Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 880

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 880 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 880); Und nun zur letzten Änderung. Auf der Seite 6, § 2 Abs. 3 wurde ein Zusatz aufgenommen, der die Wirkung des Raumordnungsgesetzes auch für bereits bestätigte Vorhaben sichert. Hierzu gab es unterschiedliche Anträge aus den Ausschüssen, und es wurde hier die kürzeste Form ausgewählt. Weitere Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Die abschließende Abstimmung im Ausschuß ergab keine Ablehnung und keine Stimmenthaltungen. Es existierten noch einige Zuarbeiten, die nicht aufgenommen wurden und zu denen ich kurz Stellung nehmen will. Sowohl durch die Ausschüsse Umwelt und Verkehr als auch durch die Arbeitsgruppe Bauwesen der SPD erging die Forderung nach weitergehenden Aussagen zur ökologischen Situation und zur Schaffung bzw. Sicherung vorhandener Biotope und einer entsprechenden Verpflichtung der Ministerien Umwelt, Naturschutz, Energie- und Reaktorsicherheit und Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft. In einer Aussprache mit dem Ministerium für Bauwesen als Verfasser der Gesetzesvorlage wurde beschlossen, diese Texte nicht im Raumordnungsgesetz aufzunehmen, da dies ein Rahmengesetz ist und entsprechende Grundsätze enthalten sind. Der Bauausschuß erzielte darüber Einstimmigkeit, daß diese Forderungen an die genannten Ministerien als Antrag formuliert und hier zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Einreichung dieses Antrages erfolgt bis spätestens 13.7. Wir wollen das am nächsten Mittwoch im Ausschuß formulieren. Es handelt sich dabei um folgende Sachtexte: Vom Verkehrsausschuß wurde gefordert, daß die Ministerien aufgefordert werden (die beiden genannten), für das Gebiet der DDR Leitvorstellungen und Grundsätze zur Verbesserung der ökologischen Situation, z. B. in Grenzgebieten, kurzfristig zu erarbeiten und ihre Anwendung im Raumordnungsverfahren zu sichern, weiterhin die raumplanerische Qualifikation der zuständigen Behörden zu gewährleisten und die umgehende Erstellung von Flächennutzungsplänen überall dort, wo es noch nicht erfolgt ist, zu veranlassen. Von der SPD wurde angeregt, besondere Biotope, die sich durch die Verkehrsbeschränkungen im Grenzbereich der DDR in der 5-km-Sperrzone entwickelt haben, an ausgewählten Standorten besonders zu schützen. Und als letztes vom Umweltausschuß: Es sollen Pilotprojekte, die dem ökologischen Landbau aller Eigentumsformen, dem Umweltschutz sowie der Stillegung von Ackerflächen zugunsten des Landschaftsschutzes dienen, gefördert werden. Diese genannten zusätzlichen Änderungen werden wir in der nächsten Woche hier als Antrag einbringen. Ich hoffe, daß die betreffenden Ausschüsse mit dieser Form einverstanden sind, und bitte die Abgeordneten um Zustimmung zum Gesetz über die Inkraftsetzung des Raumordnungsgesetzes der Bundesrepublik in der DDR. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Ich danke für die Berichterstattung. - Meine Damen und Herren ! Nach einer Vereinbarung im Präsidium ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache vorgesehen. (Beifall bei der SPD) Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über den vom Ministerrat ein-gebrachten Gesetzentwurf zur Inkraftsetzung des Raumordnungsgesetzes der BRD in der DDR, Drucksache Nr. 90a. Wer dem Beschlußvorschlag des Ausschusses und damit dem Gesetzentwurf in 2. Lesung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Enthaltungen ist somit diesem Gesetzentwurf zugestimmt worden. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12: Antrag der Fraktion Die Liberalen Erweiterung der Rechte und Kontrollaufgaben des von der Volkskammer eingesetzten Sonderausschusses (Beschluß der Volkskammer vom 7. 