Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 796

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 796 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 796); Drucksache Nr. 107. Es gibt hier den Überweisungsvorschlag des Präsidiums, der in der Diskussion in vielfältiger Weise ergänzt worden ist und wo auch die Federführung unter Umständen in einen anderen Ausschuß gelegt werden kann. Deshalb stimmen wir erst einmal formal über den sachlichen Fakt ab -Überweisung der Drucksache Nr. 107 in den Wirtschaftsausschuß, in den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform, Haushaltsausschuß, Finanzausschuß sowie den Ausschuß für Handel und Tourismus. Des weiteren stimmen wir ab über die Zusatzanträge, die von der CDU gekommen sind: Überweisung an den Ausschuß für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft und dann Überweisung an den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorschutz. Ich würde Vorschlägen, die beiden letzten Überweisungsanträge dann wieder en bloc zu machen. Anschließend wird dann über die Federführung abgestimmt. Wer dafür ist, daß der Antrag an den Wirtschaftsausschuß, an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform, den Haushaltsausschuß, den Finanzausschuß sowie den Ausschuß für Handel und Tourismus überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe bitte. - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Es gibt keine Stimmenthaltungen. Dann bedanke ich mich für die Einstimmigkeit. Das war zwar schon einige Male vorgekommen, aber am heutigen Tag ist es ein Novum. Jetzt wie angekündigt en bloc: Wer für den Überweisungsvorschlag der CDU ist, den Antrag gleichfalls den Ausschüssen für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft und dem Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorschutz zu überweisen, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Auch hier die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Damit wäre die Überweisung in die genannten Ausschüsse beschlossen, und wir kommen jetzt zur Abstimmung über die federführende Beratung. Es gibt hier den Vorschlag des Präsidiums zur Überweisung an den Wirtschaftsausschuß, und es gibt den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grüne, der CDU/ DA, der Liberalen und der PDS - wenn ich mich richtig erinnere -, deshalb würde ich Vorschlägen, daß wir zuerst über die Federführung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform abstimmen, denn es zeichnet sich ab, daß dies die Lösung sein wird. Wer dafür ist, daß die federführende Beratung im Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform stattfindet, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen. - Bei 7 Stimmenthaltungen ohne Gegenstimme ist so beschlossen. In Auswertung des Abstimmungsverhaltens ändert sich jetzt der Präsidiumsvorschlag für die Überweisung der Drucksache Nr. 106, Gesetz zur Übertragung von volkseigenem Vermögen auf die Städte und Gemeinden - Kommunalisierungsgesetz. Das Präsidium schlägt hier vor, die federführende Beratung an den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform zu übergeben. Das Präsidium schlägt weiterhin vor, die Beratung in folgenden Ausschüssen zu führen: Wirtschaftsausschuß, Haushaltsausschuß, Finanzausschuß, Auschuß für Handel und Tourismus, Ausschuß für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft sowie Ausschuß für Umweltschutz, Naturschutz, Energie und Reaktorschutz. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen. -Ohne Gegenstimme bei einer Stimmenthaltung wird auch hier so verfahren. Wir stimmen jetzt über die Überweisungsvorschläge betreffend Drucksache Nr. 108 ab. Das Präsidium schlägt vor, die Drucksache zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen und in die Mitberatung den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform sowie den Haushaltsausschuß, den Finanzausschuß und den Ausschuß für Handel und Tourismus einzubeziehen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. - Die Gegenprobe. - Zwei Gegenstimmen. Stimmenthal- 796 tungen? - Drei Stimmenhaltungen. Bei zwei Gegenstimmen und drei Stimmenthaltungen ist der Vorschlag des Präsidiums angenommen. Ich darf noch einmal ins Gedächtnis rufen: Die CDU hatte den Antrag eingebracht, den Antrag von CDU/DA gleichfalls an den Rechtsausschuß zu überweisen. Wir wollen auch darüber abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen. -Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist der Antrag auch an den Rechtsausschuß überwiesen. Es gab einen Geschäftsordnungsantrag, bitte. Nooke (Bündnis 90/Grüne): Der Einbringer der SPD, Herr Förster, hatte den Vorschlag gemacht, daß wir das nächste Woche schon wieder auf der Tagesordnung haben. Ich glaube, wir sind uns alle der Brisanz der Aufgaben, die wir uns damit stellen, bewußt, aber auch der Notwendigkeit, daß es wirklich schnell passieren muß. Ich bitte das Präsidium zu prüfen, ob die Aufträge so verteilt werden können, daß wir Donnerstag oder Freitag nächster Woche dazu wieder beraten können. Das wäre sicher im Interesse der hier vorgetragenen Äußerungen. (Beifall vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Ich bedanke mich dafür, daß Sie die Arbeit des Präsidiums so unterstützen. Wir werden das bei der nächsten Beratung der Geschäftsführer entsprechend einbringen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Antrag des Auschusses für Familie und Frauen, betreffend Regelung zur Zahlung von Kindergeld. (1. Lesung) (Drucksache Nr. 110) Das Wort zur Begründung des Antrags hat die Vertreterin des Ausschusses für Familie und Frauen, die Abgeordnete Barbe. Frau Barbe, Berichterstatter des Ausschusses für Familie und Frauen: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es liegt Ihnen der An traf vor des Ausschusses für Familie und Frauen. Es geht darum, das staatliche Kindergeld wird für die Zeit vom 1.7. bis 31.12. um 25 Mark je Kind und Monat in den Fällen erhöht, in denen nur ein Elternteil lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis bezieht. Zur Begründung: Es geht darum, daß nach bundesdeutschem Recht lohnsteuerfreie Beträge für Kinder gelten. Diese Lohnsteuerfreibeträge gelten nur in den Fällen, wo ein Arbeitsrechtsverhältnis besteht. Es wäre in dem Falle nicht gültig, wo ein Elternteil arbeitslos ist oder nicht Lohnsteuern zahlt oder es wäre auch in dem Falle nicht zutreffend, wo Alleinerziehende für die Kinder zuständig sind. Das heißt, diesen Kindern, die nur ein Elternteil haben, der für sie sorgepflichtig ist, würde nur die Hälfte des Lohnsteuerfreibetrages zukommen, den ein anderes Kind bekommt, wofür also zwei Eltern diesen Freibetrag bekommen. Wir denken, es wäre eine ungerechte Regelung, wenn Kinder, die eben nur einen Elternteil haben, auf diesen Freibetrag ver-zeichten müssen, und schlagen deshalb diese Regelung vor. In unserem Ausschuß stieß das auf einstimmige Zustimmung. Auch'im Finanzausschuß wurde darüber beraten und war eine;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 796 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 796) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 796 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 796)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

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