Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 929

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 929 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 929); Meinungen zu bilden, Argumente auszutauschen und nicht aus Schützengräben heraus ganz feste Positionen einzunehmen, sondern Argumente wirklich abzuwägen: Die Geschichte dieses Gesetzentwurfes über Schulen in freier Trägerschaft ist interessant und dürfte für das Parlament beispielgebend sein. Da sich in den vergangenen Monaten eine Vielzahl von Initiativen gebildet hat, die alternative Schulmodelle entwickelten, bestand Handlungsbedarf für eine gesetzliche Regelung. Aus mehreren Entwürfen der Ministerverordnung entstand dieser vorliegende Gesetzentwurf. Daß bei der Erarbeitung dieses Entwurfes der Bildungsausschuß und vor allem Vertreter von Initiativgruppen ständig einbezogen wurden und daß deren Meinung, Hinweise, Interessen immer wieder berücksichtigt wurden, ist außerordentlich positiv zu bewerten und beispielgebend, finde ich. (Vereinzelt Beifall) Der Gesetzentwurf stellt eine Grundlage für die Einrichtung von Schulen in freier Trägerschaft für das kommende Schuljahr dar. Er soll und darf nicht die Hoheit der Kultusministerien der Länder beschränken. Aber er sollte für die Länder richtungweisend sein für die Pluralität im Bildungswesen. Bei der Einrichtung bzw. Umstellung der Schulen darf es kein Entweder-Oder geben. Vielmehr muß es ein breites Angebot verschiedenster Schulmodelle und Schulen in freier Trägerschaft geben. Schulen in freier Trägerschaft - ich bitte das zu beachten - heißt nach meinem Verständnis nicht automatisch Privatschulen und nicht automatisch Waldorf-Schulen. Es gibt darüber hinaus eine Vielzahl anderer Schultypen, die sich entwickeln oder entwickelt haben, z. B. die Nachbarschaftsschule, z. B. die alternative Angebotsschule. Wir werden mit diesen Modellen in Zukunft zu tun haben und werden sehen, daß man das Mißtrauen gegenüber diesen Schulen in freier Trägerschaft noch abzubauen hat. Natürlich wäre es wirtschaftlich sinnvoller, nur einheitliche Staatsschulen zu betreiben. Aber Einheitlichkeit bedeutet auch immer Hermetik. Das ist nicht zu übersehen. Wir brauchen aber ein pluralistisches Schulsystem, in dem sich die verschiedensten pädagogischen Methoden entfalten können und das den Eltern ein Angebot zur Auwahl bietet. (Vereinzelt Beifall) Es gibt besorgniserregende Aktivitäten - aus meiner Sicht -in verschiedenen sich bildenden Ländern der DDR. Das Schulsystem der entsprechenden Partnerländer in der Bundesrepublik wird von einigen einfach übergestülpt oder soll einfach übergestülpt werden. Ich warne entschieden davor. So soll z. B. in Sachsen das mehrgliedrige Schulsystem aus Baden-Würt-' temberg als das schönste, beste Europas übergestülpt werden, kritiklos angenommen werden. Das kann nicht sein. Der Glaubenskrieg zwischen der integrierten Gesamtschule und dem dreigliedrigen Schulsystem ist leider bei uns schon importiert worden. Ich betrachte diese Entwicklung mit Sorge. Die verschiedenen Systeme müssen sich nebeneinander beweisen, müssen eine Chance haben, in Konkurrenz zu stehen. Die Eltern müssen entscheiden, in welche Schule sie ihre Kinder schicken. (Beifall) Darüber hinaus müssen die Schulen in staatlicher Trägerschaft sich den verschiedensten pädagogischen Methoden und Initiativen auch öffnen. Ich verweise darauf, daß in der Bundesrepublik eine ganze Reihe von Schulen sich in staatlicher Trägerschaft als Experimentierschulen verstehen, z. B. die Glock-seeschule in Hannover oder die Laborschule in Bielefeld, was da für Modelle laufen, das ist für uns unvorstellbar, das sind Welten, die uns davon trennen. Für solche Modelle haben sich unsere Schulen zu öffnen, und dafür haben natürlich die Eltern und die Lehrer Sorge zu tragen. (Vereinzelt Beifall) Aber - und deswegen appelliere ich bei der Länderbildung an Sie daß die Eltern und die Lehrer solche Modelle in Angriff nehmen können, die Vielfalt aufbauen können, dafür müssen die Landesparlamente natürlich Sorge tragen und dürfen nicht irgendwelche sturen Modelle einfach kritiklos übernehmen. Diese Gefahr besteht leider, muß ich so nochmals anmahnen. In diesem Haus hat man schon sehr oft von der friedlichen Revolution im Herbst gesprochen. Ich möchte das in diesem Zusammenhang nochmals nachdrücklich unterstreichen und daran erinnern, daß im Herbst eine Reihe von Lehrern und viele Eltern sich sehr engagiert haben gegen das Staatsmonopol in der Bildung und für alternative Schulmodelle. