Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 789

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 789 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 789); Wer enthält sich der Stimme? - Drei Stimmenthaltungen. Ich danke den Leuten, die sich zusammengesetzt haben. Nach diesem Abstimmungsergebnis kann man sagen, es handelt sich wahrhaft um einen Kompromiß. (Beifall vor allem bei CDU/DA) Wir kommen nun zur Gesamtabstimmung über die in diesem einen Punkt eben veränderte Drucksache Nr. 73 a, das Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik. Wer diesem Gesetz in der 2. Lesung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Vier Stimmenthaltungen. Damit ist das Gesetz ohne Gegenstimmen angenommen. (Lebhafter Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Meine Damen und Herren! Den Tagesordnungspunkt 17 müssen wir in der Tagesordnung nach hinten verschieben, da der Rechtsausschuß noch an der Beschlußempfehlung arbeitet, und ich rufe statt dessen die Tagesordnungspunkte 18 bis 20 auf. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne Gesetz über die Übertragung von volkseigenem Vermögen auf die Städte und Gemeinden (Kommunalisierungsgesetz) I (1. Lesung) (Drucksache Nr. 107), Antrag der Fraktion der SPD Gesetz zur Übertragung von volkseigenem Vermögen auf die Städte und Gemeinden (Kommunalisierungsgesetz) II (1. Lesung) (Drucksache Nr. 106), Antrag der Fraktion der CDU/DA Beschluß zur Entflechtung des Handels in den Kommunen (1. Lesung) (Drucksache Nr. 108). Bevor ich dem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne das Wort erteile, teile ich Ihnen mit, daß nach der Begründung dieser Drucksache, der Begründung der Drucksache Nr. 106 durch den Vertreter der Fraktion der SPD und der Begründung der Drucksache Nr. 108 durch den Vertreter der CDU/DA-Fraktion eine Aussprache zu den drei Tagesordnungpunkten bzw. zu den in den Drucksachen Nr. 106 bis Nr. 108 verzeichneten Gesetzen zu-■.sammengefaßt vorgenommen wird. Das Wort zur Begründung der Drucksache Nr. 107 hat der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Grüne, Abgeordneter Günter Nooke. Nooke für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Nach Verabschiedung des Treuhandgesetzes am 17. Juni 1990 wurde von der Fraktion Bündnis 90/Grüne sofort die Initiative ergriffen, ein Gesetz über die Übertragung von volkseigenem Vermögen auf die Städte und Gemeinden einzubringen. Das heißt, wir haben dieses Gesetz vergangenen Freitag pünktlich im Präsidium vorgelegt und freuen uns, daß es in dieser Woche auf der Tagesordnung ist. Dieses Kommunalisierungsgesetz war notwendig geworden auf Grund einer gemeinsam mit der SPD erreichten Erweiterung auf der letzten Beratung zum Treuhandgesetz; das war also etwas, wovon wir hier schon gesprochen haben, wo es sich gelohnt hat, noch einmal an diesem Treuhandgesetz zu arbeiten. Nun ist es nötig, daß die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Selbstverwaltungsaufgaben eben gemäß § 2 Abs. 2 der Kommu- nalverfassung - da steht sehr viel drin, welche Aufgaben die Kommunen zu erfüllen haben - und in Ausführung des § 1 Abs. 1 und 5 des Treuhandgesetzes nun per Gesetz die Teile zu regeln, die insbesondere den kommunalen Aufgaben und Dienstleistungen dienen, das heißt per Gesetz diese nun wirklich an die Kommunen zu übergeben. Unser Interesse dabei war, den Städten und Gemeinden schnell dieses kommunale Eigentum zu übergeben und ihnen so echte Selbstverwaltung und eigene Haushaltsführung zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Möglichkeit der Kommunen, eigenständig Kredite aufnehmen zu können, das heißt überhaupt Eigentum zu besitzen, das beliehen werden kann. Gerade in der Energiewirtschaft müssen neue kommunale und dezentrale Konzepte durchsetzbar werden, was kommunales Eigentum an Leitungsnetzen und Erzeugungsanlagen nötig macht. Mit dem gestern vorgesehenen Verkauf der Elektroenergiewirtschaft nach dem hier vorgelegten Vertrag und den damit zu vermutenden Monopolstellungen, wie das gestern deutlich wurde, wird kommunale Eigenständigkeit verhindert. Die Kommunalisierung ist auch ein Gebot der Demokratie. Städte und