Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 856

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 856 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 856); Dr. Gysi (PDS): Das ist aber sehr schade; denn das ist das Grundproblem. (Unruhe im Saal) Und was links betrifft, da muß ich, glaube ich, einmal ein bißchen Unterricht erteilen, sonst würden Sie wissen, daß unser Fernsehen alles mögliche ist, aber nicht links. (Gelächter bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Als nächster spricht, von mir aus links gesehen, der Abgeordnete Thierse. Thierse für die Fraktion der SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, daß mein Name nicht dazu geeignet ist, die Fortsetzung des Diskurses zur Farbenlehre zu betreiben. Es war eine so angenehm heitere Stimmung entstanden. Deshalb also ganz ernsthaft: Ich mache nun doch eine nullte Lesung des Gesetzentwurfs im Sinne der Vorbeugung und setze das Parlament davon in Kenntnis, daß der Medienausschuß inoffiziell diesen Text schon mal gelesen hat und einstimmig dem Ministerrat empfiehlt, diesen Gesetzentwurf in dieser Form nicht in die Volkskammer einzubringen. (Beifall bei SPD, PDS und Bündnis 90/Grüne) Aber aus Anlaß dieses Gesetzentwurfs und gewissermaßen vorbeugend einige grundsätzliche Bemerkungen: Erstens: Der Gesetzentwurf behandelt einen Gegenstand, der nachgerade dazu da ist, Öffentlichkeit herzustellen, durch Information und Diskussion Meinung zu bilden. Medien sind für die Herausbildung und Erhaltung der Demokratie in unserem Lande von unersetzbarem Wert. Um so unverständlicher mutet es an, daß ausgerechnet ein Gesetzentwurf zu diesem Thema hinter verschlossenen Türen entsteht und auch hier ins Parlament gebracht werden sollte. (Vereinzelt Beifall) Warum wurde die Mediengesetzgebungskommission nicht einbezogen? Warum sind eigentlich die Betroffenen, die Medienmacher wie deren Auftraggeber, die Öffentlichkeit, nicht befragt und in die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs einbezogen worden, wie es der Medienbeschluß vom 5. Februar 1990 vorsieht? (Demloff, PDS: Das ist doch nicht nur beim Mediengesetz so!) Zweitens: Rundfunk ist Länderhoheit. Er wird in dem demokratisch-föderalen System, das wir alle miteinander anstreben, Sache der Länder sein. Seit Wochen werden die verschiedensten Modelle diskutiert. Das ist legitim. Ich will sie hier nicht aufzählen. Der Gesetzgeber, auch das Medienministerium, stand und steht vor der paradoxen Aufgabe, von zentraler Stelle aus, also gewissermaßen zentralistisch, Dezentralisierung betreiben zu müssen, und, da die Länder auf unserem Territorium noch gar nicht existieren und handeln können, in einem Vorgriff auf einen künftigen Vertrag zwischen diesen Ländern die Rundfunklandschaft neu zu ordnen und zu organisieren, eine gewiß äußerst schwierige Aufgabe. Aber sie darf doch nicht so angegangen werden, daß die Lösung demokratisch höchst bedenklich, organisatorisch kaum funktionsfähig und nicht zuletzt viel zu teuer ist. Drittens: Die Medien in der DDR haben bisher nur eine Vergangenheit, und zwar eine schlimme. Um den Medien in unserem Teil Deutschlands eine Zukunft zu sichern, ist ihre Verwandlung von einem Machtinstrument einer Partei und mehr noch einer Clique in dieser Partei, von einem Instrument der Propaganda und der Manipulation hin zu einem Medium demokratischer Meinungsbildung und Kommunikation der entscheidende Schritt. Dies hat auch eine personelle Seite. Es hätte ja nicht dieses unsere Intelligenz beleidigende und unseren Realitätssinn und unsere Phantasie verachtende jämmerliche Bild des DDR-Fernsehens und der anderen Medien gegeben, wenn es nicht jene jämmerlichen, willfährigen Akteure, jene „Journalisten“ nur genannten und tatsächlich als Journalistenfunktionäre agierenden Akteure gegeben hätte, die immer noch da sind. (Beifall) Personeller Wandel tut not. Ohne ihn - das sage ich in Richtung des Fernsehfunks, des Rundfunks, der Zeitungen -, ohne personellen Wandel werden die Medien bei uns keine Zukunft haben, jedenfalls keine, die wir uns wünschen sollten. (Schwacher Beifall) Daß der Deutsche Fernsehfunk in dieser Hinsicht - zart ausgedrückt - besonders konservativ erscheint, macht für die Versuchung anfällig, Personalaltlasten über Strukturveränderungen loswerden zu wollen. