Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 794

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794); Im übrigen enthält Ihr Vorschlag Regelungen zu Grundsätzen der Betriebsführung, die laut Kommunalverfassung geregelt sind. Es wird also der Vorschlag gemacht, bestimmte Betriebe zu Eigenbetrieben zu machen. Ich denke, das sollte man den Kommunen überlassen, ob sie sich Eigenbetrieben oder Gesellschaften bedienen. An Kreise und Länder ist in beiden Vorlagen im Gegensatz zum Treuhandgesetz nicht gedacht, auch nicht über den Umweg der Bezirke. Zusammenfassend kann gesagt werden, daß das Anliegen der Vorlage begrüßenswert und notwendig ist, daß aber eine sorgfältige Bearbeitung in den Ausschüssen erfolgen muß. Die Fraktion der CDU/DA stimmt der Überweisung in die Ausschüsse zu, auch dem Antrag, daß die Federführung beim Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform liegt. Ich schlage weiter die Überweisung in den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz, Energie, Reaktorschutz vor. (Vereinzelt Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön. - Die Fraktion der SPD hat inzwischen ihren Beitrag zurückgezogen, so daß wir jetzt zur Fraktion der PDS kommen. Es spricht als Vertreter der Fraktion der PDS Abgeordneter Dr. Kober. Dr. Kober für die Fraktion der PDS: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Abgeordneten! Die Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismus unterstützt vom politischen Anliegen und auch vom Grundsätzlichen her die zur Debatte stehenden Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und der SPD. Das deshalb, weil, nachdem mit der Kommunalverfassung die notwendigen rechtlichen Grundlagen zur Selbstverwaltung der Gebietskörperschaften geschaffen wurden, nun mit diesem Gesetz, das hier im Hohen Haus beschlossen werden wird, zusammen mit der Steuergesetzgebung und dem zu erwartenden kommunalen Finanzausgleich bedeutende wirtschaftliche Bedingungen für die kommunale Selbständigkeit geschaffen werden. Nach unserer Auffassung bedürfen die vorliegenden Gesetzentwürfe der Präzisierung, um gewissermaßen zu einer optimalen Resultierenden zu gelangen. Auf praktische Probleme ist hinzuweisen. Zunächst und vor allem ist davon auszugehen, so wie das auch in der Kommunalverfassung fixiert ist, daß die Städte und Gemeinden das Wohl und das gesellschaftliche Zusammenleben ihrer Einwohner zu fördern haben. Daraus resultierend, sollte an erster Stelle und zwingend der volkseigene Grund und Boden in kommunales Eigentum umgewandelt werden. Das ist zum einen dringend geboten, da das kommunale Eigentums- und Verfügungsrecht an Grund und Boden erhebliche Bedeutung hat für die Dämpfung der Kostenentwicklung für den sicher auch zukünftig sozial verträglichen Wohnungsbau, für die kommunale Raumgestaltung im Bürgerinteresse und für arbeitsplatzschaffende Ansiedlungen von Handwerk und Gewerbe. Standortvorteile sollten der mittelständischen, vor allem der heimischen Wirtschaft gegeben werden. Das impliziert durchaus den Schutz vor kapitalübermächtigen Großunternehmen, und Bodenspekulationen sollte demzufolge entgegengewirkt werden. Unter den Bedingungen der Marktwirtschaft sollten die Städte und Gemeinden solche Unternehmen betreiben bzw. die Gesellschafterrechte an den entsprechenden Betrieben übertragen erhalten, die eindeutig dem Wesen der Daseinsvorsorge der Kommunen für ihre Einwohner entsprechen. Für problematisch halte ich in der Tat die Auflistung desjenigen volkseigenen Vermögens, das kommunalen Aufgaben dient. Ich möchte mich auch hier nicht allzusehr darüber verbreiten. Das wird sicher eine Fleißaufgabe der Ausschüsse werden. Pauschal sind nach meiner Auffassung nicht alle bisher den Städten und Gemeinden unterstellten Betriebe und Einrichtungen auch künftig von diesen in Kommunaleigentum zu übernehmen und von