Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 921

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 921 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 921); eine Ausbildung garantiert ist, die dem Niveau der an öffentlichen Schulen gegebenen Ausbildungen entspricht. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Herr Minister, ist eine weitere Anfrage erlaubt? (Prof. Dr. Meyer: Ja) Clemens (CDU/DA): Zu §7 habe ich ebenfalls eine Anfrage. Wäre es nicht notwendig, gerade das Wort „Schulgeld“, das ja in der DDR bisher unüblich ist, bei der Finanzierung mit zu nennen? Der alleinige Hinweis auf die soziale Gleichstellung würde wohl nicht ausreichen. Die zweite Frage ist: Ist bei der Rückerstattung durch die Kommunen - das steht im §7 Abs. 3 - daran gedacht, daß die Kommunen über die entsprechenden Ministerien der Länder bzw. über das Ministerium der Republik dieses zurückerstattet bekommen? Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Wir müssen die Haushaltssicherungen über die für den Gesamtbereich der Bildung im Staatshaushalt vorgesehenen Beträge garantieren. Das ist der entscheidende Punkt. Sie wissen das natürlich; Sie werden davon gehört haben, daß ursprünglich ja die Hoffnung bestand, eine weitergehende Sicherung durchzuführen. Das ist bei unserer derzeitigen Haushaltslage 1 ' nicht möglich, und deswegen ist die Formulierung jetzt offener gehalten, da wir dies nur für einen Teil werden ermöglichen können. Zugleich appellieren wir an Freunde der Schule in freier Trägerschaft, daß sie hier helfend mit eingreifen. Denn wir können es bei unserer angestrengten Finanzlage natürlich nicht zu Lasten des öffentlichen Schulwesens tun. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Herr Minister, noch drei weitere Anfragen? Frau Stolfa (PDS): Herr Minister, wie wollen Sie ausschließen, daß entsprechend §5 eine Sonderung der Schüler nach Besitzverhältnissen nicht erfolgt? Ich schließe mich dem, was mein Vorredner sagte, in der Fragestellung in etwa an. Es müßte hier meiner Meinung nach eine gesetzliche Sicherung eingebaut werden, die das ausschließt. Hier hat es ja mehr Empfehlungscharakter. Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Nein, das ist wohl ein Mißverständnis. Es ist ein Kriterium, das bei der Zulassung und natürlich auch bei der Kontrolle der Schulen in freier Trägerschaft zu beachten ist. (Zuruf bei der PDS: Aber wie?) Indem die Voraussetzungen für die Genehmigung von Schulen in freier Trägerschaft daraufhin geprüft werden - also die Unterlagen, die einzureichen sind -, daß eine Sonderung, die ausdrücklich hier ausgeschlossen ist, nämlich eine Sonderung nach den Einkommensverhältnissen der Eltern, ausgeschlossen wird. Es gibt ja, das darf ich noch sagen, auf dem Gebiet einen reichen Erfahrungsschatz, und wir werden uns darüber einig sein, daß Schulen in freier Trägerschaft darin ihre Berechtigung finden, daß sie ein von Eltern und Schülern jeweils besonders gewünschtes Profil in der Bildung zum Ausdruck bringen können, also entweder, indem man einem ganz bestimmten Pädagogikkonzept folgt oder indem in besonderer Weise konfessionelle oder weltanschauliche Anliegen mit bei der Bildung vertreten werden. Dies ist doch sozusagen der Berechtigungsgrund für Schulen in freier Trägerschaft. Dies wird ausdrücklich anerkannt, und es wird als ein Grund für Schulen in freier Trägerschaft ausdrücklich ausgeschlossen, daß es zu einer sozialen Sonderung kommt. Und die Genehmigung hat sich daran zu orientieren, ob sichergestellt ist, daß eine solche Sonderung nicht erfolgt. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Und die vorletzte Frage! Dorias (CDU/DA): Herr Minister! Könnten Sie mir beipflichten, wenn ich erhoffe, daß Schulen in freier Trägerschaft nicht nur die Bildungslandschaft verbessern, sondern eine gesunde Konkurrenz der Schulen untereinander und die damit verbundene Werbung um den Schüler, die Qualität der Lehrerschaft positiv beeinflußt? Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Ich bin da völlig Ihrer Meinung. Ich meine, wir sollten auch bei der künftigen Gestaltung des öffentlichen Schulwesens, die ja im wesentlichen in der Länderkompetenz liegen wird, darauf achten, daß auch öffentliche Schulen überlappend Schulbezirke haben, so daß auch öffentliche Schulen ein eigenes Profil entwickeln und miteinander kooperieren können. Das ist sicherlich im Interesse von Qualität und Leistung. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Und die letzte Frage bitte. Frau Zschoche (PDS): Herr Minister! Meinen Sie nicht, daß es neben dem Alternativangebot noch eine andere Möglichkeit gibt, als die, von der kostbaren Errungenschaft wegzukommen, Schulgeldfreiheit beizubehalten? Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Ich nehme an, Sie zielen auf die gleiche Anfrage hin wie der Kollege von der CDU. Ich muß nur sagen: Wenn wir Schulen in freier Trägerschaft zulassen, dann kann dies nicht zu Lasten öffentlicher Schulen gehen. Ich glaube, darüber sind wir uns einig. Hätten wir die finanziellen Voraussetzungen, dann würden wir gern unserem ursprünglichen Ansatz folgen und eine völlige Erstattung vorsehen. Das ist aber unrealistisch. Also müssen wir unter den derzeitigen Umständen sicherlich auch die Möglichkeit eröffnen für Eltern, die dies in jedem Fall möchten, auch, wenn Sie so wollen, sich selbst ein entsprechendes Opfer aufzuerlegen. Die andere Alternative wäre ja doch schlicht und einfach, daß wir von unserem politischen Ziel, Schulen in freier Trägerschaft zuzulassen, Abstand nehmen, weil wir derzeit nicht die notwendigen guten finanziellen Rahmenbedingungen haben. Dies würde ich wiederum nicht für vertretbar halten. Frau Zschoche (PDS): Aber, Herr Minister, die gegenwärtigen sozialen Bedingungen sprechen wirklich dafür, daß hier privilegierte Kinder hinkommen, auch wenn das Schulgeld gestaffelt wird. Das wird nicht auszuschließen sein. Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Ich kann Ihnen versichern, daß wir mit aller Energie dagegensteuern. Wenn ich mir die Initiativgruppen für Schulen in freier Trägerschaft ansehe - wie auch die bisherigen Erfahrungen; es gibt ja in diesem Lande eine einzige Erfahrung mit einer Schule in konfessioneller Trägerschaft -, ist es meine Überzeugung, daß es auch im ureigenen Interesse der Schulen in freier Trägerschaft ist, alles zu tun, um den Eindruck zu vermeiden, gar keine Ursache für den Eindruck aufkommen zu lassen, als wolle man damit eine soziale Elite heranführen. Dies ist nach meiner Überzeugung im ureigenen Interesse der Schulen in freier Trägerschaft; denn das würde das soziale Ansehen der Schulen erheblich beschädigen. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke Herrn Minister und eröffne die gemeinsame Aussprache. Wie Sie wissen, hat jede Fraktion bis zu 10 Minuten. Es sind in fast allen Fraktionen zwei Redner benannt, so daß sich die Abgeordneten die Zeit einteilen sollten. Zunächst hat das Wort der Abgeordnete Seeger von der Fraktion DBD/DFD. 921;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 921 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 921) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 921 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 921)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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