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir noch eine grundsätzliche Bemerkung zum Entwurf des Rundfunküberleitungsgesetzes. In ihm ist die Etablierung von 5 Landesrundfunkdirek-, toraten geplant. Die Landesdirektoren ebenso wie die sie jeweils umgebenden Beiräte werden, wie es wörtlich in dem Entwurf' heißt, vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen und abberufen. Man zerschlägt also eine zentrale Organisation, beherrscht aber die neue Föderalstruktur personaliter über eine zentrale Figur. Da wird also so etwas wie eine Maizierokratie erfunden. Ich kann mir denken, daß Sie diese Art von Herrschaftsform, Herr Ministerpräsident, von sich aus ablehnen werden. Das wird nicht dadurch gemildert, daß der Vorsitzende des Ministerrates diese Macht nur im Einvernehmen mit dem Volkskammerausschuß für Presse und Medien exekutieren kann. Staat ist Staat und wird auch nicht dadurch weniger, daß mehr daran mitwir-ken. Auf der Strecke bleibt bereits im Ansatz der Fundamentalgrundsatz der Unabhängigkeit des Rundfunks von Staat, von Parteien, von Interessengruppen. Dem Volk, der Gesellschaft gehört dieser Rundfunk dann nicht. Viertens: Die SPD tritt dafür ein, daß im Prozeß der Vereinigung Deutschlands das Territorium der DDR ein wichtiger Medienstandort bleibt. (Beifall bei der SPD) Es muß hierzulande eigenständige Zeitungen, Rundfunkanstalten, Fernsehanstalten geben, um unserer kulturellen Identi- tät, unserer heimatlichen Identifikation willen und auch, weil sie ein wichtiger Industriezweig geworden sind. Es geht schließlich auch um die Erhaltung von Arbeitsplätzen. Es ist ja nicht einzusehen, warum in Deutschland, in ganz Deutschland, nur in München und Hamburg und nicht auch in Babelsberg Filme produziert werden sollen. Wir müssen also, nicht nur aus egoistischen Gründen, sondern vor allem um der kulturellen Vielfalt Gesamtdeutschlands willen, um die Erhaltung und Sicherung der Produktion für Fernsehen, für Spiel- und Dokumentarfilme, für Kinder- und Trickfilm kämpfen. (Beifall bei der SPD, bei Bündnis 90/Grüne und bei der PDS) Das ist besonders jetzt in dieser schwierigen Übergangsphase zur Marktwirtschaft wichtig, in der zu vieles auf der Strecke zu bleiben droht. Deshalb halten wir sowohl eine gewisse staatliche Basisfinanzierung wie auch privatwirtschaftliche Förderung, unter anderem auch Unterstützung aus Mitteln, der Treuhandanstalt, für notwendig. Dies ist eine Investition in die Zukunft der Medien als einer immer wichtiger werdenden Industrie. Schließlich sollten auch im zweiten Staatsvertrag oder Vereinigungsvertrag Regelungen und Übergangs- oder Anschubfi- 856;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 856 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 856) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 856 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 856)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Abschlußvariante eines Operativen Vorganges gestaltet oder genutzt werden. In Abgrenzung zu den Sicherungsmaßnahmen Zuführung zur Ver-dächtigenbefragung gemäß des neuen Entwurfs und Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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