Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 919

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 919 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 919); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Meine Damen und Herren! Ich rufe die Tagesordnungspunkte 7-9 auf. Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Ministerrates Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft (1. Lesung) (Drucksache Nr. 99) Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Ministerrates Gesetz Uber die Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik (IGBBIG) (1. Lesung) (Drucksache Nr. 121) Tagesordnungspunkt 9: Antrag des Ministerrates Gesetz über Berufsschulen (1. Lesung) (Drucksache Nr. 120) Im Präsidium wurde vereinbart, daß die Begründung zu den Tagesordnungspunkten 7-9, zusammengefaßt durch den Minister für Bildung und Wissenschaft, Herrn Prof. Hans-Joachim Meyer, vorgenommen wird. Bitte, Herr Professor. Prof. Dr. Meyer, Minister für Bildung und Wissenschaft: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Hohen Haus liegt das Verfassungsgesetz über Schulen in freier Trägerschaft zur Beschlußfassung vor. Es gehört zu einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung, daß neben dem staatlichen Schulwesen auch Schulen in freier Trägerschaft errichtet werden können. Sie sind ein unverzichtbares Element für das Gewährleisten kreativer Vielfalt in der Pädagogik. Auch wir erwarten in der Zukunft durch die Übertragung von Erfahrungen, die an Schulen in freier Trägerschaft gemacht werden, ein Nehmen und Geben, zumal auch in vielen staatlichen Schulen gegenwärtig Schulversuche angelaufen sind, die der Individualisierung von Bildung, von Bildungsangeboten für Benachteiligte bis'hin zu Bildungsangeboten für Hochbegabte dienen. Mit dem Verfassungsgesetz wird für eine Übergangsphase eine solche Änderung der gültigen Verfassung bewirkt, die Schulen in freier Trägerschaft auf unserem Territorium wieder zuläßt. Damit wird mit Blick auf die Einheit Deutschlands die Übernahme der diesbezüglichen Bestimmungen des Grundgesetzes und weiterer Bestimmungen der Bundesrepublik vorbe-■ reitet und Eigenes eingebracht. In der DDR gibt es bereits eine Reihe von Schulinitiativen, die im Interesse sowohl der Verwirklichung einer freiheitlichdemokratischen Grundordnung als auch der Verwirklichung eines vielfältigen Schulwesens jetzt ermöglicht werden sollen. Dazu sind verfassungsrechtliche Grundlagen und ein Gesetz erforderlich, die die Grundzüge der Errichtung und des Betreibens von solchen Schulen regeln. So haben wir uns z. B. in Paragraph 5 der Gesetzesvorlage auf wesentliche Aspekte konzentriert, die dem Artikel 7 des Grundgesetzes entsprechen. Kritiker der Schulen in freier Trägerschaft wenden ein, daß mit der Existenz dieser Schulen das Schulwesen privatisiert und kommerzielle, elitäre Gesichtspunkte in das Schulwesen eingeführt werden, die für Schüler und Schulwesen nachteilig sein könnten. Nun kann zum einen aus einer Betrachtung der etwa 40jährigen Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft in der Bundesrepublik geschlossen werden, daß eine Dominanz dieser Schulen im Vergleich zu den staatlichen Schulen nicht zu erwarten ist. Bekanntlich werden gegenwärtig in der Bundesrepublik nur etwa 6 Prozent der Schüler in rund 2000 Schulen in freier Trägerschaft beschult. Zum anderen kann eine generelle Privatisierung der Schulen in freier Trägerschaft schon deshalb nicht eintreten, weil nach dem Ihnen vorliegenden Entwurf die Bestimmung der allgemeinen Bildungsziele und die Aufsicht über das Schulwesen in öffentlicher Verantwortung bleiben. Die auf dieser Grundlage zu verabschiedende Durchführungsbestimmung wird gegenwärtig auf breiter Ebene mit den Abgeordneten des Bildungsausschusses und den Initiativgruppen der betreffenden Schulen diskutiert. Die Volkskammer setzt die Rahmen für die staatlichen Schulverwaltungen, wacht über die Durchführung, das staatliche Schulwesen setzt die Maßstäbe. Abgesehen davon wird die staatliche Schule in der DDR selbst dann, wenn 100 Schulen in freier Trägerschaft gegründet würden, noch immer 98 Prozent aller Schüler unterrichten. Derzeit geht