Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 852

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 852 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 852); rechtlichen Programme zu begrenzen. Gebührenerhöhungen werden dennoch unumgänglich sein. Für das Spektrum der privaten Rundfunkanbieter sind bisher militärisch genutzte Frequenzen nach und nach zusätzlich freizugeben. Die zur Versorgung der DDR bestehenden Hörfunkprogramme werden unter den entstehenden Landesrundfunkanstalten - und hier wären nach meiner Auffassung fünf durchaus vertretbar - aufgeteilt. Aus unserer Sicht wäre auch die Beibehaltung eines deutschsprachigen Programms für das Ausland denkbar und sinnvoll. Leider muß ich hier unterbrechen. Ich hätte auch gern noch etwas zu den Printmedien gesagt, hätte mir auch gewünscht, vorhin von Prof. Bisky ein bißchen was zu Grüner & Jahr oder Maxwell oder so zu hören. Leider ist die Zeit vorbei, es tut mir sehr leid. - Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Wie bereits angekündigt, spricht jetzt der Abgeordnete Weiß. (Heiterkeit) Weiß für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem interessanten Beitrag von Herrn Kauffmann und seiner Farbenlehre bin ich allerdings der Meinung, daß es grau gewesen ist, was er da gezeichnet hat. (Vereinzelt Beifall und Heiterkeit) (Dr. Kney, Die Liberalen: Nichts für Farbenblinde!) Rot sehe ich manchmal ganz gut, und grün auch. (Kauffmann, Die Liberalen: Aber ich sehe nicht rot, wenn ich grün sehe.) Das ist sympathisch, danke. Die Zerschlagung der Zensur und des Parteirundfunks und Fernsehens im Herbst gehört zu dem Wichtigsten, was wir damals geschafft haben. Es ist ein Vermächtnis. (Zuruf: Wir?) Ich denke, wir waren da ein klein wenig beteiligt, die Bürgerbewegung, wenn Sie uns das noch zugestehen. Aber Sie natürlich auch, selbstverständlich. (Gelächter) Die Demokratisierung der Medien ist auch für ein künftiges Deutschland ein hohes Rechtsgut, das unbedingt gewahrt werden soll. Wir müssen wegkommen vom zentralistisch gelenkten Rundfunk, hin zu öffentlich-rechtlichen Anstalten und - das sage ich betont - in einer zweiten Phase auch zu kommerziellen Sendern. Denn ich denke, nur das duale System garantiert, daß Rundfunk und Fernsehen ausgewogen sind, daß sich ein gegenseitig korrigierendes Verhältnis herstellt, daß die Voraussetzungen für Informationsvielfalt, für Meinungspluralismus gegeben sind und daß Rundfunk und Fernsehen ihren Kulturauftrag und ihren Unterhaltungsauftrag erfüllen können. Damit bei uns auch dieses duale System entstehen kann, ist es allerdings zunächst notwendig, bei uns dazu zu kommen, daß wirklich das öffentlich-rechtliche System entsteht. (Schwacher Beifall) Herr Minister Müller hat im Regierungspressedienst vom 7. Mai 1990 erklärt, es müsse erst definiert werden, was „öffentlich-rechtlich“ denn eigentlich bedeute. Angesichts ganzer Bi- bliotheken, die zu diesem Thema geschrieben worden sind, würde ich versuchen wollen, das in vier Sätzen kurz einmal zu umreißen. (Zurufe: Oh!) Öffentlich-rechtlich, Rundfunk und Fernsehen - das sind Funkveranstalter, in denen das Prinzip der Staatsfeme gewahrt ist, die durch demokratische, die ganze Gesellschaft repräsentierende Gremien, das heißt, Rundfunk- und Fernsehräte, kontrolliert werden, die staatsvertraglich an einen Programmauftrag gebunden sind, die im Sendeprofil binnenpolitisch sind, das heißt, unterschiedliche Meinungen und Anschauungen wiedergegeben, und die sich vorwiegend aus Gebühren finanzieren. Der Auftrag, Rundfunk und Fernsehen in der DDR so umzugestalten, wurde durch den Medienbeschluß vom 5. Februar noch der Regierung Modrow erteilt und wurde von der gegenwärtigen Regierung übernommen; denn in der Regierungserklärung von Herrn de Maiziere vom 19. April ist ausdrücklich gesagt, daß die Zuwendung zu einer pluralistischen Medienstruktur weder dem Selbstlauf überlassen, noch der Gefahr neuerlicher Monopolbildungen ausgesetzt werden dürfe. Diesen Auftrag hat das Ministerium für Presse und Medien aus meiner Sicht bislang nur ungenügend erfüllt. Die Instrumentarien für die weitere Demokratisierung des Rundfunks in der DDR haben wir als gut geratenes Kind der neuen Regierung in die Wiege gelegt, wir, die Gesetzgebungskommission, die den Medienbeschluß vom 5. Februar erarbeitet hat. ' ' Damals waren alle demokratischen Kräfte beteiligt, alle hier im Parlament vertretenen ebenfalls. Pardon, die DSU war damals noch nicht involviert, ich muß mich da korrigieren. Damals haben wir im Artikel 15 vorgeschrieben, daß ein neues Mediengesetz durch eine Gesetzgebungskommission ausformuliert werden muß, in der alle Parteien und gesellschaftlichen Gruppen, die Kirchen, Wissenschaftler, die unabhängig sind, Journalisten und die Verbände vertreten sind und weiter, daß das öffentlich diskutiert werden muß. Natürlich steht es dem Ministerium für Medienpolitik frei, weitere Vorschläge vorzulegen, aber ich denke, zunächst muß es sich an diesen Gesetzesauftrag halten, eine Gesetzgebungskommission einzuberufen, die einen solchen Entwurf erarbeitet. Das ist mit großer Verspätung erfolgt und so, daß diese Gesetzgebungskommission bisher nicht tätig werden konnte. Statt dessen ist uns ein Referentenentwurf auf den Tisch gekommen, ein Überleitungsgesetz zu Hörfunk und Fernsehen. Herr Minister Müller hat das eben als ein Hauptberuhigungsinstrument bezeichnet. Na, ich habe da so meine Zweifel. Dieses Hauptberuhigungsinstrument aus dem Hause Müller (Heiterkeit bei PDS, Bündnis 90/Grüne und SPD) mußte, als es öffentlich wurde, leider sofort wieder zurückgezogen werden. Ich muß auch sagen, daß Herr Minister Müller hier soeben das Parlament belogen hat, (Oh-Rufe) indem er - ich sage das mit aller Konsequenz, ich weiß, was ich sage - gesagt hat, daß es keine Absicht für privaten Rundfunk gäbe. Ich darf aus der Präambel dieses Entwurfs zitieren. Dort wird ausdrücklich gesagt, daß Empfangsmöglichkeiten für privaten Rundfunk zu sichern sind. Ich zitiere: „Damit wird das duale Rundfunksystem in der Republik eingeführt.“ Und in § 24 (3) heißt es: „Für die Dauer dieses Gesetzes richtet der Minister für Medienpolitik eine Geschäftsstelle für den privaten Rundfunk ein.“ 852;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 852 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 852) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 852 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 852)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik dem Grundsatz der Achtung des Menschen und der Wahrung seiner Würde. Die Untersuchungshaft ist eine gesetzlich zulässige und notwendige strafprozessuale Zwangsmaßnahme. Sie dient der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß eine lückenlose und übersichtliche Erfassung der Informationen erfolgt. Diese Erfassung muß kurzfristig und vollständig Auskunft über die vorliegenden Erkenntnisse ermöglichen.

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