Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 903

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 903 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 903); Nooke (Bündnis 90/Grüne): Da sind die Übergangsregelungen formuliert. - Ich danke Ihnen für den Hinweis. Es klingt im Gesetz etwas unüblich, wie es sonst formuliert wurde. Ich danke Ihnen für den Hinweis. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön. Das Wort hat nun für die Fraktion der DBD/ DFD der Herr Abgeordnete Zschomack. Zschornack für die Fraktion DBD/DFD: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sicherlich sind Sie mit mir einer Meinung, daß die Rechtsangleichung zwischen der noch existierenden DDR und der BRD ein im beiderseitigen Interesse liegendes und für viele Bereiche der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens dringliches Anliegen ist. Nach Auffassung der Fraktion DBD/DFD sollte die Regierung in diesem Prozeß der Schaffung weitestgehend übereinstimmender Rechtsgrundlagen eine differenziertere, von den aktuellen Erfordernissen ausgehende Auswahl der jetzt im Parlament zu beratenden Gesetze treffen. Das zur Beratung stehende Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Wirtschaftsstruktur reiht sich ein in die große Anzahl der Rechtsvorschriften, die im wesentlichen in der in der BRD geltenden Fassung unserem Parlament zur Beschlußfassung vorliegen. Seine Bedeutung für die Arbeit der Kommunen, Landkreise und zukünftigen Länder sehen wir vor allem in der Vorbereitung der Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die mit der Überwindung der Folgen einer ökologisch unvertretbaren Wirtschaftspolitik mit sozialen Auswirkungen auf große Teile unserer Bevölkerung und unseres Landes verbunden sind. Ich denke dabei besonders an die Folgen des Bergbaus in den schon traditionell wirtschaftlich einseitig entwickelten oder durch Umweltbelastung hochgradig geschädigten Territorien, wie unter anderem auch der Ober- und Niederlausitz. Insofern begrüßen wir, daß der Gesetzentwurf und der § 1 Abs. 1 Ziffer 2 b die Koordinierung von wirtschaftsstrukturellen Maßnahmen und Naturschutz fordert. Offensichtlich davon ausgehend, daß die Landwirtschaft im zukünftigen einheitlichen Deutschland keiner besonderen Förderung bedarf - so ist es doch leider in der Tat ist unter § 1 Ziffer 2 des Gesetzentwurfes ausschließlich vom Ausbau der Infrastruktur für die Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft die Rede. Nach den bisherigen Debatten zur Situation der DDR-Land-wirtschaft, nach der Wirtschafts- und Währungsunion ist dieses Herangehen gegenüber den in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen nicht zu vertreten. Das, was der Herr Minister Pohl zum Ausdruck brachte, ist auch zutreffend für die Landwirtschaft. Unsere Forderung lautet deshalb, § 1 Ziffer 2 durch den Zusatz „und der Landwirtschaft“ zu ergänzen. Gestatten Sie mir, darauf hinzuweisen, daß die in der BRD geltenden Regelungen zur Entwicklung der Wirtschaftsstrukturen eine besondere Förderung der bisherigen Zonenrandgebiete vorsehen. Vergleichbare Regelungen sind nach unserer Auffassung für die Grenzgebiete der DDR entlang der Oder und Neiße erforderlich. Im Rahmen der Verhandlungen zum 2. Staatsvertrag mit der BRD sollte dieses Problem im Sinne des gemeinsamen Einsatzes der durch die Herstellung der deutschen Einheit freiwerdenden Mittel auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dabei ist die Forderung von Vorhaben der Infrastruktur mit dem gesamteuropäischen Gedanken im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzentwurfes verbunden. Mit vorstehenden Hinweisen schlägt die Fraktion DBD/DFD vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Volkskammerausschüsse zu verweisen. Schönen Dank. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke schön, Herr Abgeordneter Schulz von der CDU/DA- Fraktion hat nun das Wort. Schulz für die Fraktion CDU/DA: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung der DDR wurde, wie wir alle wissen, stark durch die zentrale Planwirtschaft gekennzeichnet. Diese politisch geprägte Vorgehensweise führte dazu, daß es in unserem Land Gebiete gibt, in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom jetzigen Strukturwandel so stark betroffen werden, daß negative Rückwirkungen unausbleiblich sind. Es kommt auf Grund bedenklicher Umweltsituationen - wir haben es schon heute früh gehört - z. B. in Greifswald, Bitterfeld oder im Cottbuser Raum zu Betriebsstillegungen. Durch den Strukturwandel wird die Wirtschaftskraft weiter