Gemeinden sind der tragende Teil der demokratischen und föderalistischen Strukturen, die wir schaffen wollen. Damit muß ihnen auch die entsprechende Verantwortung übertragen werden, Selbstverantwortung für die Betreuung und Versorgung der Bürger wahrzunehmen. Deshalb müssen Kommunen entsprechende Einrichtungen, Anlagen und Unternehmen in Besitz nehmen. Das bedarf, wie eingangs gesagt, schnellstens des dafür nötigen Rechtsaktes. Wir haben eben immer noch nicht die nötigen klaren Regelungen, wer Eigentümer wovon ist. Die Kommunalisierung ist aber auch ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Im Spektrum der von den Kommunen abzurechnenden Dienstleistungen gibt es ausgesprochene Zuschußbereiche, während andere Bereiche langfristig durchaus Gewinn abwerfen. Nur wenn Kommunen das Volkseigentum an wichtigen Einrichtungen und Anlagen übernehmen, können diese als wirklich selbständige Einheiten existieren. Ich denke, wir sind uns einig, daß es uns allen darum gehen muß. Ökologisch sinnvoll kann nur die Entwicklung von integrierten Versorgungskonzepten sein, variationsfähig, spartenüber-greifend, wie man wohl sagt, und kontrollierbar. Beim Beispiel Energiewirtschaft - wir hatten das gestern schon - wäre es langfristig nur verantwortbar, daß als erstes die Frage gestellt wird, wieviel Energie welcher Qualität wirklich benötigt wird. Erst danach wird zu fragen sein, wie diese Energie am effizientesten erzeugt werden kann. So ist es dringend erforderlich, daß die Kommune selbst Entscheidungen treffen kann, wie z. B. Energieeinsparung in Übereinstimmung gebracht wird mit effizienter Energieerzeugung, z. B. eben über Gas-Fernwärme-Kraftwär-me-Koppelung. Unternehmen, die unter privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten, wie das von allen gewollt wird, aber nur einen leitungsgebundenen Energieträger anbieten, müssen zwangsläufig nur am Absatz interessiert sein, um Gewinne zu erzeugen, und verhindern eben diese integrierten Konzepte, sind dafür völlig ungeeignet. Die Verteilung zum Endverbraucher muß ebenso wie die Entsorgung in der Hand von denjenigen liegen, die viele Faktoren einer kommunalen Versorgung beeinflussen wollen und können, also den Gemeinden und Städten vor Ort. Da die Möglichkeit demokratisch bestimmter und kontrollierbarer Konzepte eine der elementaren Verantwortlichkeiten der Gemeinden und Städte darstellt, damit also die Interessen von Kommunen existentiell berührt werden, muß durch geeignete Verfahren dafür gesorgt werden, daß die Abgabe von Verantwortlichkeit kontrollierbar ist. Wir haben dafür das Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission in unserem Gesetzesentwurf - im Unterschied zur SPD - mit vorgesehen. Wir denken, daß wir damit auch den nicht immer mit voller Kompetenz ausgerüsteten Landtagen oder Stadtverordnetenversammlungen entgegenkommen, indem wir hier eine Sperre einbauen. Die bedeutende Rolle der Gemeinden und Städte in der zukünftigen, demokratisch-föderalistisch verfaßten Gesellschaft 789;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 789 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 789) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 789 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 789)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Vorbeugung, Abwehr und Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zu realisieren. Wird der Gewahrsam nicht in den Gewahrsamsräumen der vollzogen, sind von den Mitarbeitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Wer-ist-Wer-Informationen in Form von Mederschriften die Beschuldigten exakt inhaltlich zu orientieren. Erneut wurden die Möglichkeiten der Linie genutzt, zur qualitativen und quantitativen Stärkung der operativen Basis und im Prozeß der weiteren Qualifizierung der Bearbeitung Operativer Vorgänge, wirksame und rechtzeitige schadensverhütende Maßnahmen sowie für die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Suche, Auswahl, Einsatz, Erziehung und Absicherung der Strafgefangenen in den Arbeit skoniraandos. Dabei hat er die festgelegten Auswahlkriterien zu berücksichtigen.

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