Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 934

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934); dokumentieren. Zugleich werden mit den Wahlen die Voraussetzungen für die Bildung der Landesorgane und die Regierungsfähigkeit der Länder geschaffen. Somit sind die Landtagswahlen für unseren gemeinsamen Weg in die deutsche Einheit für die Erfüllung des Wählerauftrages vom 18. März dieses Jahres von grundlegender Bedeutung. Es sind die Länder, die in dem zukünftigen gesamtdeutschen Staatswesen fortbestehen, und es sind die Landesparlamente und Regierungen, die über den Tag der Vereinigung hinaus die politischen, wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, kulturellen und Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern zu vertreten und zu realisieren haben. Mit den Landtagswahlen sind also Körperschaften zu bilden, die den Anforderungen der Zukunft im geeinten Deutschland standhalten, die Länder allseitig zum Aufblühen bringen und im Verbund mit den übrigen Ländern Deutschlands ihren Beitrag auf dem Weg zu einem europäischen Deutschland leisten. Aus diesen Ansprüchen ergeben sich die mit dem Wahlgesetzentwurf dem Hohen Haus unterbreiteten Wahlgrundsätze, das Wahlsystem und die Leitung und Gestaltung der Wahlen selbst. Die Regierung ist der Auffassung, daß mit diesen Wahlen die Bürgerinnen und Bürger nach den wichtigen Wahlgrundsätzen entscheiden, die bei allen zukünftigen Wahlen im geeinten Deutschland praktiziert werden. Deshalb wird vorgeschlagen, daß die Abgeordneten in freier, allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl mittels einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt werden. So sieht es der § 1 Absatz 2 des Gesetzentwurfes vor. Damit hat jeder Wähler zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine zweite Stimme für die Wahl einer Landesliste einer Partei oder einer politischen Vereinigung gemäß § 5. Diese Art zu wählen hat sich nicht nur über Jahrzehnte in der BRD und anderen demokratischen Staaten bewährt. Es ist auch unter allen Wahlsystemen das geeignetste, um den Wählerwillen auf wahrhaft demokratische Weise zu reflektieren. Die Regierung knüpft mit dem vorliegenden Entwurf zudem an Erkenntnisse aus den Wahlen zu diesem Hohen Hause sowie zu den Kommunalparlamenten an und unterbreitet den Vorschlag, mit den Wahlen zu den Landtagen das Briefwahlsystem einzuführen gemäß § 9 Absatz 3 Ziffer 2. Viele Bürgerinnen und Bürger hatten insbesondere zu den Kommunalwahlen kritisiert, daß diese Möglichkeit nicht bestand. Sie empfanden es als Einschränkung für die Disposition ihrer persönlichen Zeit und, soweit sie sich im Ausland befanden, für die Wahrnahme eines grundlegenden demokratischen Rechts. Mit der Briefwahl ist es nunmehr allen Wahlberechtigten möglich, sich an der Wahl zu ihren Landesparlamenten zu beteiligen und für den Kandidaten, die Partei oder andere politische Vereinigungen bzw. Listenvereinigungen ihrer Wahl zu stimmen. Dabei wird gesichert, daß die Stimmabgabe in dem Wahlkreis erfolgt, wo der Wahlberechtigte seinen Hauptwohnsitz hat - gemäß § 11 letzter Anstrich in Verbindung mit den §§ 35 und 38. Die Gestaltung der Briefwahl und die Einrichtung der Wahlvorstände für die Feststellung des Briefwahlergebnisses im jeweiligen Wahlkreis bieten die Garantie dafür, daß Wahlbetrug ausgeschlossen wird. Es ist auch gesichert, daß durch die Einrichtung dieser Wahlvorstände in jedem Wahlkreis kein einseitiger Zuschlag von Wählerstimmen im Wahlgebiet erfolgt, wie das bekanntlich bei den Volkskammerwahlen, bezogen auf die Auslandswähler, der Fall war. Ich denke, meine Damen und Herren, wir sind uns in diesem Hohen Haus in dieser Frage einig, daß damit wichtige wahlrechtliche Bedingungen für einen fairen Wahlkampf und für ein demokratisch zu erzielendes Wahlergebnis gesetzt sind. Das schließt auch die Anerkennung der Einführung einer Sperrklausel ein. Die Regierung schlägt vor, eine Sperrklausel aufzunehmen, so daß wir auch im Hinblick auf die gesamtdeutschen Wahlen weitere Erfahrungen in der Ausprägung der demokratischen Strukturen sammeln und den Schritt in Richtung des Wahlrechts im geeinten Deutschland maßvoll gehen. Über die Höhe der Sperrklausel sollte sich das Hohe Haus verständigen. Die mit den wahlrechtlichen Bestimmungen im Entwurf des Gesetzes vorgeschlagenen Möglichkeiten der Wahlberechtigten, Wahlvorschlagsrecht nach § 17, sichern, daß auch kleinere Parteien oder politische Vereinigungen durch Eingehen einer Listenvereinigung ihre Wählerschaft in den Landesparlamenten vertreten werden. Die Erfahrungen unserer eigenen parlamentarischen Arbeit legen dafür ein beredtes Zeugnis ab. