Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 930

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 930 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 930); Wahlkreisen gefordert, und hier appelliere ich an Sie eindringlich. Ich möchte an einem Modellbeispiel - es ist leider ein Modellbeispiel - deutlich machen, worum es geht: In Leipzig gibt es drei Betriebsberufsschulen des Bauwesens. Eine von den drei Berufsschulen ist ein Kasten, 150 Jahre alt, zum Teil abgerutscht, in einem kläglichen Zustand, nach meinem Dafürhalten nicht mehr als Schule zu betreiben. Eine andere Schule mit einer akzeptablem Kapazität ist eine Neubauschule, und auf diese Neubauschule spekuliert die Handwerkskammer. Sie möchte dort ein Bildungszentrum, ein Zentrum für Technologie und Bildung errichten. So wichtig solche Bildungszentren für Schulung und Umschulung jetzt sind, verstehe ich nicht, daß hier eine Berufsschule ausgeräumt werden soll, die Lehrlinge in schlechteste Bedingungen gesetzt werden sollen, nur um der Handwerkskammer die besten Bedingungen zu sichern. Es gibt für die Handwerkskammer für die Errichtung dieses Bildungszentrums genug Möglichkeiten, Altemativangebote. Es ist untragbar. Die Kommune hat jetzt schon Zeichen gesetzt, daß sie bereit wäre, dieses Angebot der Handwerkskammer anzunehmen. Und damit die Kommune diese Entscheidung fällt, hat die Handwerkskammer einen Betrag von etwa 2 Mio Mark blicken lassen. Ich halte das für einen Deal, und ich halte es neben unsozialen Vorgehensweisen auch für wirtschaftlich schwachsinnig. Das rechnet sich nicht. Wenn jetzt die Stadt Leipzig 2 Mio Mark von der Handwerkskammer bekommt, muß sie nach diesem Gesetz allerspätestens in einem halben Jahr an die Einrichtung einer neuen Schule oder an die Renovierung dieses alten Kastens gehen, und das kostet mindestens das Zehnfache. Das rechnet sich einfach nicht. Ich bitte Sie, in Ihren Wahlkreisen wirklich mit dafür Sorge zu tragen, daß solche Vorgehensweisen auf Kosten der Berufsschulen nicht in Frage kommen. Ein Hinweis noch: Ich habe mich sehr für diese Probleme engagiert, und ich muß zur Kenntnis nehmen, daß ich überall, wo ich bin, mit Personen konfrontiert werde, die ich schon sehr, sehr lange kenne. Sie haben jetzt alle andere Funktionen. Aber ich könnte Ihnen eine Latte aufzählen, welche Funktionen sie vorher hatten. Und wenn man das Verhalten vorher und das Verhalten jetzt in Rechnung stellt und vergleicht - das ist unbegreiflich. Aber jetzt sagen Sie nicht: Das sind alles SED/PDS-Leute. Da sind alle Parteien vertreten, muß ich leider so sagen. Denn es gab auch in den Altparteien Leute, die verantwortliche Funktionen in dem Bereich wahrgenommen haben und sich jetzt so verhalten. Ich könnten Ihnen gern Namen nennen. Ich würde es auch gern tun. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Erlauben Sie eine Frage? Zwischenfrage von den Liberalen: Sie haben eben verteidigt, daß die Kommune die Berufsschulen betreibt. Nun ist hier ein kleiner Widerspruch in dem Gesetz. In § 1 wird festgelegt, daß die Berufsschulen öffentliche Schulen sind und der Träger Kreise und kreisfreie Städte sind. In § 7 wird festgelegt: „Die Träger sind verpflichtet “, also sicher Kreise und kreisfreie Städte. Und in § 8 schreiben wir: „Die Berufsschulen und kommunalen Berufsschulen sind ab 31. August aufgelöst.“ Warum? Pietsch (Bündnis 90/Grüne): Das ist doch ganz eindeutig. In § 8 ist festgelegt, daß Betriebsberufsschulen und kommunale Berufsschulen ab 31. August aufzulösen sind - der Begriff gefällt mir auch nicht so richtig -und zu diesem Zeitpunkt in kommunale Trägerschaft übergehen. (Zuruf von den Liberalen: Da kann man doch das Wort „kommunale Berufsschulen“ streichen!) Sie werden genauso wie ich wissen, daß sich der Begriff „kommunale Berufsschule“ verselbständigt hat - BBS, KBS. So ist das wahrscheinlich gemeint. (Beifall bei Bündnis 90/Grüne, bei SPD und bei PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Keine weiteren Anfragen. Dann danke ich dem Herrn Abgeordneten und eröffne die zweite Runde zu diesem Komplex mit der Fraktion der DBD/DFD. Herrn