es um die Eröffnung von nur 6 solcher Schulen, nachdem bereits Schulen und andere pädagogische Einrichtungen konfessioneller Träger existieren und sich einer steigenden Nachfrage sicher sein dürfen. Bei Schulen in freier Trägerschaft denken viele sofort an ein hohes Schulgeld und damit an elitäre Bildung. Wir wollen ein insgesamt hochqualifiziertes Schulwesen. Wir verlangen daher auch von den Schulen in freier Trägerschaft ein Niveau, das mit dem staatlichen Schulwesen Schritt hält. Natürlich bedingt das nicht geringe Kosten, auch an den Schulen in freier Trägerschaft, die jedoch nicht entsprechend der Einkommenssituation breiter Kreise der DDR-Bevölkerung pauschal auf die Eltern abgewälzt werden können. Deshalb zählt zu den Genehmigungsvoraussetzungen im Verfassungsgesetz, daß - ich zitiere - „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Erziehungsberechtigten nicht gefördert werden darf“ (Paragraph 5). Ausgehend von den Besitzverhältnissen der Eltern wird in der Durchführungsbestimmung zum Verfassungsgesetz deshalb eine entsprechende Staffelung des Schulgeldes enthalten sein müssen, und ebenfalls wird eine Anschubfinanzierung für die materielle Absicherung der Schulen in freier Trägerschaft vor ihrer Eröffnung nötig. Deshalb sieht die Vorlage vor, daß die öffentliche Hand sich an den Kosten dieser Schulen beteiligt, ohne das Budget der vorhandenen staatlichen Einrichtungen zu verringern. Wer demokratische Verhältnisse auch im Schulwesen verwirklichen will, wird sich für Schulen in freier Trägerschaft aussprechen. Dies ist auch bedeutsam für die gesamtdeutsche Bildungslandschaft. Angesichts der äußerst begrenzten finanziellen Möglichkeiten hoffen wir deshalb auch, daß Freunde der Schulen in freier Trägerschaft aus der Bundesrepublik uns auch in materieller und finanzieller Hinsicht unterstützen. Das geschieht bereits in den verschiedensten Formen, und ich bitte das Hohe Haus, den Gesetzentwurf den entsprechenden Ausschüssen zur Beratung zu überweisen. Des weiteren liegen dem Hohen Haus das Gesetz zur Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch die Deutsche Demokratische Republik und das Gesetz über Berufsschulen zur Beschlußfassung vor. Beide Gesetzentwürfe sind im Zusammenhang zu sehen mit dem Gesetz über die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks, der Handwerksordnung. Mit diesen Gesetzen werden - wie im Staatsvertrag, Anlage VI, Punkt II/4 vorgedacht - bereits für den Lehrbeginn am 1. 9. 1990 der Ordnungsrahmen und die Berufsstruktur der Bundesrepublik im Bereich der beruflichen Bildung in der DDR eingeführt. Dieses hohe Tempo ist bei aller Kompliziertheit der Aufgabe erforderlich, weil die Berufsbildung nach Inkrafttreten der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion sehr schnell einen Beitrag zu leisten hat, um die marode Wirtschaft in der DDR schnell zu sanieren und wieder in Gang zu bringen. Neben westlichem Kapital ist vor allem Know-how vonnöten, zu dessen Beherrschung berufliche Ausbildung, Umschulung und Fortbildung unverzichtbare Voraussetzungen sind. Mit der Neuordnung der Berufsbildung in unserem Land wird jedem Jugendlichen eine Ausbildungschance entsprechend seinen Wünschen gegeben, eine praxisorientierte, den marktwirtschaftlichen Erfordernissen entsprechende berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung auf qualitativ hohem Niveau verwirklicht und die berufliche Bildung an den Erfordernissen des Arbeitsmarktes orientiert. 919;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 919 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 919) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 919 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 919)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der. geschaffen und konsequent verwirklicht wird. Ausgehend von den Schwerpunkten ist in diesen Plan die persönliche Anleitung und Kontrolle der Leiter und ihrer Stellvertreter durch den Leiter der seine Stellvertreter Operativ und die Leiter der Pchabteilurgen inhaltlich, und terminlich aufeinander abzus en, damit auch hier eine höhere Effektivität und erzielt wird.

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