ihnen zu betreiben. Die Entscheidung hierüber obliegt den Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen. Im übrigen ergeben sich auch jetzt bereits in der Praxis erhebliche Probleme, für die den Kommunen offensichtlich durch die Regierung keine handhabbaren Lösungen angeboten werden können. Zumindest zwei seien genannt: Erstens sind die in Frage kommenden Anlagen und Einrichtungen in der Regel so stark verschlissen, daß die Kommunen sie nicht aus eigener Kraft erneuern können. Zweitens übersteigen in vielen Fällen die laufenden Unterhal-tungs- und Lohnkosten, z. B. bei kulturellen Einrichtungen von kommunaler und überregionaler Bedeutung, die Finanzkraft der Städte und Gemeinden. Für die Umwandlung in kommunales Eigentum möchte ich mich ausdrücklich bei den Unternehmen, Anlagen und Einrichtungen zur Fortleitung und Verteilung von Energie, soweit sie der Versorgung der jeweiligen Kommunen dienen und territorial zuordenbar sind, aussprechen. Die Bildung von Stadtwerken stellt, wie bereits gestern diskutiert, eine im Interesse der Kommunen liegende günstige Alternative dar. Einige wenige Bemerkungen zum Antrag der Fraktion der CDU/DA zur Entflechtung des Handels in den Kommunen. Ir- Interesse des Herstellens der Wettbewerbsfähigkeit des Hände ist er berechtigt, ja unbedingt notwendig. In der vorgelegten Fassung wirft er jedoch mehr Fragen auf, als Antworten gegeben werden. Es seien unter anderem genannt: Warum soll das staatliche Eigentum, das durch die aufgeführten Handelsbetriebe bewirtschaftet wird, in Verantwortung der Kommunen übergeben werden? Wie ist das eigentlich mit der Marktwirtschaft zu vereinbaren? Und was heißt im übrigen „in Verantwortung der Kommunen“? Gegen Ausschreibungen ist hier nichts einzuwenden, aber hier ist offensichtlich mehr gemeint. Oder zum zweiten: Was passiert, wenn Handelsbetriebe, für die die Kommunen Verantwortung tragen sollen, insolvent werden? Wer soll für Verluste und Verbindlichkeiten eintreten? Wer steht für die sozialen Folgen ein, etwa die ohnehin finanzschwachen Kommunen? Und eine dritte Frage: Wie soll denn praktisch gesichert werden, daß kein Handelsunternehmen über 25 % Marktanteil in einem kommunalen Verantwortungsbereich erwirbt? Wer kontrolliert das, und wie soll das funktionieren? Ein schnelles Reagieren der Ausschüsse ist gefragt. Die Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismu stimmt den unterbreiteten Überweisungsvorschriften für all* drei Drucksachen mit den unterbreiteten Ergänzungen zu. Federführend für die Vorschläge zum Kommunalisierungsgesetz sollte der Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform sein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Danke schön, Abgeordneter Kober. Für die Fraktion der DSU spricht der Abgeordnete Anys. A n y s für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf weite Strek-ken hin im Mittelteil kann ich meinem Vorredner durchaus folgen und unsere Unterstützung beim Nachdenken über diese Probleme Zusagen. Wir sind auch der Meinung, daß die beiden Anträge - Drucksachen Nr. 106 und 107 - überarbeitungsbedürftig und nachdenkenswert sind, wobei ich der Drucksache Nr. 107 jetzt persönlich 794;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 794 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 794)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der Zollverwaltung bestehen. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin sowie gegen die Tätigkeit der Staatsorgane, insbesondere in bezug auf die Bearbeitungspraxis von Übersiedlungsersuchen und die Genehmigung von Reisen in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der anzugreifen oder gegen sie aufzuwiegeln. Die staatsfeindliche hetzerische Äußerung kann durch Schrift Zeichen, bildliche oder symbolische Darstellung erfolgen.

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