Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 716

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 716 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 716); Unternehmungen hat hier viele emotionale Reaktionen zur Folge gehabt. Wir, die Fraktion der DSU, meinen, daß bei der Beurteilung der Lage ein kühler Kopf vonnöten ist, da es um unsere Energieversorgung in naher und ferner Zukunft geht. Lassen Sie mich in diesem Sinne den Verkauf aus technischer Sicht beleuchten. Eine Betrachtung der einzelnen Bestandteile des Energieversorgungssystems soll dabei helfen. Die Energieträgergewinnung: Sie ist neben der einseitigen Orientierung auf Braunkohle - und wir haben gerade entsprechende Beispiele gehört - mit unabsehbaren Folgen für die Generationen nach uns - nur noch in Ausnahmefällen gegen andere Energieträger, die der Weltmarkt bietet, konkurrenzfähig. Hier knüpfe ich an das Gesagte zum Kohlepfennig an. Auf der einen Seite wollen wir die Braunkohle als Energieträger stückweise eliminieren, auf der anderen Seite wird hier der Kohlepfennig eingeklagt. Das kann nicht der richtige Weg sein, denn der soll ja die Kohleförderung stützen, auch eine umweltfreundliche. Wenn man alle Folgekosten mit ins Kalkül zieht, ist eine Konkurrenzfähigkeit nicht gegeben für diese Energieträgergewinnung. Das heißt, dieser Komplex ist nur ein bedingt kaufwürdiges Objekt. Wir brauchen also jemand, der uns einbindet in ein weltumspannendes Energieträgerhandelsnetz, und das spricht natürlich für ein erfahrenes großes Unternehmen. Die Energieerzeugung als zweiter Komplex ist gekennzeichnet durch überalterte Kraft- und Gaswerke, von denen viele nur noch den Boden wert sind, auf dem sie stehen. Wer in verschiedenen Kraftwerken war und den Zustand der technischen Anlagen gesehen hat, weiß, wovon ich spreche. Auch hier ist ein wirtschaftlich starkes Unternehmen notwendig, um die Aufgabe vom Neubau über die Rekonstruktion, einschließlich Ausrüstung mit Entschwefelungsanlagen, bis zur Bereitstellung von Ersatzenergie für die dadurch notwendigen Abschaltungen zu bewältigen. Eine Einbindung von zusätzlichen kleineren, dezentralen Energieerzeugungsanlagen - die SPD hat sich hier in die Kraft-Wärme-Koppeleinheiten verliebt oder die Grünen werden besonders die erneuerbaren Energieformen bevorzugen - ist vertraglich als Ergänzungsenergieform vorzusehen. Aber auch hier läßt sich sagen: Die Kleinen werden erst durch die Großen rentabel. Erst wenn große Energieverbundsysteme existieren, kann man diese kleineren Einheiten mit einbinden. Hier geht es um Grundlastbereitstellung etc. Lassen Sie mich des weiteren die Energieverteilung betrachten. Sie ist für große Entfernungen ein teures Unterfangen, das zudem zur Energieersparnis schnelle und wirkungsvolle und deshalb möglichst unternehmensinterne Anpassungsmechanismen beinhalten muß. Der derzeitige technische Zustand läßt sich als mittelmäßig einschätzen. Das gilt sowohl für Ferngas-, Hochspannungs- als auch Fernwärmeeinrichtungen. Anders ist die Lage für die Energieverteilung an Verbraucher insbesondere in den Städten und Gemeinden zu beurteilen. Die oft schon über das sicherheitstechnisch zulässige Maß hinausgehende Veralterung der Wärme-, Gas- und Elektroenergieverteilung erfordert erhebliche Aufwendungen für die Schaffung einer leistungsfähigen Infrastruktur für Wohnung, Industrie und Gewerbe, von deren Blühen die Kommunen letztlich leben. So können schon heute kaum alle Haushalte mit ausreichend Strom und Gas versorgt werden, geschweige denn das neu aufblühende Gewerbe. Diese Argumente sprechen für die Übernahme durch ein kräftiges Unternehmen. Ich will aber nicht verkennen, daß nach der Instandsetzung dieser kommunalen Verteilernetze diese eine Einnahmequelle für die Kommunen werden könnten. Deshalb sollte nicht pauschal das eine oder andere Konzept gelten. Das heißt, die Kommunen, die 10 bis 20 Jahre Minuszahlen zur Sanierung der