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf aufmerksam machen, daß in konsequenter Umsetzung des Wählbarkeitsgrundsatzes nach § 10 Abs. 1, wonach jeder Bürger der DDR wählbar ist, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, sich auch bereits gewählte Abgeordnete bewerben können -gemäß § 21 Abs. 5. Die Regierung ist der Auffassung, daß damit der spezifischen Situation zu diesen Landtagswahlen auf demokratische Weise und verantwortungsvoll für das zukünftige politisch-parlamentarische Wirken aller demokratischen Kräfte Rechnung getragen wird. Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Regelung über die Wahlorgane. Sowohl mit dem Vorschlag der Gliederung derselben nach § 11 als auch mit der Bildung nach § 12 erfolgt eine Annäherung an das Wahlrecht der BRD und damit an die Ausformung eines gesamtdeutschen Wahlrechtes. Die Bestimmun- gen über die Vorbereitung der Wahlen stecken den Rahmen für die breit gefächerten politischen Aktivitäten in den Ländern ab. Hier sind auch die wichtigsten Eckdaten und Termine für die Parteien und anderen politischen Vereinigungen fixiert. Ich verweise besonders auf die Beteiligungsanzeigen - § 18 -, die Aufstellung der Bewerber - § 21 -, die Einreichung der Wahlvorschläge nach § 22. Für die Bewältigung aller mit der Durchführung der Wahl zusammenhängenden Maßnahmen ist schließlich die für die Bekanntmachung der Wahlvorschläge getroffene Festlegung hervorzuheben - nach § 25. Die Einhaltung dieser Frist ist von zentraler Bedeutung. Nur dann ist nämlich die fristgemäße Herstellung der Stimmzettel garantiert, was wiederum für die Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl Voraussetzung ist. Selbstverständlich werden mit dem Gesetzentwurf bis in die erforderlichen Einzelheiten gehende Bestimmungen für eine wahlrechtlich exakte Durchführung der Landtagswahlen und damit für die Bildung der Landesparlamente unterbreitet. Es würde hier und heute zu weit führen, alle einzelnen Bestimmungen zu begründen. Wie Sie, meine Damen und Herren, feststellen können, wurden alle Probleme bedacht und in den Regelungsvorschlägen berücksichtigt. Das betrifft sowohl notwendige Aussagen zu den Kosten, zur möglichen Nachprüfung - bei auftretenden Zweifeln an der Richtigkeit der Wahl und die damit verbundenen Konsequenzen gemäß § 55 ff. als auch den außerordnungsrechtlichen Schutz der Wahl - § 63 - und den Auftrag an die Regierung, eine Wahlordnung zu erlassen - § 64. Namens der Regierung bitte ich das Hohe Haus, mit der heutigen 1. Lesung des Gesetzentwurfes den Weg frei zu machen für seine Behandlung in den Ausschüssen entsprechend dem vorliegenden Antrag. Ich unterstreiche zugleich, daß für die 2. Lesung Dringlichkeit geboten ist. Sie werden selbst erkennen, wenn Sie, meine Damen und Herren, anhand der Fristensetzung im Gesetzentwurf einen Terminplan für die Vorbereitung der Wahlen in den Ländern auf stellen, wie knapp die Zeit bemessen ist. Wir sind es den Wählerinnen und Wählern im Prozeß des weiteren Ausbaus des demokratischen, sozialen und rechtsstaatlich verfaßten Staatswesens schuldig, mit der Verabschiedung dieses Wahlgesetzes noch im Juli ein Zeichen zu setzen. -Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei CDU/DA, DSU, Liberalen und DBD/ DFD) (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Herr Staatssekretär, eine Anfrage!) 934;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 934 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 934)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Inhaftiertenvorführung. Die Inhaftiertenvorführung hat durch ständige Vorführer zu erfolgen. Als Vorführer sind durch die Leiter der Abteilungen solche Angehörigen einzusetzen, die über Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Ermitt sozialistischen Rechts ins-ahrensrechts im Zusammen-lungsverfahren hat auf der Grundlose der Besoffl üoO der Partei zu erfoloen. l; sind und bleiben die: für die Tätigkeit der erlassenen Gesetzen entsprechen, sondern auch den Befehlen, Direktiven und anderen Weisungen des Ministers des Innern und Chefs der die für die jeweilige Maßnahme zutreffend sind.

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