Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 916

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 916 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 916); Nit sch, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Ich glaube, ich hatte auf diese Frage, die sicherlich berechtigt ist, schon geantwortet. Erstens müssen Sie bei den 50000 Mark berücksichtigen, daß auch die Sacheinlagen dazuzählen und nur ein Barvermögen von 12500 Mark erforderlich wäre. Und zum anderen habe ich Ihnen die Möglichkeiten - und das war im Ausschuß auch Gegenstand der Beratung - aufgezeigt, die bei kapitalmäßigen Problemen im Recht andere Dinge vorsehen. Dr. Wiebke (SPD): Ich wollte mit dieser Frage darauf hinweisen, daß es dringend notwendig ist, daß sich Tausende von kleinen Unternehmen in den Dörfern gründen, gründen müssen, und daß wir damit erhebliche Schwierigkeiten (Unruhe im Saal) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Eine weitere Frage? Dr. Meyer-Bodemann (DBD/DFD): Ich habe eigentlich eine Fortsetzungsfrage. Halten Sie es für möglich, daß LPG solche Betriebsgründungen z. B. dadurch unterstützen, daß sie Gebäude nicht verkaufen, sondern verpachten für den Start und daß sie ähnliche Hilfen geben? (Nitsch: Ich habe die Frage nicht verstanden.) Ich habe gefragt, ob Sie es für möglich halten in Anknüpfung an diese Frage, daß beispielsweise LPG zur Betriebsgründung in ländlichen Gebieten ihren Kollegen, die sich privatisieren wollen, die Gebäude nicht verkaufen, die dort genutzt werden, sondern verpachten, um damit den Start zu erleichtern, den Kauf erst ein paar Jahre später machen. Damit wird ein solcher Vorgang erleichtert und gleichzeitig die Gefahr von Insolvenz gebannt. (Beifall) (Nitsch: Das würde ich für möglich halten.) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Gut. Damit sind die Anfragen beendet. Danke schön. Wir kommen also zur Beschlußfassung. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses, den Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der BRD in der DDR vom 21. Mai 1990 nicht zu beschließen, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Ich sehe schon - wieder auszählen bitte. Ich würde sagen, wir warten einige Minuten, da einige Ausschüsse tagen. Vielleicht können wir hier doch noch ein höheres Ergebnis erzielen. Wenn Einverständnis besteht - 5 Minuten Unterbrechung. (Unterbrechung der Tagung) (Zuruf von der SPD: Zur Geschäftsordnung!) (Zuruf: Es ist Pause.) (Zuruf: Es ist kein Antrag zur Unterbrechung gestellt worden.) (Dr. Höppner: Wenn die Präsidentin den Platz verläßt, ist die Sitzung unterbrochen.) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ich bitte um Entschuldigung. Ich hatte die Sitzung für einige Minuten kurz unterbrochen, bis das Klingelzeichen angekommen ist und die Abgeordneten hier wieder Platz nehmen. (Zuruf: Es ist kein Antrag gestellt worden.) Wenn Sie erlauben, gestatte ich mir, das selbst entscheiden zu dürfen. (Beifall, vor allem bei CDU/DA und DSU) So, ich würde sagen, wir setzen die Abstimmung fort. Sind die Schriftführer bereit? Um vielleicht den Antrag noch einmal zu formulieren: Es geht darum, ob die 20000 Mark entsprechend dem Originalentwurf oder die 50000 Mark entsprechend dem SPD-Entwurf vorliegen sollen. Ist das richtig rum? - Genau anders rum? (Zwischenbemerkungen) Es liegt mir hier nicht schriftlich vor. Ich bitte deshalb um Entschuldigung. Der SPD-Antrag lautete also, auf 20000 Mark zu verändern oder im Originalgesetzentwurf 50000 Mark. Wir kommen also gemäß der Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses zur Beschlußfassung. Diesen Beschluß muß ich nämlich hier vorlegen. Wer also der Beschlußempfehlung des Ausschusses, den Gesetzentwurf über die Änderung des Gesetzes über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften nicht zu beschließen, also entsprechend dem Antrag der SPD zu verfahren, seine Zustimmung gibt, (Zuruf: Nein!) Moment, ich sage das jetzt im Original, wie die Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses lautet: „Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt der Volkskammer, das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der BRD in der DDR nicht zu beschließen.“ Wer also dieser Empfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Bitte zählen. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Wer enthält sich der Stimme? - 4 Stimmenthaltungen. Das Ergebnis der Abstimmung lautet: Für die Beschlußempfehlung haben 112 Abgeordnete gestimmt, gegen die Beschlußempfehlung haben 120 Abgeordnete gestimmt. (Starker Beifall bei der SPD und den Oppositionsfraktionen) Das bedeutet, daß das Gesetz mit den Änderungen angenommen wurde. (Beifall) Wir kommen in Fortsetzung des Tagesordnungspunktes 3 jetzt zur 3. Lesung der von der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwürfe, betreffend Kommunalisierungsgesetz. Die Begründung hat Herr Abgeordneter Ullmann gegeben. Es wurde noch einmal in den Ausschuß verwiesen, und es liegt eine neue Beschlußempfehlung vor. Bitte! Dr. Ullmann, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Meine Damen und Herren! Ohne große Umschweife darf ich Sie bitten, Ergänzungsblatt 2 zur Drucksache Nr. 107a/106a zur Hand zu nehmen. Dort ist jetzt folgendes an Änderungen eingetragen - das Hohe Haus hat diese Änderungen bis auf eine schon beschlossen: „Ausgenommen sind Wohnheime öffentlicher Bildungseinrichtungen“ in § 1 Abs. 2. Im § 6 - Kommunale Betriebe und Einrichtungen - ist in Abs. 1 Ziff. 5 einzufügen: „Krankenhäuser, Polikliniken und Ambulatorien“. Beides ist schon beschlossen. Nun kommt eine weitere Änderung: Ich bitte Sie, Seite 7 aufzuschlagen. Im ehemaligen § 7, jetzt § 8, ist in Abs. 1 ein Absatz einzufügen, von dem wir doch bei näherem Nachdenken fanden, daß er dahin gehört. Es geht um ein Einspruchsrecht. Unsere Formulierung, die wir Ihnen zur Prüfung und Abstimmung vorlegen, lautet folgendermaßen, und ich bitte um Aufmerksamkeit, ich lese den Text des § 8, Absatz 1: „Gegen Verträge, Vereinbarungen oder verwaltungsrechtliche Entscheidungen über volkseigenes Vermögen, das nach den Grundsätzen dieses Gesetzes den Gemein- 916;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 916 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 916) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 916 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 916)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Linie verantwortlich. Sie haben dabei eng mit den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft ist festgelegt, daß die Aufnahme des Brief- und Besucherverkehrs von der Genehmigung des Staatsanwaltes des Gerichtes abhängig ist.

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