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Und Schüler!) Und Schüler. Danke. - Wer die eindrucksvollen Veranstaltungen in Leipzig, die Vorlesungen, die Foren, die Religionskreise erlebt hat, der weiß, wovon ich spreche. Und unsere Freunde und Kollegen in der Bundesrepublik waren von diesen Veranstaltungen außerordentlich begeistert und haben dort außerordentlich viele Anregungen mitgenommen - auch in die Bundesrepublik. Und diese Bürger haben jetzt einen Anspruch darauf, daß ihr Engagement, ihre Konzeptionen, ihre Initiativen Niederschlag finden dürfen. Sie dürfen nicht ausgegrenzt werden. Es gibt natürlich gegen Schulen in freier Trägerschaft auch eine Reihe von Vorbehalten - auch in meiner Fraktion gibt es die, und auch ich habe die. Man kann verschiedenen Bedenken durch gesetzliche Regelungen Rechnung tragen. Aber ganz können das gesetzliche Regelungen nicht vermeiden. Und ich meine - und da stimme ich mit den Initiativen, diesen pädagogischen Initiativen für diese Schulen in freier Trägerschaft überein, denn ich weiß, wovon ich rede, ich bin in zwei von diesen Initiativen, die demnächst Schulen in freier Trägerschaft einrichten werden -, zuviel Gesetz auf diesem Gebiet schadet, kann schaden. Das gleiche gilt für Experimentierschulen. Viele Experimentierschulen in der Bundesrepublik können ihre Konzeption deswegen nicht umsetzen, weil sie sich dauernd einem Mißtrauen des Staates ausgesetzt sehen, weil zuviel Kontrolle, zuviel Rechenschaftspflicht verlangt wird. Also ich verstehe das Anliegen, die sozialen Bedenken, daß die Lehrer sozial sichergestellt werden müssen, aber ich meine, daß Schulen in freier Trägerschaft auch hier einen gewissen Bewegungsraum innerhalb der Gesetze haben müssen. Ansonsten würde ich mich mit einigen oder mehreren Bedenken, die von der SPD vorgetragen wurden zur Änderung des Schulgesetzes, einverstanden erklären. Wir werden das im Ausschuß, ich hoffe, in sachlicher Atmosphäre klären und abstimmen. Und ich empfehle Ihnen dringend, daß Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuß zustimmen. Ich möchte gleich weitermachen, und zwar zu den Berufsbil-dungs- und Berufsschulgesetzen. Ich bin froh, daß diese Gesetze endlich auf der Tagesordnung stehen. Sie sind nämlich überfällig, längst überfällig. Ich hätte mir aber gewünscht, daß wichtige Rahmengesetze, die mir hier fehlen, ebenfalls gleichzeitig mit auf den Weg gebracht worden wären, z. B. das Berufsbildungsförderungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz und andere. Mit dem Berufsbildungsgesetz habe ich noch einige Probleme. Ich möchte sie nicht auswalzen, und ich hoffe, daß wir im Ausschuß diese Probleme in einer kollegialen Atmosphäre aus der Welt räumen können. Lassen Sie mich aber noch einige Bemerkungen zum Problem der Betriebsberufsschulen machen! Ich bin froh, daß dieses Gesetz endlich hier vorliegt, und ich hoffe, daß es sehr schnell in die 2. Lesung und zur Verabschiedung kommt. In diesem Gesetz ist geregelt, was mit den Betriebsberufsschulen zu geschehen hat: Sie sind in die kommunale Trägerschaft unentgeltlich mit Grund und Boden zu überführen und nach meiner Ansicht von der Kommune als Berufsschulen zu betreiben. Dieses Gesetz, auf das wir sehr gewartet haben, bietet aber leider auch wie jedes Gesetz natürlich ein Loch, durch das die Kommune schlüpfen und sich ihrer Pflicht entledigen oder vorübergehend ausweichen kann. Da sind Sie als Politiker in Ihren 929;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 929 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 929) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 929 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 929)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X