Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 701

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 701 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 701); irgendetwas vermauern oder, wie manche hier sagen, wir würden keine konstruktiven Vorschläge machen. Ein Wort noch zu der Bemerkung von Minister Dr. Pohl zur „sozial orientierten Marktwirtschaft“. Ich hoffe, auch das Handwerk ist Teil der sozialen Marktwirtschaft, und wir machen hier nicht bloß eine sozial orientierte Marktwirtschaft in diesem kleinen Bereich. Es geht aber auch darum, daß den privaten Handwerksmeistern Anreiz und Steuervergünstigungen geschaffen werden müssen, sozial verträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Auch in kleinen Betrieben muß der gleiche Stand in Sachen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durchgesetzt werden. Das gleiche gilt für die Umweltverträglichkeit auch der kleineren oder eben Handwerksbetriebe. Nur so kommen wir zu einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft von unten, die eben diese viel beschworenen kleinen flexiblen Betriebe schafft. Zum Gesetz konkret will ich hier im Plenum nicht lange reden. Ausdrücklich positiv erscheint mir die Ergänzung im §4, daß nicht nur Ordnungsstrafen, sondern auch die Form des Verweises bei Ordnungswidrigkeiten möglich ist. Wir beschließen hier so viele Gesetze und müssen zugeben, daß uns die Arbeit damit auch nicht immer fehlerfrei gelingen würde. Und wenn da keine böse Absicht dahintersteht, muß das nicht unbedingt teuer bezahlt werden. Das ist in der Bundesrepublik unter den Bedingungen der ruhigen und langsamen Entwicklung anders. Zum Schornsteinfegergesetz sage ich hier nichts weiter. Das eißt nicht, daß ich das nun allein der DSU überlasse und wir rfier nicht noch weiterhin gründlich kehren wollen - in diesem Haus und anderswo. Wir stimmen der Überweisung in die Ausschüsse zu. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Nieder kirchner: Danke schön, Herr Abgeordneter Nooke. - Ich rufe nun von der Fraktion DBD/DFD den Herrn Abgeordneten Goepel auf. Dr. Goepel für die Fraktion DBD/DFD: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Fraktion sieht in diesem Gesetz eine gute Grundlage für die rasche Entwicklung des Handwerks auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik. Wir wissen sehr gut, welchen großen Nachholebedarf es auf diesem Gebiet gibt, insbesondere auch im ländlichen Raum. Mit diesem Gesetz wird eine klare Rechtsordnung für die Ar-3it der Handwerker und für den wirksamen Schutz dieses Be-''T'ufsstandes geschaffen. Unsere Bevölkerung konnte sich in den letzten Monaten vielfach mit eigenen Augen von der Leistungsfähigkeit des Handwerks in der Bundesrepublik Deutschland überzeugen. Davon künden nicht zuletzt die gepflegten Städte und vor allen Dingen die gepflegten Dörfer, das breite und differenzierte Angebot an Handwerksleistungen und die unkomplizierte und schnelle Realisierung von Dienstleistungs- und Reparaturaufträgen. Es ist wohl nicht übertrieben, das Handwerk in der BRD zu den tragenden Säulen einer erfolgreichen Wirtschaft zu zählen. Wir halten es deshalb nur für logisch und konsequent, wenn die in der Bundesrepublik Deutschland für das Handwerk geltende Rechtsordnung für das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik übernommen wird. Die Entwicklung des Handwerks in der DDR ist ein dringendes Erfordernis, um eine rasche und durchgreifende Verbesserung bei der Versorgung der Bevölkerung mit Handwerksleistungen zu erreichen. Zugleich bietet sich damit die Chance, Tausenden Arbeitskräften eine neue berufliche Perspektive zu geben. Und nicht zuletzt ist ein leistungsfähiges Handwerk eine entscheidende Finanzquelle für die vielfältigen und dringenden Aufgaben der Kommunen. Bei unserer prinzipiellen Zustimmung zu dieser Handwerksordnung sehen wir aber auch die dringende Notwendigkeit, die Entwicklung des Handwerks noch weitgehender zu unterstützen. Ich denke dabei vor allem an das durch viele Bürger, die bereit sind, einen privaten Handwerksbetrieb zu führen, selbst nicht zu lösende Probleme der Bereitstellung von Gewerberäumen. Die Organe der kommunalen