Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 867

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 867 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 867); mer von zentralistischem, dirigistischem und zuwenig von marktwirtschaftlichem Denken und Überlegungen ausgehen. Marktwirtschaft bedeutet bekanntlich unter anderem volle Eigenverantwortlichkeit und selbständige Entscheidungen für Unternehmungen, Betriebe und Genossenschaften. Wozu dann aber solche Einzelerhebungen, wie Leistungen der Agrochemischen Zentren monatlich, organische und mineralische Düngung jährlich, Auslieferung von Düngemitteln und neuer Gasstoffgemische monatlich, Edelpelztierzüchtung jährlich, Erfassung nichtmetallischer Sekundärrohstoffe jährlich, Erhebung über Besamungen bei Rindern und Schweinen monatlich? (Vereinzelt Beifall) Was soll die Abfassung solcher Daten, muß ich heute unter marktwirtschaftlichen Bedingungen fragen. (Beifall vorwiegend bei CDU/DA) Sollen hier neue Datenfriedhöfe geschaffen werden, die nur dem Selbstzweck der Erfassung dienen? Wollen wir nicht Verwaltungsapparate abbauen und auch besonders in diesem Bereich der Verwaltung wesentlich rationeller arbeiten? Was die konsequente Liquidierung aller unnötigen überflüssigen bürokratischen Arbeiten erfordert. Wir sind der Auffassung, daß hier noch eine gründliche Ab- ieckung im positiven Sinne notwendig ist und eine Beurteilung 'Tmbedingt notwendiger Erhebungen für Entscheidungen und Beurteilungen erforderlich ist. Unter Beachtung dieser Tatsachen schlagen wir vor, daß der Gesetzentwurf auch dem Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft zur Beurteilung übergeben wird. Wir schlagen vor, daß weiterhin die Ausschüsse, die in der Vorlage genannt sind, die Gesetzesvorlage zur Beratung erhalten, und ich danke für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke. Von der Fraktion CDU/DA hat das Wort Frau Abgeordnete Michalk. Frau Michalk für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das vorliegende tatistikgesetz ist im Zuge der Umgestaltung aller Lebensberei-je in unserem Land eine logische Folge, denn die Grundlagen statistischer Erhebungen haben sich prinzipiell geändert. In den zurückliegenden Jahren wurden die Grundsätze der Aktivität und Neutralität deklariert. Praktiziert wurde aber etwas ganz anderes. Warum sonst ist der Begriff der Statistik so in Mißkredit geraten? Allzuoft haben wir Statistiken lesen müssen, aus denen die tiefe Widersprüchlichkeit zwischen Dargestelltem und Realität selbst für einen Laien erkennbar war. Zu sehr trifft hier der bereits in diesem Hohen Hause schon oft zitierte Satz „Wer schreibt, der bleibt“ zu. Die Art der statistischen Erhebungen, die Darstellung der Ergebnisse und die Interpretation waren nicht selten genug ein Instrument, um die sozialistische Position zum Schein zu stärken. Durch geschickte Zahlenkombinationen wurden objektiv wiedergegebene Daten in ein besonderes oder „besseres“ Licht gerückt, denken wir nur an den gesamten Komplex der Wirtschaft. Statistik ist ein Instrument der Politik. Da, sichtbar für alle, eine neue Politik Einzug gehalten hat, steht auch das Erfordernis einer neuen statistischen Erhebung. Neutralität, Objektivität und wissenschaftliche Unabhängigkeit sind unabdingbarer Grundatz. Die einheitliche und termingerechte Durchführung amtlicher Statistiken ist ebenso erforderlich wie die Veröffentlichung oder wie langfristige Vergleiche oder wie die Sicherung personenbezogener Daten. Aus der Umstellung und Umstrukturierung des gesellschaftli- chen Lebens der Noch-DDR ergibt sich das Erfordernis der Kontrolle, um gegebenenfalls korrigierend wirken zu können. Dafür brauchen wir ein gut funktionierendes, aber rationell arbeitendes statistisches Amt. All das regelt das neue Statistikgesetz, das im wesentlichen an das Bundesstatistikgesetz angelehnt ist. Die