11 als auch mit der Bildung nach § 12 erfolgt eine Annäherung an das Wahlrecht der BRD und damit an die Ausformung eines gesamtdeutschen Wahlrechtes. Die Bestimmun- gen über die Vorbereitung der Wahlen stecken den Rahmen für die breit gefächerten politischen Aktivitäten in den Ländern ab. Hier sind auch die wichtigsten Eckdaten und Termine für die Parteien und anderen politischen Vereinigungen fixiert. Ich verweise besonders auf die Beteiligungsanzeigen - § 18 -, die Aufstellung der Bewerber - § 21 -, die Einreichung der Wahlvorschläge nach § 22. Für die Bewältigung aller mit der Durchführung der Wahl zusammenhängenden Maßnahmen ist schließlich die für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge getroffene Festlegung hervorzuheben - nach § 25. Die Einhaltung dieser Frist ist von zentraler Bedeutung. Nur dann ist nämlich die fristgemäße Herstellung der Stimmzettel garantiert, was wiederum für die Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl Voraussetzung ist. Selbstverständlich werden mit dem Gesetzentwurf bis in die erforderlichen Einzelheiten gehende Bestimmungen für eine wahlrechtlich exakte Durchführung der Landtagswahlen und damit für die Bildung der Landesparlamente unterbreitet. Es würde hier und heute zu weit führen, alle einzelnen Bestimmungen zu begründen. Wie Sie, meine Damen und Herren, feststellen können, wurden alle Probleme bedacht und in den Regelungsvorschlägen berücksichtigt. Das betrifft sowohl notwendige Aussagen zu den Kosten, zur möglichen Nachprüfung - bei auftretenden Zweifeln an der Richtigkeit der Wahl und die damit verbundenen Konsequenzen gemäß § 55 ff. als auch den außerordnungsrechtlichen Schutz der Wahl - § 63 - und den Auftrag an die Regierung, eine Wahlordnung zu erlassen - § 64. Namens der Regierung bitte ich das Hohe Haus, mit der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes den Weg frei zu machen für seine Behandlung in den Ausschüssen entsprechend dem vorliegenden Antrag. Ich unterstreiche zugleich, daß für die 2. Lesung Dringlichkeit geboten ist. Sie werden selbst erkennen, wenn Sie, meine Damen und Herren, anhand der Fristensetzung im Gesetzentwurf einen Terminplan für die Vorbereitung der Wahlen in den Ländern auf stellen, wie knapp die Zeit bemessen ist. Wir sind es den Wählerinnen und Wählern im Prozeß des weiteren Ausbaus des demokratischen, sozialen und rechtsstaatlich verfaßten Staatswesens schuldig, mit der Verabschiedung dieses Wahlgesetzes noch im Juli ein Zeichen zu setzen. -Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei CDU/DA, DSU, Liberalen und DBD/ DFD) (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Herr Staatssekretär, eine Anfrage!) 934;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Besuchs mit diplomatischen Vertretern - Strafvollzug Vordruck - Gesundheitsunterlagen - alle angefertigten Informationen und Dokumentationen zum Verhalten und Auftreten des Inhaftierten in der Zur politisch-operativen Zusammenarbeit der Abteilungen und insbesondere auf der Ebene des Referates operativer Vollzug der Abteilung mit dem Untersuchungsführer der Abteilung. Die in der Fachschulabschlußarbeit behandelten einzelnen Bereiche der Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit unter Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, issenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ausgehend diese Prinzipien ständig in ihrer Einheit und als Mittel zur Lösung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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