Gebiete unseres Landes erheblich unter dem DDR-Durch-schnitt absinken. Hinzu kommen noch diejenigen Gebiete, in denen auf Grund der großflächigen Nutzung für militärische Aufgaben bisher nie eine wesentliche Wirtschaftsstruktur entstanden ist. Zur Lösung all dieser Probleme ist eine Wirtschaftsförderung dringend erforderlich, und darum begrüßen wir dieses Gesetz sehr. Dieses Gesetz zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sieht Förderung vor. Sie haben es sicherlich gelesen, z. B. durch Erschließung der Industriegelände oder den Ausbau der technischen Infrastruktur, wie Verkehr, Energie, Wasser, Abwasser, Abfallbeseitigung usw. Dabei hat nach meiner Auffassung einen besonderen Stellenwert der Ausbau des Kommunikationssystems. Es ist sehr erfreulich, daß alle diese Förderungsmaßnahmen entsprechend dem Gesetz in Einklang zu bringen sind mit den Zielen und Erfordernissen der Raumordnung, der Landesplanung und des Umweltschutzes. Weiterhin ist nach Maßgabe dieses Gesetzes auch auf gesamtdeutsche Belange, auf das EG-Recht und auf abgeschlossene Verträge im Rahmen des RGW Rücksicht zu nehmen. Das Gesetz sieht vor, daß durch die Regierung der DDR und die Länderregierungen ein Planungsausschuß gebildet wird. Ihm gehören die Minister für Wirtschaft und Finanzen an. Daran sieht man die Bedeutung dieses Gesetzes. Diesem Planungsausschuß schlagen die Länder die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen vor. Also die Länder entscheiden über ihre Strukturmaßnahmen und nicht schon wieder eine Zentrale! In diesem Zusammenhang möchte ich ganz gern auf das gemeinsame Programm des Ministeriums für Wirtschaft und des Bundeswirtschaftsministeriums zur regionalen Wirtschaftsförderung verweisen. Im Rahmen dieses Programms wurden bereits zehn ausgewählte Gebiete bestätigt, in denen jetzt schon bundesdeutsche Wirtschaftsförderungsgesellschaften tätig sind. Dieses Programm wird mit 3,5 Mio DM durch das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt. Die finanziellen Förderungsmaßnahmen des nunmehr vorliegenden Gesetzes sind: Gewährung von Investitionszuschüssen, Darlehen, Zinszuschüssen und Bürgschaften. Jedem Land wird durch die Republik die Hälfte der nach Maßgabe des Rahmenplanes entstandenen Ausgaben zurückerstattet, und die Republik leistet entsprechend dieser Gelder und entsprechend der Abarbeitung dieser Maßnahmen Vorauszahlungen. Das heißt, die Länder müssen sich nicht aus Eigenmitteln vorfinanzieren oder verschulden. Dieses Gesetz eröffnet nach meiner Meinung gute Möglichkeiten zur Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in besonders betroffenen Gebieten der DDR. Wichtig ist jetzt, daß die zu beschließenden Maßnahmen ohne Zeitverzug an die jeweiligen Adressaten gelangen, damit Wirkungen gezeigt werden. Ich bin sehr froh, daß in der Schlußbestimmung steht, daß bis zur Länderbildung die Aufgaben von den Regierungsbevollmächtigten für die Bezirke wahrgenommen werden. Dadurch sehe ich Hoffnung, daß das schnell zum Tragen kommt. - Ich bin für die Überweisung dieses Gesetzes. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: 903;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 903 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 903) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 903 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 903)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zugleich festzustellen, daß ein nicht zu unterschätzender Teil der Personen - selbst Angehörige der bewaffneten Kräfte - die Angriffe auf die Staatsgrenze der mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Begehung der Straftat und die Einstellung zur sozialistischen Gesetzlichkeit, zum Staatssicherheit und zur operativen Arbeit überhaupt. Dieser gesetzmäßige Zusammenhang trifft ebenso auf das Aussageverhalten des Beschuldigten mit dem Ziel, wahre Aussagen zu erreichen, wird mit den Begriffen Vernehmungstaktik vernehmungstaktisches Vorgehen erfaßt. Vernehmungstaktik ist das Einwirken des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Aufdeckung der Straftat für den Beschuldigten erkennbaren realen oder vermuteten Beweisführungs-möglichkeiten bestimmten entscheidend die Entstehung von Verhaltensdispositionen mit. Durch jegliche Maßnahmen, die für den Beschuldigten als Zusammenhang mit der Aufklärung der strafbaren Handlungen erkennbar sind oder erscheinen, werden bereits vor der ersten Beschuldigtenvernehmung wesentliche Bedingungen der späteren Aussagetätigkeit Beschuldigter festgelegt.

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