Abgeordneten Meyer-Bodemann verbleiben noch, wie ich schon sagte, fünf Minuten. Dr. Meyer-Bodemann für die Fraktion der DBD/DFD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich könnte jetzt sagen, ich bin der achte, aber das will ich bleiben lassen, sonst geht die Zählerei heute noch weiter. Ich möchte mich dementsprechend kurz fassen. Die vorliegenden Gesetze über Berufsschulen und Berufsausbildung können eine gute Grundlage für die Berufsausbildung werden. Diejenigen, die mit der Formulierung oder Übertragung dieser Gesetze befaßt waren, haben allerdings aus meiner Sicht wenig sorgfältig gearbeitet. Nur so ist verständlich, daß in diesen Gesetzen zum Beispiel, die ja für die Noch-DDR formuliert sind, festgelegt ist, daß nach den Empfehlungen der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland die Ausbildungspläne gestaltet werden sollen. Sicher waren unsere Länder gemeint, die es zwar noch nicht gibt, aber eine andere Formulierung wäre denkbar. Generell werden in den Vorlagen Berufsschulen und Internate unter Einschluß des Bodens der öffentlichen Hand zugeführt. Damit wird wohl das Lehrlingswohnheim meiner Produktivgenossenschaft entschädigungslos enteignet werden. Ich dachte eigentlich , wir streben Rechtsstaatlichkeit an. Auch hier vermisse ich zumindest Präzision. Gemeint war es sicherlich nicht so. Nicht geregelt wird das Schicksal von großen Lehrausbildungsstätten. Nicht, daß ich die unbedingt vertrete, aber die sind noch da und es stecken andere Probleme dahinter, weil zwar das zukünftige finanzielle Einkommen der Berufsschullehrer gesichert ist, aber keine Förderung für Lehrausbilder vorgesehen ist. Und da es viele Lehrausbildungseinrichtungen in unserer Republik gibt, die Lehrlinge über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden, ist es denen nicht zumutbar, daß sie diesen Aufwand treiben, wenn er nicht gefördert wird. Für meine Lehrausbildungsstätte heißt das ganz konkret, ab 1. September die 30 Lehrverträge, die wir dort abgeschlossen haben, zu kündigen, weil wir nur zwei Lehrlinge als Nachwuchs brauchen. Ich bitte also darüber nachzudenken, daß das geregelt wird, auch wenn wenig Geld da ist. Wir wollen sicherlich nicht, daß im Herbst Zehntausende von Lehrlingen sich eine Lehrstelle in der Bundesrepublik suchen. Dort werden ja zur Zeit in Größenordnungen welche gesucht. Aber ich glaube, wir brauchen unsere jungen Facharbeiter in spätestens zwei oder drei Jahren dringend. Ich hatte gesagt, ich will das nicht weiter ausdehnen, festgelegt werden sollte aber auch eine Mindesthöhe für das Lehr-lingsentgeld, und es sollte das natürlich festgelegt werden nach Alter und Branchen. Aber eine Mindesthöhe wäre schon deshalb zu empfehlen, damit nicht dasselbe passiert, was wir zur Zeit mit Lebensmittelpreisen haben, nämlich Auswucherung in jeder Hinsicht. Meine Fraktion kann, wenn ich die vorgebrachten Einwände weglasse, den beiden Gesetzen zustimmen, und wir hoffen, daß damit eine solide Arbeit gewährleistet werden kann. - Danke. (Beifall bei DBD/DFD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Keine Anfragen. Dann danke ich dem Herrn Abgeordneten und rufe von der Fraktion CDU/DA Herrn Abgeordneten Jork zu den verbleibenden zweieinhalb Minuten. Dr. Jork für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zweieinhalb Minuten sind sehr knapp. Ich muß das also sehr straffen. Ich 930;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 930 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 930) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 930 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 930)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern. Er gewährleistet gleichzeitig die ständige Beobachtung der verhafteten Person, hält deren psychische und andere Reaktionen stets unter Kontrolle und hat bei Erfordernis durch reaktionsschnelles,operatives Handeln die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhandler-banden ist die volle Erschließung der operativen Basis Staatssicherheit in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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