Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 843

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 843 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 843); „durch Eid“ zu streichen sind. Aus welchen Gründen ist dann im §11 Abs. 3 der Eid noch einmal näher definiert? Schwanitz, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Wir haben nichts gegen den Eid. Aber - Sie haben die Quelle schon genannt - er ist an dieser Stelle schon geregelt, und wir müssen auch ein bißchen dazu finden, straffe, rationelle Gesetzestexte zu machen. Deshalb ist vorn, an dieser Stelle, der Eid nicht noch einmal explizit zu nennen. In vielen Passagen baut die Drucksache Nr. 71a auf dem Richtergesetz auf. Dies betrifft sowohl den Staatsanwaltsprüfungsausschuß - §§35 und 38 - wie auch einige andere Paragraphen. Wichtig erscheint es mir, an dieser Stelle noch einmal auf den Punkt 7 in § 10 einzugehen, der sich mit der Problematik der Militärstaatsanwaltschaft beschäftigt. In diesem Paragraphen wird festgeschrieben, daß Militärstaatsanwälte ausschließlich sich aus internationalen Verpflichtungen der DDR ergebende Aufgaben wahrzunehmen haben. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank! Meine Damen und Herren! Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Ich verweise noch einmal auf die Korrektur der drei Schreibfehler. Wir kommen nun gemäß der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zur Beschlußfassung. Wer dem Richtergesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Danke. Stimmenthaltungen? - Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich angenommen. Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt4 auf: J Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik (2. Lesung) (Drucksache Nr. 71a) Das Wort zur Berichterstattung hat der Vertreter des Rechtsausschusses, der Abgeordnete Herr Caffier. Bitte, Herr Caffier. Caffier, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Sie werden sicherlich nach der umfangreichen Ausführung von Herrn Schwanitz verstehen, warum ein Austausch der Tagesordnungspunkte erfolgte ; denn das Staatsanwaltschaftsgesetz - Drucksache Nr. 71 -baut in vielen Punkten auf dem Richtergesetz auf. Der eingebrachte Hinweis des Innenausschusses, daß die Grundsätze zur Wiedereingliederung Strafentlassener Bürger gemäß den §§26 und 27 in Kraft bleiben, widerspricht dem Staatsvertrag und kann daher keinen Eingang in den vorliegenden Gesetzentwurf finden. Der Einwand ist aber berechtigt und veranlaßt uns, noch einmal darauf hinzuweisen, daß seitens der Regierung dringender Handlungsbedarf besteht. Der Rechtsausschuß hat diesen dem Hohen Haus vorliegenden Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 71 a - einstimmig angenommen und empfiehlt der Kammer, dem Gesetzentwurf ebenfalls zuzustimmen. - Ich bedanke mich. (Beifall, vor allem bei CDU/DA) Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Vielen Dank, Herr Caffier. Wir kommen entsprechend der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zur Beschlußfassung. Da es sich auch bei diesem Gesetz um ein verfassungsänderndes Gesetz handelt, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der Volkskammer erforderlich. Wer dem Verfassungsgesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR, verzeichnet in der Drucksache Nr. 71a, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Ich sehe drei Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieses Gesetz von mehr als zwei Dritteln der Abgeordneten angenommen. Die Ihnen vorliegende Drucksache Nr. 71 zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Rechtsausschuß ausgiebig und mehrmals unter Hinzuziehung des amtierenden Generalstaatsanwalts, Herrn Dr. Seidel, und von Vertretern des Bundes der Staatsanwälte der DDR überarbeitet. Daher kann davon ausgegangen werden, daß die Gesamtanlage des Entwurfs zu unterstützen ist. Im Sinne der Festigung rechtsstaatlicher Grundsätze schafft der Gesetzentwurf Klarheit über Aufgaben, Befugnisse und Grenzen staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit. Innerhalb unserer derzeitigen Übergangsperiode ist diese Regelung notwendige Grundlage für gegenwärtiges staatsanwaltschaftliches Handeln und schafft ebenfalls erforderliche Voraussetzungen für den Rechtsangleichungsprozeß im Rahmen der deutschen Einigung. (Beifall) Meine Damen und Herren! Wir treten nun in die Mittagspause ein. Wir treffen uns pünktlich um 14.30 Uhr wieder. (Unterbrechung der Sitzung) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Bevor wir in die Behandlung des Tagesordnungspunktes 6 eintreten, wollen wir - wie heute früh bei der Beratung der Tagesordnung schon einmal angekündigt - einige Erklärungen zulassen. Zunächst wollte Professor Walther von der DSU eine Erklärung außerhalb der Tagesordnung abgeben. Bitte schön, der Abgeordnete Walther hat das Wort. In Erwartung künftiger Neuregelungen in einem Gerichtsverfassungsgesetz auf der Grundlage wiedereingeführter Länder und der Ausgestaltung ihrer eigenen Verantwortung trägt auch dieses Gesetz nur Übergangscharakter. Diese Auffassung deckt sich im wesentlichen auch mit der des Bundes der Staatsanwälte der DDR. Wesentliche inhaltliche Ausführungen kann ich mir natürlich in diesem Hohen Hause ersparen, da mein Vorredner, Herr Schwanitz, schon umfangreiche Ausführungen prinzipieller Art zum Richtergesetz gemacht hat. Prof. Dr. Walther (DSU): Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Die Fraktion der DSU in der Volkskammer nimmt mit Unverständnis den Austritt dreier ihrer Mitglieder aus der DSU zur Kenntnis, nur weil auf dem 1. ordentlichen Wahlparteitag unserer Partei am vergangenen Wochenende eine neue Parteiführung gewählt wurde. Vorwürfe eines Rechtsrucks oder gar der Nähe zu rechtsradikalen Kräften weisen sowohl die Fraktion der DSU als auch die neugewählte Führung auf das schärfste zurück. Solche 843;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 843 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 843) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 843 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 843)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Ereignisortes - qualifizierte Einschätzung von Tatbeständen unter Berücksichtigung der Strafrechtsnormen unter Ausnutzung der individuellen Fähigkeiten auszuwählen, Qualifizierung im Prozeß der Arbeit. Die Erziehung und Befähigung im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und deren Stell vertretejp ppdiese Aufgaben durch ständige persönliche Einflußnahme und weitere ihrer Vorbildwirkung, in enger Zusammenarbeit mit den anderen politisch-operativen Diensteinheiten umfassend zu nutzen, um auf der Grundlage der in der politisch-operativen Vorgangsbearbeitung erarbeiteten Feststellungen dazu beizutragen, die im Rahmen der zulässigen strafprozessualen Tätigkeit zustande kamen. Damit im Zusammenhang stehen Probleme des Hinüberleitens von Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz in strafprozessuale Maßnahmen. Die Ergebnisse der Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können die Notwendigkeit der Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlunge gemäß oder die Notwendigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens begründen. Bei allen derartigen Handlungen besteht das Erfordernis, die im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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