Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 805

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 805 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 805); Naturschutzparks mit insgesamt 181 Planstellen, für die entsprechende Mittel im zweiten Halbjahr in Höhe von 11 Mio Mark bereitzustellen sind. (Vereinzelt Beifall) Mein Ministerium arbeitet weiter an einer Vorlage für den Ministerrat für eine Verordnung zur Bepfandung von Einwegverpackungen - dieser Entwurf ist fast fertig (vereinzelt Beifall) zu wirksameren Deponiepreisen und auch zu entsprechenden Zuständigkeitsregelungen, vor allem, bis wir die Länder bei uns gebildet haben. Abschließend möchte ich sagen, daß mit den gegenwärtig erreichten Stand zunächst ein gewisses Optimum für die Arbeit der Vollzugsbehörden erreicht wurde, daß also die Umweltunion so schnell wie möglich mit der Bundesrepublik verwirklich werden kann. Es geht nun darum, gemeinsam auch die Bedingungen zu schaffen, damit dieses neue Umweltrecht in die Praxis umgesetzt werden kann. Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß mein Haus engagiert dazu beitragen wird, daß die neuen Bestimmungen den Mitarbeitern bei den unteren Umweltbehörden, den Landkreisen und den kreisfreien Städten zugänglich, verständlich und auch handhabbar gemacht werden. Dafür wird es Schulungsveranstaltungen geben. Beim Vollzug wird es von seiten der Umweltbehörden der Bundesrepublik Deutschland Amtshilfe geben. Ich möchte zum Schluß auch allen Mitarbeitern, die dazu beigetragen haben, dieses sehr umfangreiche Gesetzeswerk - es ist ein Werk von etwa 2 500 Seiten - in so kurzer Zeit gemeinsam mit beratenden Kollegen aus dem Bundesumweltministerium zu erarbeiten, meinem Kollegen, Herrn Töpfer, und auch - und das wirklich nicht als Höflichkeitsfloskel - den Abgeordneten des Umweltausschusses der Volkskammer ganz herzlich danken. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Herr Minister Steinberg. Ich bitte jetzt den Vertreter der Fraktion CDU/DA, die Erklärung zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD abzugeben. Dr. Bechstein für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der "PD besteht aus zwei Sätzen. Zunächst zum Satzl: Wir haben /i der Behandlung des Gesetzes vorausgesetzt, daß die Interessen der Allgemeinheit die Interessen des Umweltschutzes einschließen. Wir sind selbstverständlich gern bereit, diese Zweifel auszuräumen, und wir freuen uns, daß Ihnen dazu noch etwas eingefallen ist, und stimmen diesem ersten Satz zu. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Ich lese diesen ersten Satz noch einmal vor. Er heißt dann: „Eine Freistellung kann erfolgen, wenn dies unter Abwägung der Interessen des Erwerbers, der Allgemeinheit und des Umweltschutzes geboten ist.“ Jetzt zum Satz zwei. Damit verhält es sich etwas anders. Der Inhalt, der hier angeboten wird, wurde im Ausschuß bereits mehrheitlich abgewiesen. Ich möchte die Gründe dafür noch einmal darlegen, damit Sie auch informiert sind, warum. Ich lese den Satz noch einmal vor. Er lautet: „Der freigestellte Erwerber hat Maßnahmen der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und der Sanierung entschädigungslos zu dulden und den auf Grund der Sanierung eingetretenen Wertzuwachs auszugleichen.“ (Beifall bei Bündnis 90/Grüne und SPD) Dazu erstens: Die Freistellung von der Sanierung übernommener Altlasten ist notwendiger Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Regierung. Sie wissen das. Diese Politik zielt darauf ab, gemäß dem Verursacherprinzip, zu dem sich auch Ihre Fraktionen bekennen, zunächst den Staat als Träger des Volkseigentums für die von ihm verschuldeten Altlasten haftbar zu machen. Dieses Prinzip gilt. Die Freistellung ist Voraussetzung und Anreiz für Investoren, in diesem für unser Land wichtigen Anlaufzeitraum Kapital einzubringen und damit Arbeitsplätze zu schaffen. Zweitens: Den Erfordernissen des Umweltschutzes wird dadurch Rechnung getragen, daß eine Freistellung von der Altlastensanierung nicht durchgängig, sondern nur auf Antrag, und zwar begrenzt bis 31.12., individuell erteilt wird. Diese Freistellung erfolgt durch das Ministerium für Umweltschutz, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit und gewährleistet damit eine Kompetenz in der Sachentscheidung. Drittens: Es ist für den Erwerber altlastbehafteter Anlagen unzumutbar, Maßnahmen der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung entschädigungslos dulden zu müssen. Dieser Vorschlag verstößt gegen den verfassungsrechtlichen garantierten Schutz des Eigentums. Solche Maßnahmen müssen, wenn sie notwendig sind, mit dem Eigentümer vereinbart werden, und das kann geschehen im Rahmen der Erteilung der Freistellung von der Altlastensanierung durch das Ministerium. Deshalb ist diese Form im Gesetz enthalten. Und viertens noch ein Wort zum Wertausgleich: Eine Werterhöhung erfordert Aufwendungen. Werden diese Aufwendungen vom Eigentümer selbst erbracht, kann man ihn die dadurch erreichte Wertsteigerung nicht noch einmal bezahlen lassen. Im anderen Falle gilt unabhängig von diesem Gesetz die Bestimmung des Artikels 9 Abs. 4 des Staatsvertrages, der eine Nachbewertung nach einem Zeitraum von 5 Jahren ohnehin vorsieht. Wir empfehlen, von diesem Antrag der SPD den ersten Satz anzunehmen und den zweiten abzulehnen. - Danke schön. ' (Beifall bei CDU/DA, DSU und Die Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön für .die Erklärung der CDU/DA-Fraktion. Eigentlich ist es laut unserer vorläufigen Geschäftsordnung so, daß zu einer Erklärung keine Anfragen möglich sind. Ich würde aber trotzdem in diesem Falle, wenn Sie einverstanden sind, hier eine Ausnahme gestatten. Jauch (SPD): Stimmen Sie mir zu, daß mit diesem Satz nicht gesagt wird, daß der Investor für die Sanierung verantwortlich ist? Dieser Eindruck wurde ja jetzt hier vermittelt. Es entstehen, was die Sanierung betrifft, dem Erwerber solcher Anlagen keine Kosten. Es geht lediglich darum, daß der auf Grund der Sanierungsmaßnahmen durch den Staat erreichte Wertzuwachs nicht zum Spekulationsobjekt des Erwerbers wird. Das heißt, dieser Wertzuwachs muß dem Staat zugute kommen. ( , CDU/DA: Sie nehmen mit diesem Satz dem Eigentümer seine Eigentumsrechte!) Eigentumsrechte werden durch das Zivilgesetz gesichert, nicht durch diesen Paragraphen. Dr. Bechstein (CDU/DA): Sie können doch nicht verlangen, daß der Eigentümer einer Altanlage ohne sein Einverständnis hereingezogen wird in Maßnahmen der Sanierung der abzuschätzenden Gefährdung und Erfassung, wenn ihm das nicht möglich ist. Sie können damit einen ganzen Produktionsbetrieb stillegen, und er muß sich dann Ihrem Anspruch fügen. Das geht nicht. Man kann diese 805;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 805 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 805) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 805 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 805)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehende politisch-operative Probleme bei der Verdachtsprüfung und der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung zu ermuntern. Damit Gegner unter der Bevölkerung Furcht und Schrecken zu erzeugen und das Vertrauen zu den Staats- und Sicherheitsorganen zu untergraben.

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