genannten Netze in Kauf nehmen können, sollten diese auch erwerben dürfen. Was den Komplex der Verbraucher angeht, möchte ich hier auf verbrauchssparende Geräte nicht weiter eingehen, da diese in diesem Vertrag wenig eine Rolle spielen. Ich möchte nur darauf 716 hinweisen, daß ja die Energiekosten erst allmählich durch kostendeckende Preise gedeckt werden sollen. Das bedeutet im Klartext: Subventionen. Der effektivste Weg, Subventionen zu verteilen, ist in meinen Augen, die Mittel kontrolliert an entsprechend große Unternehmen weiterzugeben, die dann diese in ihre Kostenrechnung einbeziehen. Alles andere ist ein recht aufwendiges Verfahren. Abschließend ist festzustellen, daß die Verkaufsverhandlungen nach unserem Dafürhalten unter folgenden Denkansätzen weitergeführt werden sollten: Zum einen wird das Bundeskartellamt aus unserer Sicht um eine Stellungnahme gebeten, und sowohl die Unternehmen als auch die andere Vertragsseite, das heißt die Treuhandgesellschaft oder die jetzt mit den Verhandlungen Beauftragten, anerkennen das Urteil des Kartellamtes. Zweitens: Das kommunale Verteilernetz in den Städten und Gemeinden wird diesen angeboten, wenn sie ein tragfähiges Finanzierungskonzept vorlegen können. Es nutzt also nichts, hier das kommunale Eigentum einzufordem; es muß im Klartext auch gesagt werden, wie das finanziert werden soll. Sonst stehen die Kommunen in zehn Jahren oder in fünf Jahren vor der Tür und sind bis über die Ohren verschuldet und haben auch keinen Pfennig auf der Habenseite aus diesem Unternehmen gehabt. Drittens: Da insbesondere die notwendige und sinnvolle Quasi-Monopolisierung auf diesem Wirtschaftssektor der Energieversorgung nach dem Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ zu be- -trachten ist, werden Preisentwicklung und Versorgungspflicht einer öffentlichen Kontrolle unterzogen. Viertens: Um die in Einzelfällen sinnvollen Kleinerzeuger nutzbringend einzubinden, also nicht ausschließlich, sondern nur in Einzelfällen - das muß gesondert beurteilt werden -, sind dafür Regelungen auszuweisen. Fünftens: Auf die allen drei Unternehmungen übergeordnete Gesellschaft wird verzichtet. Ich denke, daß mit diesem Standpunkt und mit dieser Verhandlungsgrundlage durchaus ein Konzept, das hier konsensfähig im Hause ist, gefunden werden kann. Ich möchte noch einen Punkt anmerken. Wir sollten in Zukunft darauf achten, daß kapitalkräftige Unternehmen, die ja jetzt in Größenordnungen zu uns kommen werden, uns Angebote machen, nicht ständig gewissermaßen hier vor dieses Haus zitiert werden, weil ich der Meinung bin, wir müssen dafür andere Institutionen finden, beispielsweise Kartellamt oder ähnliches. Dies würde das ursprüngliche Aufgabengebiet in dieses Hauses aus meiner Sicht nicht treffen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei CDU/DA) Danke schön. Als nächstes spricht für die Fraktion der Liberalen der Abgeordnete von Ryssel. Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Liberalen sind natürlich für Marktöffnung, dafür sind wir bekannt. Aber ich möchte eines dazu sagen: So ein brisantes Thema, wie es hier ansteht, so eine komplexe Beteiligung ist eigentlich unvertretbar, wenn sie in einem Hauruckverfahren durchgeführt wird. (Beifall bei SPD, PDS, Bündnis 90/Grüne, Liberalen) Und ich kann mir nicht vorstellen, daß es zu Schäden führen würde, wenn diese Entscheidung statt am 1. Juli oder vor dem 1. Juli am 8. oder am 15. Juli gefällt wird. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Von Ryssel für die Fraktion Die Liberalen: (Beifall bei SPD, PDS, Bündnis 90/Grüne, Liberalen);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 716 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 716) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 716 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 716)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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