6.1990) (Drucksache Nr. 117) Das Wort zur Begründung hat der Vertreter der Liberalen, der Abgeordnete Opitz. Dr. Opitz für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte wegen der fortgeschrittenen Zeit in gebotener Kürze den Antrag der Liberalen einbringen, der in seinem Kern beinhaltet, daß der von der Volkskammer am 7.6. eingesetzte Sonderausschuß zusätzlich die Vernetzung des Ministeriums für Staatssicherheit und des Amtes für Nationale Sicherheit eventuell mit den internationalen und nationalen Terrororganisationen aufzudecken hat. Der Hintergrund dieses Antrages ist Ihnen gegenwärtig. Es ist nicht allzulange her, daß es in der DDR zu Verhaftungen kam, daß Terroristen der RAF verhaftet wurden, di international steckbrieflich verfolgt wurden und sich viele Jahre“' lang hier in der DDR völlig unbehelligt aufgehalten hatten und bei denen die Staatssicherheit für eine neue Identität gesorgt hatte, man muß das ja als eine Komplizenschaft mit diesen Terroristen bezeichnen. Warum das geschehen ist, wer da die Verantwortung hatte, darüber kann man nur Vermutungen äußern, das soll hier nicht der Ort sein, aber wir haben inzwischen doch auch einige problematische Erfahrungen, Erfahrungen, das muß man ruhig einmal sagen nach einer solchen Diskussion, wo es um Rechtsstaatlichkeit ging, negative Erfahrungen mit sehr zögerlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, z. B. in diesem Verfahren gegen Honecker. Es ist ja gegen diese Mitglieder des Politbüros bis jetzt überhaupt noch nicht zu einem abgeschlossenen Strafverfahren gekommen und es ist doch anzunehmen, daß diese Justizorgane, die Strafverfolgungsorgane nicht unbefangen sind. Es kann auch nicht verschwiegen werden, daß es uns, Sie werden morgen deswegen einen Antrag hören, sehr bedrückt hat, daß eine eingesetzte Kommission, die die Affäre Waldheim untersuchen sollte, nicht befriedigend gearbeitet hat. Deswegen ist nach meinem Erachten das Parlament an dieser Stelle gefordert, um hier zu untersuchen. Darüber hinaus, und das möchte ich in aller Offenheit sagen hielt ich die Auslieferung dieser verhafteten Terroristen an di Bundesrepublik Deutschland, damit sie in einem rechtsstaatlichen Verfahren abgeurteilt werden, für angemessen und die einzig richtige Lösung. Die Bundesrepublik hat auch das dafür notwendige Strafrecht. Es gibt Argumente, die gegen eine Auslieferung gesprochen haben, die ich nicht mehr für akzeptierbar halte, einmal das Argument, daß hier von der DDR keine Auslieferung in das Ausland stattfinden könne. Ich glaube, daß nach der Revolution, in der einmal auf der Straße der Satz artikuliert wurde „Wir sind ein Volk“ keiner mehr behaupten kann, nach dem Staatsvertrag schon recht nicht mehr, daß die Bundesrepublik Ausland ist. Und dann glaube ich auch nicht, daß sich ohne weiteres von einer DDR-Staatsbürgerschaft dieser Terroristen sprechen läßt, wo diese Staatsbürgerschaft dann doch durch ein kriminelles Verfahren zustande gekommen wäre. Kann man Staatsbürger werden mit einer falschen Identität? Es wäre sicher eine pikante juristische Sache, aber man braucht sie gar nicht erst zu erörtern. Ich glaube, die mangelnde Rechtsstaatlichkeit ist so evident, daß man zu deren Feststellung nicht einmal ein Verfassungsgericht benötigt. Unsere Verfassung ist ohnehin unzureichend, da stimme ich der Fraktion der Bauernpartei zu. Es ist viel wichtiger. Daß wir unsere Vergangenheit an dieser Stelle klären, daß es so etwas wie ein Sektionsprotokoll gibt für das, was hier alles einmal geschehen ist, das ist ein wichtiger Teil unserer Aufarbeitung unserer jüngsten Geschichte und für die Rechtsstaatlichkeit von g-.'ößter Wichtigkeit. Deshalb 880;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 880 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 880) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 880 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 880)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der Angaben der zu befragenden Person erfolgen kann. Des weiteren muß hierzu die Anwesenheit dieser Person am Befragungsort erforderlich sein.

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