Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 724

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 724); jektposition des Kindes sowie die Gleichstellung von ehelich und außerehelich geborenen Kindern in bezug auf den Umgang angestrebt. Als Mechanismus zur Durchsetzung des Umgangs ist im Einklang mit den Interessen des Kindes die Regelung durch das Gericht und notfalls die Erzwingung durch ein Zwangsgeld vorgesehen. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch, daß das Gericht künftig vor solchen Entscheidungen im Prinzip einen persönlichen Eindruck vom Kind gewinnen und dieses anhören muß. Die Regelung und Durchsetzung des Umgangs bringt für die Gerichte neue, anspruchsvolle Aufgaben, die bei jährlich durchschnittlich 50 000 von der Scheidung der Eltern betroffenen und 75000 außerhalb der Ehe geborenen Kindern auch quantitativ ins Gewicht fallen. Besonders in den ersten Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ist damit zu rechnen, daß eine große Anzahl von Anträgen auf Umgangsregelung eingehen wird, die Kinder aus in der Vergangenheit geschiedenen Ehen oder aus ehemaligen nichtehelichen Lebensgemeinschaften betreffen. Um zu sichern, daß die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an diese Gesetzesänderung nicht enttäuscht werden, und um vom ersten Verfahren an die notwendige Qualität in der Verfahrensdurchführung zu erreichen, sind zuvor Weiterbildungsveranstaltungen für die auf diesem Gebiet tätigen Richter zu organisieren und durchzuführen. Maßnahmen dazu sind eingeleitet. Unter anderem werden die Bezirksgerichte in Zusammenarbeit mit den Landesjustizministerien der Bundesrepublik die praktischen Erfahrungen westdeutscher Familienrichter erschließen. Dafür soll das III. Quartal dieses Jahres genutzt werden. Deshalb wird für das Inkrafttreten des Gesetzes der 1. Oktober 1990 vorgeschlagen. Im Zusammenhang mit den Änderungen der Bestimmungen über die Eheschließung und den Familiennamen der Ehegatten in den §§ 6 und 7 des Familiengesetzbuches macht sich die in der Anlage 2 vorgesehene Änderung des Personenstandsgesetzes erforderlich, das heißt über einen möglichen Doppelnamen als Familiennamen und die Eheschließung außerhalb des Standesamtes. Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, daß noch in diesem Jahr eine zweite Änderung des Familiengesetzbuches vorgesehen ist. Ihr Gegenstand wird vor allem durch die vorgesehene Wiedereinrichtung der freiwilligen Gerichtsbarkeit und die Vorbereitung der Übernahme des am 1. Januar 1991 in der Bundesrepublik in Kraft tretenden Gesetzes des Kinder- und Jugendhilferechtes bestimmt werden. Unter Beachtung dieses perspektivischen Hinweises erbitte ich namens der Regierung Ihre Zustimmung zum vorliegenden Entwurf des 1. Familienrechtsänderungsgesetzes. - Danke. (Schwacher Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Schönen Dank, Herr Staatssekretär. - Das Präsidium schlägt Redezeiten für jede Fraktion bis zu fünf Minuten vor, und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Kley von der Fraktion der Liberalen. Kley für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz wird ein weiterer Schritt in Richtung Rechtsangleichung in den beiden noch getrennten deutschen Staaten getan. Selbstverständlich wäre eine direkte Übernahme des BGB konsequenter gewesen, doch muß aber auf die Möglichkeit der Umsetzung dieses Gesetzes in der Rechtsprechung Rücksicht genommen werden. Sehr begrüßenswert ist, daß im Interesse des Kindes vorzugsweise Änderungen getroffen wurden. Direkt im § 5 des Gesetzes zur Änderung des Familiengesetzbuches wird verankert, daß auch auf Vorgänge, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes abgeschlossen waren, die Anwendung der verbesserten Regelung möglich ist. Streichungen im Familiengesetzbuch treffen hauptsächlich den Einfluß von Kollektiven und gesellschaftlichen Organisationen auf die Familie. Dieser Einfluß war schon immer abzulehnen, und es liegt an uns zu verhindern, daß sich ein solcher jemals wieder aufbauen kann. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Der Einfluß des Grundgesetzes auf den neuen § 1 ist wohltuend zu spüren. Im Gegensatz zur 6. Strafrechtsänderung findet im neuen Familiengesetzbuch endlich im §4 Abs. 2 der Datenschutz seine rechtliche Absicherung, um eine akzeptable Wirkungsweise der Ehe- und Familienberatungsstellen zu ermöglichen. Bei der Neuaufnahme des Ehevertrages in das geltende Recht sind ähnlich wie bei den Festlegungen zum Güterrechtsregister durch Komprimierung der §§ 1408 bis 1412 bzw. 1558 bis 1563 des BGB auf jeweils einen Paragraphen einige Unterlassungen aufgetreten. Warum für die Führung des Güterrechtsregisters bei Ehen ohne gemeinsamen Wohnsitz das Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte und nicht, wie im BGB geregelt, das Amtsgericht am Wohnsit' des Mannes zuständig ist, kann zwar aus Gründen der Gleichbe- rechtigung verstanden werden, bringt aber nur einen Mehraufwand an Arbeit nach Inkrafttreten des BGB auf dem Gebiet der Noch-DDR. Der § 25 zum Erziehungsrecht wurde nicht verändert, ist aber in der Auslegung durch die Gerichte vom liberalen Standpunkt aus ungenügend. Es sollte darauf eingewirkt werden, daß das Erziehungsrecht bei einer Scheidung im Interesse des Kindes vergeben wird und nicht die Chancen des Vaters von vornherein gegen Null gehen. (Beifall bei CDU/DA, Liberalen und PDS) Dem ungeänderten § 34 zur Zuweisung der Wohnung ist immer noch von der Rolle eines für die Wohnraumlenkung zuständigen Organs, welches es bald nicht mehr mit dieser Befugnis geben wird, die Rede. Die Beschreibung des Zieles der Erziehung im neuen § 42 stellt eine glückliche Verbindung mehrerer Paragraphen des BGB dar und steht in vollem Einklang mit einer humanistischen und liberalen Erziehung. Eine Revision von Gerichts- und Jugendamtsentscheidung ' zum Wohle des Kindes, wie sie der neue §48 erlaubt, ist sehr zu begrüßen. Gleichfalls eine Verbesserung der Stellung des Kindes im unseligen Scheidungsverfahren bringt die Novellierung des § 53, der auch bei Kindern unter 14 Jahren eine Anhörung erlaubt. Die Beauftragten zu Gleichstellungsfragen wird es freuen, daß im § 69 die Diskriminierung des Vaters bei der Einwilligung zur Annahme an Kindes Statt gestrichen wurde. Selbstverständlich müssen die Organe für Jugendhilfe bei Familienrechtsvorgängen weiterhin beteiligt werden, doch ist es dringend geboten, die Jugendhilfeverordnung zur Festlegung der Rechte und Pflichten dieser Organe zu verändern, wie auch bereits der Staatssekretär Herr Dr. Nissel sagte. Leider ist zu konstatieren, daß der wesentliche Teil des Familienrechts das Scheidungsrecht ist. Unsere Aufgabe soll es sein, Bedingungen im Lande zu schaffen, die es begünstigen, daß die DDR bzw. das Gebiet der ehemaligen DDR endlich vom Spitzenplatz in der Scheidungsquote in normale Bereiche kommt. (Beifall bei der Koalition) Die Fraktion Die Liberalen stimmt der Überweisung in die ausgewiesenen Ausschüsse zu. 724;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 724) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 724 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 724)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in feindlich-negative Handlungen fanden ihren Niederschlag in Orientierungen des Leiters der Hauptabteilung für die Linie Untersuchung zur differenzierteren Aufklärung der Persönlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X