Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 794

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794); Im übrigen enthält Ihr Vorschlag Regelungen zu Grundsätzen der Betriebsführung, die laut Kommunalverfassung geregelt sind. Es wird also der Vorschlag gemacht, bestimmte Betriebe zu Eigenbetrieben zu machen. Ich denke, das sollte man den Kommunen überlassen, ob sie sich Eigenbetrieben oder Gesellschaften bedienen. An Kreise und Länder ist in beiden Vorlagen im Gegensatz zum Treuhandgesetz nicht gedacht, auch nicht über den Umweg der Bezirke. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Anliegen der Vorlage begrüßenswert und notwendig ist, daß aber eine sorgfältige Bearbeitung in den Ausschüssen erfolgen muß. Die Fraktion der CDU/DA stimmt der Überweisung in die Ausschüsse zu, auch dem Antrag, daß die Federführung beim Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform liegt. Ich schlage weiter die Überweisung in den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie, Reaktorschutz vor. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. - Die Fraktion der SPD hat inzwischen ihren Beitrag zurückgezogen, so daß wir jetzt zur Fraktion der PDS kommen. Es spricht als Vertreter der Fraktion der PDS Abgeordneter Dr. Kober. Dr. Kober für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Abgeordneten! Die Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismus unterstützt vom politischen Anliegen und auch vom Grundsätzlichen her die zur Debatte stehenden Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und der SPD. Das deshalb, weil, nachdem mit der Kommunalverfassung die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften geschaffen wurden, nun mit diesem Gesetz, das hier im Hohen Haus beschlossen werden wird, zusammen mit der Steuergesetzgebung und dem zu erwartenden kommunalen Finanzausgleich bedeutende wirtschaftliche Bedingungen für die kommunale Selbständigkeit geschaffen werden. Nach unserer Auffassung bedürfen die vorliegenden Gesetzentwürfe der Präzisierung, um gewissermaßen zu einer optimalen Resultierenden zu gelangen. Auf praktische Probleme ist hinzuweisen. Zunächst und vor allem ist davon auszugehen, so wie das auch in der Kommunalverfassung fixiert ist, daß die Städte und Gemeinden das Wohl und das gesellschaftliche Zusammenleben ihrer Einwohner zu fördern haben. Daraus resultierend, sollte an erster Stelle und zwingend der volkseigene Grund und Boden in kommunales Eigentum umgewandelt werden. Das ist zum einen dringend geboten, da das kommunale Eigentums- und Verfügungsrecht an Grund und Boden erhebliche Bedeutung hat für die Dämpfung der Kostenentwicklung für den sicher auch zukünftig sozial verträglichen Wohnungsbau, für die kommunale Raumgestaltung im Bürgerinteresse und für arbeitsplatzschaffende Ansiedlungen von Handwerk und Gewerbe. Standortvorteile sollten der mittelständischen, vor allem der heimischen Wirtschaft gegeben werden. Das impliziert durchaus den Schutz vor kapitalübermächtigen Großunternehmen, und Bodenspekulationen sollte demzufolge entgegengewirkt werden. Unter den Bedingungen der Marktwirtschaft sollten die Städte und Gemeinden solche Unternehmen betreiben bzw. die Gesellschafterrechte an den entsprechenden Betrieben übertragen erhalten, die eindeutig dem Wesen der Daseinsvorsorge der Kommunen für ihre Einwohner entsprechen. Für problematisch halte ich in der Tat die Auflistung desjenigen volkseigenen Vermögens, das kommunalen Aufgaben dient. Ich möchte mich auch hier nicht allzusehr darüber verbreiten. Das wird sicher eine Fleißaufgabe der Ausschüsse werden. Pauschal sind nach meiner Auffassung nicht alle bisher den Städten und Gemeinden unterstellten Betriebe und Einrichtungen auch künftig von diesen in Kommunaleigentum zu übernehmen und von ihnen zu betreiben. Die Entscheidung hierüber obliegt den Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen. Im übrigen ergeben sich auch jetzt bereits in der Praxis erhebliche Probleme, für die den Kommunen offensichtlich durch die Regierung keine handhabbaren Lösungen angeboten werden können. Zumindest zwei seien genannt: Erstens sind die in Frage kommenden Anlagen und Einrichtungen in der Regel so stark verschlissen, daß die Kommunen sie nicht aus eigener Kraft erneuern können. Zweitens übersteigen in vielen Fällen die laufenden Unterhal-tungs- und Lohnkosten, z. B. bei kulturellen Einrichtungen von kommunaler und überregionaler Bedeutung, die Finanzkraft der Städte und Gemeinden. Für die Umwandlung in kommunales Eigentum möchte ich mich ausdrücklich bei den Unternehmen, Anlagen und Einrichtungen zur Fortleitung und Verteilung von Energie, soweit sie der Versorgung der jeweiligen Kommunen dienen und territorial zuordenbar sind, aussprechen. Die Bildung von Stadtwerken stellt, wie bereits gestern diskutiert, eine im Interesse der Kommunen liegende günstige Alternative dar. Einige wenige Bemerkungen zum Antrag der Fraktion der CDU/DA zur Entflechtung des Handels in den Kommunen. Ir- Interesse des Herstellens der Wettbewerbsfähigkeit des Hände ist er berechtigt, ja unbedingt notwendig. In der vorgelegten Fassung wirft er jedoch mehr Fragen auf, als Antworten gegeben werden. Es seien unter anderem genannt: Warum soll das staatliche Eigentum, das durch die aufgeführten Handelsbetriebe bewirtschaftet wird, in Verantwortung der Kommunen übergeben werden? Wie ist das eigentlich mit der Marktwirtschaft zu vereinbaren? Und was heißt im übrigen „in Verantwortung der Kommunen“? Gegen Ausschreibungen ist hier nichts einzuwenden, aber hier ist offensichtlich mehr gemeint. Oder zum zweiten: Was passiert, wenn Handelsbetriebe, für die die Kommunen Verantwortung tragen sollen, insolvent werden? Wer soll für Verluste und Verbindlichkeiten eintreten? Wer steht für die sozialen Folgen ein, etwa die ohnehin finanzschwachen Kommunen? Und eine dritte Frage: Wie soll denn praktisch gesichert werden, daß kein Handelsunternehmen über 25 % Marktanteil in einem kommunalen Verantwortungsbereich erwirbt? Wer kontrolliert das, und wie soll das funktionieren? Ein schnelles Reagieren der Ausschüsse ist gefragt. Die Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismu stimmt den unterbreiteten Überweisungsvorschriften für all* drei Drucksachen mit den unterbreiteten Ergänzungen zu. Federführend für die Vorschläge zum Kommunalisierungsgesetz sollte der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform sein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Kober. Für die Fraktion der DSU spricht der Abgeordnete Anys. A n y s für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf weite Strek-ken hin im Mittelteil kann ich meinem Vorredner durchaus folgen und unsere Unterstützung beim Nachdenken über diese Probleme Zusagen. Wir sind auch der Meinung, daß die beiden Anträge - Drucksachen Nr. 106 und 107 - überarbeitungsbedürftig und nachdenkenswert sind, wobei ich der Drucksache Nr. 107 jetzt persönlich 794;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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