inhaltliche Annäherung an die Bundesrepublik und die EG regelt der §4 im Abs. 3. Inwieweit die bisher geltenden statistischen Ordnungsmittel, z. B. die Nomenklaturen, anzuwenden zweckmäßig ist, ist noch einmal in den Ausschüssen zu überprüfen. Neue Bedeutung in diesem Zusammenhang gewinnt auch die Zuverlässigkeit und die Verschwiegenheit der Erhebungsbeauftragten, besonders wenn es um Bevölkerungsbefragungen geht. Ein aufgeblähtes statistisches Amt ist nicht unser Ziel. Um aber basisorientierte politische Entscheidungen treffen zu können, ist ein Mindestmaß an Erhebungen notwendig - in diesem Sinne schließe ich mich meinem Vorredner an -, und es wäre zu überprüfen, inwieweit die Anlage 1 zu korrigieren ist. Würden wir, was statistische Erhebungen betrifft, an dem Prinzip fest-halten „was ich nicht weiß macht mich nicht heiß“, kämen wir sehr schnell an den Rand der Handlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund stimmen wir dem Gesetzentwurf prinzipiell zu und befürworten die Überweisung in die Ausschüsse. Ich möchte aber noch zusätzlich beantragen auf Grund der Spezifik, die in der Gliederung der Anlage 1 zu ersehen ist, diesen Antrag zusätzlich in den Landwirtschaftsausschuß, den Handelsausschuß, den Gesundheitsausschuß und in den Ausschuß für Kultur zu überweisen, also in alle die Ausschüsse, die sich inhaltlich mit den Problemen beschäftigen, die in der Anlage 1 spezifiziert sind. - Ich danke Ihnen. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke. - Ich bitte nun von der Fraktion der PDS den Abgeordneten Kertscher, das Wort zu nehmen. Dr. Kertscher für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf über die amtliche Statistik der DDR lehnt sich in seinen Grundaussagen eng an das Bundesstatistikgesetz der BRD vom 22. Januar 1987 an. Er versucht, die alte Regelung mit der relativ neuen der BRD zu verbinden und so den Erfordernissen der mit dem Staatsvertrag eingeleiteten wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen und deren rechtlicher Normierung zu entsprechen. Aus dieser Sicht ist das Gesetz unverzichtbar und seine Installierung unbedingt notwendig. Die politische Sensibilität, die in diesem Gesetz steckt, verlangt eine strikte Einhaltung des Datenschutzes und, dieser vorausgehend, eine eindeutige Regelung. Wenn auch die Kürze der Zeit nicht erlaubt, hier abschließend eine Wertung zu geben, so müssen wir doch beim ersten Lesen sagen, daß die Gesetzesautoren nicht alle Chancen genutzt haben, um hier Eindeutiges festzulegen. Ein allgemeiner Verweis auf den Datenschutz, wie im § 16 Abs. 1 festgeschrieben, reicht unseres Erachtens nicht aus. Man sollte sich darüber in den Ausschüssen verständigen. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Wir sind für den Schutz von Personaldaten, aber nicht für geheime Statistiken. Des weiteren vermissen wir die eindeutige und sich durch das gesamte Gesetz ziehende Einbeziehung der Länder in dieses Gesetz. Hier müßte redaktionell, aber auch inhaltlich eine Nacharbeit erfolgen. Unverständlich ist z. B. die fehlende Einbeziehung der Länder in die Tätigkeit des Statistischen Beirates. Generell wäre zu sagen, daß die Verfasser sich ziemlich schwergetan haben hinsichtlich der Formulierung des Rechtscharakters des Statistischen Amtes, seiner Über- bzw. Unterord- 867;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 867 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 867) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 867 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 867)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , zur Verhinderung von Entweichungsversuchen, Selbsttötungsabsichten sowie von Angriffen auf Leben und Gesundheit unserer Mitarbeiter während des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges durchgeführt.

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