Selbstverwaltung sollten hierbei noch wesentlich schneller und flexibler Unterstützung geben. Und ich denke auch daran, daß die Entwicklung des Handwerks in angemessener Weise bei der Vorbereitung und Durchführung von Umschulungsprogrammen sowie Qualifizierungsmaßnahmen durch die Arbeitsämter gefördert werden sollte. Unsere Fraktion stimmt der Überweisung dieses Gesetzentwurfes an den Wirtschaftsausschuß zu. Es sollte das Ziel sein, die schnellstmögliche Verabschiedung dieses Gesetzes durch die Volkskammer zu gewährleisten. Wir möchten aber an dieser Stelle auch betonen, daß die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen nur die eine Seite sein kann. Viel hängt nach unserer Auffassung davon ab, wie die bereits bestehenden Handwerksbetriebe und die Tausende als Handwerker ausgebildeten, aber in anderen Berufen tätigen Bürger ihre Chance für die Entwicklung des Handwerks nutzen. Wir möchten alle diese Menschen ermutigen, mit großer Eigeninitiative und auch einer gesunden Risikobereitschaft diese Herausforderung anzunehmen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ich danke Herrn Abgeordneten Goepel und rufe nun von der Fraktion CDU/DA den Abgeordneten Köhler auf. Köhler für die Fraktion CDU/DA: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vor uns liegende Handwerksordnung und ihre ergänzenden gesetzlichen Vorschriften sind das Ergebnis von über 40 Jahren in freier sozialer Marktwirtschaft gewachsenem Handwerk. Das Handwerk verkörpert wie kein anderer Wirtschaftszweig Tradition und Fortschritt, Solidität und Wachstum. Es wird somit zu einem festen und berechenbaren Bindeglied zu allen übrigen Teilen der Wirtschaft. Mit dem Wort Handwerk verbindet der Kunde die Forderung nach solider und fachlich hochqualifizierter Ausführung von Aufträgen für Reparaturen sowie Herstellung von Erzeugnissen für alle Bereiche des täglichen Lebens. Handwerksarbeit vom Meisterbetrieb ist Qualitätsarbeit. Das soll in Zukunft vollinhaltlich auch hierzulande Gültigkeit besitzen. Voraussetzung hierfür ist die solide Berufsausbildung im dualen Bildungssystem. Das vor uns liegende Gesetz bietet die Gewähr dafür, daß wir innerhalb weniger Jahre in den Ländern Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern das Technologiegefälle zu den übrigen Bundesländern abgebaut haben. Die im Handwerk ausgebildeten Arbeitnehmer sind dann in der Lage, im gesamten europäischen Raum ihre erlernten Berufe auszuüben. In diesem Zusammenhang empfehlen wir eine bereits in der DDR mit gutem Erfolg praktizierte Regelung in das neue Gesetz mit aufzunehmen. Unter den handwerksähnlichen Berufen ist der Beruf des Schädlingsbekämpfers als solcher anzuerkennen. Die Begründung hierfür: Jeder Laie oder Scharlatan könnte sonst, bei einer anderen Regelung, einen Gewerbeschein erhalten und in Einrichtungen wie Kinderkrippen und -tagesstätten, Altersheimen, Krankenhäusern, Wohnungen, Hotels, Küchenbetrieben und Betrieben der Nahrungsmittelindustrie mit Giften und jeglicher Art von Ungeziefervertilgungsmitteln in einem Höchstmaß unverantwortlich handeln. Die Gesetzlichkeit hierzu schlagen wir dem Hohen Haus vor, bei uns mit einzubringen. Ähnliches gilt für die Berufe der Krankenfahrer bzw. der Unfallsanitäter. Auch das sollte in dem neuen Gesetz mit geregelt werden, zumal an dieser Stelle das Bundesrecht unserem Gesetzentwurf folgen möchte. Von bundesdeutschen Fachleuten wird diese Regelung seit vielen Jahren gefordert. 701;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 701 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 701) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 701 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 701)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - die Gemeinsamen Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung des Ministeriums für Staats Sicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen nicht mehr recht. Die nicht einheitliche Gewährung von Rechten und Durchsetzung von Pflichten in den Untersuchungshaftanstalten war mehrfach bei Verlegungen Verhafteter Anlaß für Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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