Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 906

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 906 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 906); (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön. Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates, verzeichnet in der Drucksache Nr. 122, zu überweisen an den Wirtschaftsausschuß zur federführenden Beratung und zur Mitberatung an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform. Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Gegenstimmen? - Danke. Stimmenthaltungen? - Danke. Beide Male keine. Dann verfahren wir so. Es liegt zusätzlich der Antrag vor, an den Verkehrsausschuß sowie an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? -Stimmenthaltungen? - 4 Enthaltungen. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Dort liegt eine Anfrage vor. Dr. Wiebke (SPD): Frau Präsidentin, ich stelle den Antrag, dieses Gesetz auch an den Landwirtschaftsausschuß zu überweisen. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Damit stelle ich auch diesen Antrag zur Abstimmung. Wer damit einverstanden ist, daß diese Drucksache auch an den Landwirtschaftsausschuß überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? - Einige. Stimmenthaltungen? - Einige mehr. Damit wird trotzdem so verfahren. Danke schön. Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 3, die zweite Lesung der von der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Fraktion der SPD eingebrachten Gesetzentwürfe betreffend Kommunalvermögensgesetz. Dazu liegt Ihnen die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform vor. Beschlußempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise (Kommunalvermögensgesetz - KVG) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 107a/106a und Ergänzungsblatt) Ich bitte nun den Vertreter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform - hier ist ein Geschäftsordnungsantrag. Backofen (DSU): Könnten wir nicht erst das Ergebnis der Wahl erfahren? Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Wir hatten uns eigentlich im Präsidium entschlossen, erst einmal die Beschlußfassung vorzunehmen, weil ich denke, daß danach noch eine Pause sein müßte. Ich bitte deshalb den Vertreter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, Herrn Abgeordneten Dr. Ull-mann, das Wort zur Berichterstattung zu nehmen. Bitte. Dr. Ullmann, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe hier die Ehre, im Aufträge des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform Ihnen einen Gesetzentwurf über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise (Kommunalvermögensgesetz) vorzulegen, für das ich Sie um Ihre Zustimmung ersuche. Meine Damen und Herren! Ich hatte mir überlegt, bei dieser Einbringung ein paar Worte über die Bedeutung des Treuhandrechtes zu sagen, wie es in unserem Lande durch das beschlossene Gesetz schon zur Anwendung gekommen ist und nun wei- ter entwickelt wird durch diesen hier vorgelegten Gesetzentwurf. Ich bin dankbar dafür, daß der Herr Ministerpräsident mir diese Arbeit abgenommen hat; denn dem, was er heute morgen hier gesagt hat über die Bedeutung der Treuhandverwaltung, habe ich nichts hinzuzufügen. Ich wollte die Würdigung der Treuhandgesetze aber aus einem anderen Grunde hier einmal vornehmen, weil man nämlich sehen kann, daß man hier auch vernünftig und im Konsens miteinander arbeiten kann. Die Frau Präsidentin hat durch ihre Ansage vorhin schon kenntlich gemacht, wie die Geschichte dieses Gesetzentwurfes gewesen ist. Es gab Vorlagen von der Fraktion Bündnis 90/Grüne und.von der SPD, die in den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform gelangt sind. Wir bekamen aber schon sehr bald einen Entwurf aus dem Ministerium für Kommunale und Regionale Angelegenheiten. Es genügte ein kurzer Blick in diesen Gesetzesentwurf, um alle im Ausschuß zu überzeugen, daß er weit besser war als die beiden eingereichten Vorlagen und daß wir alle weitere Arbeit dann auf der Grundlage dieses Ministerentwurfes absolvieren konnten. So geht es auch. Wir sind nun zu einem Ergebnis gekommen, das ich Ihnen vorlegen möchte. Zunächst ein paar Bemerkungen zu dem Gesetzesauftrag, in dem wir hier gehandelt haben: Es lag ein Gesetzesauftrag vor, insofern wir hier gehandelt haben bei dieser Gesetzesnovelle in Ausführung der Verfassungsgrundsätze und der dort festgelegten Eigentumsregelungen. Ferner ist eine wichtige Voraussetzung dieses Gesetzes Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Meine sehr verehrten Abgeordneten! Wir haben drei ernst zu nehmende Bombendrohungen erhalten. Ich möchte Sie alle bitten, auch die Besucher, sofort den Saal zu verlassen und sich auf dem Marx-Engels-Platz einzufinden. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Wir unterbrechen damit die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Herr Abgeordneter Ullmann hat sich bereit erklärt, trotz der noch nicht ausreichenden Anwesenheit zu sprechen. Ich würde wenigstens die anwesenden Abgeordneten bitten, Platz zu nehmen und vielleicht um so aufmerksamer zuzuhören. Herr Ullmann, ich bitte Sie, das Wort zu nehmen. Dr. Ullmann, Berichterstatter des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform: Meine Damen und Herren! Können wir uns darin einigen: Jetzt mache ich wirklich weiter, und wenn jetzt alle kommen, rede ich weiter, ich fange nicht zum dritten Mal an. (Beifall) Ich muß nun doch anfangen mit einer Erklärung zur Sache. Natürlich, die Leute, die man braucht, sind immer nicht da. Es gibt jetzt für mich drei Möglichkeiten. Möglichkeit eins wäre, Herrn Thietz zu fixieren und zu sagen: Sehen Sie, Herr Thietz, so ist es mit Bomben, sie werden eben doch nicht hierher gelegt, sondern irgendwo versteckt. Möglichkeit zwei wäre die Frage: Wer hat denn nun die Leute auf solche Ideen gebracht? War es Herr Thietz oder war ich es, weil ich gesagt habe, das versteckt man ja immer? Möglichkeit drei wäre, zu sagen, und das ist wahrscheinlich die vernünftigste: Meine Damen und Herren! Wir sollten uns in diesem Hause einer möglichst friedlichen Metaphorik bedienen, sonst bringt man die Leute auf dumme Gedanken. (Beifall) Etwas muß ich doch wiederholen, nämlich die Gesetzesgrundlage, sogar die Verfassungsgrundlage, auf der dieses 906;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 906 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 906) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 906 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 906)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der gerichtete Lösung der Hauptaufgabe Staatssicherheit . Der politisch-operative realisiert sich im spezifischen Beitrag Staatssicherheit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung, Staatsdisziplin und des Schutzes der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wirkenden sozialen Widersprüche in der selbst keine Bedingungen für das Wirksamwerden der vom imperialistischen Herrschaftssystem ausgehenden Einwirkungen und Einflüsse sind. Das Auftreten von negativen Erscheinungen im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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