Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 784

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 784 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 784); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Wir fahren fort mit der Beratung der 19. Tagung. Wir hatten vor der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 12 nicht zu Ende gebracht. Ich habe eben erfahren, daß Bemühungen im Gange sind, einen Abänderungsantrag zu formulieren, der zwischen den Fraktionen dieses Hauses konsensfähig sein könnte. Im Interesse der Sache denke ich, das wäre für alle Beteiligten die beste Lösung. Ob dies möglich ist, wird sich heraussteilen, wenn man formuliert. Das bedeutet für uns aber, daß wir über diese Abänderungsanträge jetzt nicht abstimmen, sondern zunächst in der Behandlung der Tagesordnung fortfahren und den vorhin übersprungenen Tagesordnungspunkt? verhandeln. Ich rufe also auf Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Finanzausschusses Gesetz zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung von Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Deutsche Mark (2. Lesung) (Drucksache Nr. 104 a) Das Wort zur Berichterstattung des Finanzausschusses hat der Abgeordnete Prof. Kühne. Moment! Claus (PDS): Herr Präsident! Billigen Sie uns doch wenigstens fünf Leseminuten zu. Zumindest in unserer Fraktion war es so, daß wir dieses Material soeben erst erhalten haben. (Zuruf: Ich meine, wir stimmen erst darüber ab, und dann können wir lesen.) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Schmieder: Die fünf Minuten Lesezeit kann man wohl genehmigen. Also dann ist am besten die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen. Ich will jetzt nichts anderes dazwischen mitreinnehmen. (Unterbrechung der Sitzung) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich denke, wir können die Beratung mit der Einführung fortsetzen. Während die Einführung gegeben wird, kann man weiter den Text durchlesen. Prof. Kühne hat das Wort. Prof. Dr. Kühne, Berichterstatter des Finanzausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die gemeinsame Beschlußempfehlung des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses, die Ihnen mit der Drucksache Nr. 104 a vorliegt, ist von einer außerordentlichen Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit. Diese Eilbedürftigkeit, meine Damen und Herren, das muß in aller Ernsthaftigkeit hier gesagt werden, hängt zusammen mit dem Datum der Währungsumstellung von Mark auf D-Mark und den damit im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik getroffenen Vereinbarungen, die hiermit zu vollziehen sind. Ich darf mich, auch im Namen des Finanzausschusses, herzlich bei den Kollegen des Rechtsausschusses bedanken. Wir haben in einer außerordentlich schwierigen und zugespitzten, zeitlich konzentrierten Sitzung eine gemeinsame Beschlußempfehlung erarbeitet, die gegenüber der 1. Lesung, die wir gestern abend hier durchgeführt haben, von folgenden Grundsätzen gekennzeichnet ist: 1. Die Drucksache Nr. 104 a zeichnet sich aus durch weitere Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit. Sie zeichnet sich vor allen Dingen dadurch aus, daß wir formuliert haben, daß es um „rechtswidrige Handlungen“ geht. Die ursprüngliche Vorlage sprach von „strafrechtswidrigen Handlungen“. In die Vorlage Nr. 104 a sind alle Fragen des Datenschutzes umfassend eingearbeitet. 2. Es gibt in beiden Ausschüssen Klarheit darüber, was kontrolliert werden soll: einmal die Konten und einmal die Gesamtguthaben. 3. Es besteht Übereinstimmung darüber, wie die Kontrolle durchgeführt werden soll. Nach Anhörung der Vertreter der Staatsbank ist deutlich geworden, wie diese Stichprobenkontrolle, die im Gesetz gefordert wird, durchgeführt werden soll. Sie wird dem Parlament empfohlen. 4. In der Drucksache Nr. 104 a ist deutlich zwischen zwei Daten unterschieden worden, zwischen dem 30.6. und dem 6. 7.1990. Beide Daten ergeben sich aus der Währungsumstellung und der Möglichkeit, Geldbeträge einzuzahlen oder nicht einzuzahlen. Wir haben im Blick auf das noch heute in der Volkskammer zu beschließende Staatsbankgesetz ebenfalls deutlich gemacht, daß es eine Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik bis zum 30.6.90 gibt und dann eine Staatsbank Berlin. Im Namen des Finanzausschusses und des Rechtsausschusses empfehle ich die Annahme der Drucksache Nr. 104 a in Eilbe dürftigkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Mir liegen zu diesem Beschlußvorschlag des Finanzausschusses keine Wortmeldungen vor. - Das ist auch nach dieser Ankündigung nicht der Fall. Wir können also zur Abstimmung kommen. Wer stimmt der Beschlußempfehlung des Finanzausschusses und damit dem Gesetz zur Feststellung von rechtswidrigen Handlungen im Zusammenhang mit der Währungsumstellung, wie sie Ihnen in Drucksache 104 a vorliegt, zu? Den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer großen Zahl von Enthaltungen ist das so beschlossen. (Beifall bei den Koalitionsfraktionen) Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 13 und Tagesordnungspunkt 14. Es handelt sich um Sie möchten zur Geschäftsordnung sprechen? Bitte. Prof. Dr. Riege (PDS): Ich wollte eine Erklärung der Fraktion zum Abstimmungsverhalten abgeben. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Das Recht steht Ihnen zu. Bitte schön.) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf folgendes bemerken: Die Fraktion hat gestern bereits ihren prinzipiellen Standpunkt zu den Erscheinungen von Spekulation und zum Verhalten gegenüber Spekulanten geäußert. Insofern stimmt die Fraktion mit dem Anliegen des Gesetzes, das eben beschlossen worden ist, überein. Wir sehen trotz der Verbesserungen, die erzielt worden sind, in dem Moment der Stichproben, die hier eine Berücksichtigung gefunden haben, keine Gewähr dafür, daß gegenüber allen, die sich solcher, auch von uns zu verurteilender Handlungen schuldig gemacht haben, nach dem Prinzip der Rechtsgleichheit vorgegangen werden kann. 784;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 784 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 784) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 784 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 784)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind. Somit sind die rechtlichen Möglichkeiten der eingeschränkt. Hinzu kommt,daß diese Personen in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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