Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 860

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 860); Bitte schön, der Herr Ministerpräsident noch einmal. Ministerpräsident de Maiziere: Ich möchte ausdrücklich darum bitten, es besteht großer Handlungsbedarf für den Verwaltungsrat, und Herr Dr. Roh-wedder ist entschlossen, schon an diesem Wochenende mit dem dann komplettierten Verwaltungsrat in erste Arbeitsphasen einzutreten, so daß der Ausschuß zügig tagen sollte, damit spätestens morgen hier eine Beschlußvorlage zustande kommt und abgestimmt werden kann. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA -Zuruf: Das ist unmöglich!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses hat das Wort. Dr. Steinecke (Die Liberalen): Der Wirtschaftsausschuß trifft sich 17.30 Uhr im Fraktionszimmer der Liberalen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Vorausgesetzt, daß wir die Wahl, die wir jetzt haben, dann entweder abgeschlossen haben oder so unterbrochen haben, daß es sich lohnt, rauszugehen. Dr. Steinecke (Die Liberalen): Herr Präsident, dann schlage ich Ihnen vor, Sie bestimmen nachher die Zeit. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner : Dazu bin ich gern bereit. Dr. Steinecke (Die Liberalen): Der Raum ist der Fraktionsraum der Liberalen, vierte Etage. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Wir kommen jetzt zum gewissermaßen dritten Teil dieses Tagesordnungspunktes. Es geht um die Wahl der beiden von der Volkskammer zu wählenden Mitglieder in diesem Verwaltungsrat. Dazu sind uns Vorschläge unterbreitet worden, und zwar sind zunächst von der Opposition vorgeschlagen worden - ich darf vielleicht ausreden, ich lasse Sie dann gern zur Geschäftsordnung reden - der Abgeordnete Nooke von der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Abgeordnete Meyer-Bodemann von der Fraktion DBD/DFD. Von der Koalition sind vorgeschlagen: von den Liberalen der Abgeordnete Steinecke und von der DSU der Abgeordnete Schmiele, außerdem von der CDU der Abgeordnete Nitsch. Zu diesen Kandidaten wäre dann eine Wahl erforderlich. Es handelt sich ja hierbei um eine Wahl. Wir haben im Präsidium gestern ausführlich über die Fragen des Wahlmodus geredet. Denn der Wahlmodus ist nirgends vorgeschrieben. Er bedarf der vorherigen Entscheidung dieses Hohen Hauses. Ich werde gleich etwas zum Wahlmodus sagen, aber ich möchte dann doch erst einmal unterbrechen und zur Geschäftsordnung das Wort erteilen. Bitte schön. (Prof. Dr. Steinitz, PDS: Danke schön. Ich würde dann warten. Mein Geschäftsordnungsantrag bezieht sich auf den Wahlmo- dus, den das Präsidium vorgesehen hat. Es ist vielleicht besser, wenn Sie den erst erläutern, Herr Präsident.) Das will ich gern tun. Wir schlagen Ihnen folgendes vor: Sie bekommen Wahlzettel, in denen zwei Spalten da sind, eine Spalte betreffend die Kandidaten der Koalition, eine Spalte betreffend die Kandidaten der Opposition. Sie können dann in jeder Spalte höchstens einen ankreuzen. Das wird dann ausgezählt. Das ist alles noch nicht weiter aufregend. Wichtig ist jetzt die Frage: Welche Mehrheitsverhältnisse müssen hergestellt sein, damit jemand gewählt ist? Und das Präsidium schlägt Ihnen vor, daß da nicht die relative Mehrheit ausreicht, sondern daß die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Sollte in einem ersten Wahlgang in irgendeiner der Spalten diese absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen nicht erreicht werden, so käme es zu einem zweiten Wahlgang. In diesem zweiten Wahlgang würde derjenige, der die geringste Stimmenzahl hat, gestrichen werden. Der Versuch wird noch einmal unternommen, ob dann die absolute Mehrheit zu erreichen ist. Wir haben einmal drei Kandidaten. Da könnte es sein, daß noch zwei Kandidaten da sind und keiner von beiden die absolute Mehrheit erreicht. Dann würde wieder der mit der geringsten Stimmenzahl gestrichen, und es steht nur noch einer in der jeweiligen Spalte. Auch dann würde noch einmal mit ja und mit nein abgestimmt. Wenn sich auch dann für den Kandidaten die absolute Mehrheit nicht finden läßt, muß die Koalition oder die Opposition, je nach dem, um welchen Fall es sich handelt, neue Namen vorschlagen. Wir meinten im Präsidium, daß diese Entscheidung von solchem Gewicht ist, daß derjenige, der da mitarbeitet, wissen soll, daß die Mehrheit dieses Hauses wirklich hinter ihm steht und nicht etwa jemand durch sehr viele Stimmenthaltungen mit nur ein paar Stimmen in diesen Verwaltungsrat entsandt wird. Dies ist das von uns vorgeschlagene Wahlverfahren. Ich wäre dankbar, wenn Sie jetzt erst einmal unabhängig von Personen und besonderen Konstellationen zu diesem Wahlverfahren sprechen würden, damit wir darüber Einigkeit erzielen. Bitte schön. Prof. Dr. Steinitz (PDS): Ich möchte im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Wahlmodus einen Antrag stellen. Um diesen Antrag zu begründen, muß ich doch zwei Vorbemerkungen machen. Ich gehe aus von Ihren Worten, Herr Präsident, daß diese Entscheidung über die Wahl von zwei Abgeordneten der Volkskammer in den Verwaltungsrat der Treuhandanstalt von sehr großer Tragweite ist und daß es darauf ankommt, diese Entscheidung und den Modus, wie diese Entscheidung getroffen wird, gründlich zu überdenken. Im Gesetz zur Treuhandanstalt heißt es, daß zwei Mitglieder der Volkskammer gewählt werden, davon einer auf Vorschlag der Opposition. Sie sagten eingangs in Ihren einleitenden Bemerkungen - ich hoffe, daß es ein Lapsus linguae war -, daß dieser Vertreter Mitglied, Angehöriger der Opposition sein müsse. Ich glaube es ist ein wichtiger Unterschied, auf Vorschlag der Opposition gewählt zu werden oder Angehöriger der Opposition zu sein. Davon ausgehend, muß ich hier mein Demokratieverständnis zum Ausdruck bringen. Wenn es Sinn haben soll, einen Vertreter der Opposition in den Verwaltungsrat zu wählen, so heißt das doch, daß dieser Vertreter das Vertrauen der Mehrheit der Opposition haben muß. (Beifall bei der PDS) Es gibt einen Vorschlag der Mehrheit der Opposition, der PDS als stärkster Oppositionspartei, und des Bündnis 90/Grüne, Herrn Nooke vorzuschlagen, und es gibt einen weiteren Vorschlag der Fraktion DBD/DFD, Herrn Meyer-Bodemann. Wenn ich hiervon ausgehe, müßte ich den Antrag stellen, diesen Passus des Treuhandgesetzes zu ändern, nämlich nicht zu sagen „auf Vorschlag der Opposition“, sondern es müßte hier heißen: 860;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 860) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 860 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 860)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

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