Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 696

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 696 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 696); Das Wort zur Berichterstattung hat der Vertreter des Ausschusses für Arbeit und Soziales, der Abgeordnete Kauffmann. Kauffmann, Berichterstatter des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, daß der Abgeordnete Dr. Altmann mich vorhin mit Vehemenz gefordert hat, weil er der festen Überzeugung war, daß ich Anträgen von Frauen generell positiv gegenüberstehe. Ich bin mir auch der Auszeichnung bewußt, vom Ausschuß für Arbeit und Soziales als Berichterstatter für die Behandlung des Sozialversicherungsgesetzes fungieren zu dürfen, auch wenn mich ein wenig das Gefühl beschleicht, daß ich diese Ehre meiner nicht unterdrückten Antragslust verdanke. Sollte dies so sein, wird es mich jedoch keineswegs davon abhalten, mich im besten liberalen Sinne für die sozialen Belange unserer Bevölkerung auch künftig einzusetzen. Ich denke, ich darf Ihr Einverständnis voraussetzen, daß ich mich in der Hauptsache auf vorgenommene Veränderungen bzw. Ergänzungen beziehe. Dem Ausschuß lagen zustimmende Erklärungen vom Finanzausschuß und vom Haushaltsausschuß sowie Ergänzungen des Gesundheitsausschusses, der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Liberalen vor. Die Ihnen vorliegende Beschlußempfehlung enthält folgende Neufassungen: Der Paragraph 20 (2) mußte unwesentlich umformuliert werden, da nach ursprünglicher Formulierung der Beitrag zur Befreiungsversicherung mehr als das Zehnfache des Regelbeitrages der Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung betragen hätte. Dies hätte keinesfalls der Intention des Ministeriums entsprochen, sondern war lediglich ein nach unserer Auffassung redaktioneller Fehler. In Paragraph 24, Buchstabe a, wurde zusätzlich das Wort „Untersuchung“ eingeführt. Dieser Zusatz basiert auf entsprechenden Anträgen des Gesundheitsausschusses sowie der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Der Paragraph 84 war ersatzlos zu streichen. Daraus folgt nach den Gesetzen der Logik, daß der Paragraph 85 zu Paragraph 84 wurde. Auf Antrag der Liberalen Fraktion empfiehlt der Ausschuß für Arbeit und Soziales, den in Paragraph 39 benannten Prozentsatz für den Staatszuschuß als Mindestorientierung zu verstehen und in einvernehmlicher Regelung mit dem Finanzministerium die Höhe des Staatszuschusses ab 1. Januar 1991 prozentual dem Bundeszuschuß zur gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland anzugleichen. Abschließend darf ich namens des Ausschusses für Arbeit und Soziales Frau Ministerin Dr. Hildebrandt und ihren Mitarbeitern für diese Gesetzesvorlage unseren Dank aussprechen und dem Hohen Haus die Annahme dieses Gesetzes empfehlen. Vielen Dank. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Ich sehe keine Wortmeldungen. Ich nehme an, daß Sie bereit sind, über die Beschlußempfehlung des Ausschusses und damit über das vom Ministerrat eingebrachte Sozialversicherungsgesetz in 2. Lesung abzustimmen. Wer diesem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Ich sehe keine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Bei wenigen Enthaltungen ohne Gegenstimme ist dieses Gesetz in 2. Lesung angenommen. Bevor ich die Leitung an meine Kollegin abgebe, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, daß inzwischen die von mir angekündigten Glasurnen rechts und links stehen, oder nein, nur auf der von mir aus rechten Seite stehen. In diese können diejenigen, die es mögen, noch Spenden für die Tschernobyl-Kinder in Mark der DDR einwerfen. Alle anderen, die das später in D-Mark machen wollen, haben entweder die Kontonummer oder vielleicht auch noch einmal eine entsprechende Gelegenheit hier im Plenarsaal in der nächsten Woche. Bitte schön. Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 8 und 9: Antrag des Ministerrates Gesetz über die Inkraftsetzung des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik (1. Lesung) (Drucksache Nr. 96) Antrag des Ministerrates Gesetz über die Inkraftsetzung des Gesetzes über das Schornsteinfegerwesen (Schornsteinfegergesetz) der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik (1. Lesung) (Drucksache Nr. 95) Das Präsidium schlägt vor, beide Tagesordnungspunkte zusammengefaßt zu behandeln. Besteht Einspruch? - Kein Einspruch. Dann ist es so beschlossen. Nach Vereinbarung des Präsidiums ist für die gemeinsame Aussprache beider Tagesordnungspunkte jeweils ein Beitrag bis zu 5 Minuten für jede Fraktion vorgesehen. Es gibt auch keinen Widerspruch. Damit erteile ich zur Begründung der Gesetzentwürfe das Wort dem Minister für Wirtschaft, Herrn Abgeordneten Pohl. Bitte, Herr Minister. Dr. Pohl, Minister für Wirtschaft: Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Zur Gewährleistung der Chancengleichheit des Handwerks unter den Wettbewerbsbedingungen einer sozial orientierten Marktwirtschaft wurde von den Handwerkern und ihren Interessenvertretungen, den Handwerkskammern, nachdrücklich gefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Tätigkeit des Handwerks auszugestalten. Die bisher beschlossenen rechtlichen Regelungen zur Beseitigung von Leistungshemmnissen und zur Interessenvertretung des Handwerks reichen dafür nicht aus. Die praktische Arbeit mit der Verordnung vom 22. Februar über die Organisation des Handwerks hat ergeben, daß mit diesem rechtlichen Rahmen zwar die Übergangsphase zur Ausgestaltung der Handwerkskammern zu einer eigenständigen demokratischen Interessenvertretung des Handwerks erfolgreich bewältigt werden konnte, viele andere Fragen jedoch bisher noch zu eng ausgestaltet sind bzw. hier erweiterter Regelungsbedarf vorliegt. Der sich rasch vollziehende Prozeß in Richtung Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten erfordert die Inkraftsetzung der Handwerksordnung der Bundesrepublik Deutschland, um eine einheitliche Entwicklung des deutschen Handwerks auf gleicher rechtlicher Grundlage zu sichern. Mit dem von der Volkskammer beschlossenen Niederlassungsrecht in der DDR wird es verstärkt Bestrebungen von bundesdeutschen Bürgern geben, in der DDR ein Handwerk auszuüben. Diesem Ziel entspricht auch die anläßlich der Jahreshauptversammlung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks 1990 am 30. Mai vollzogene Gastmitgliedschaft aller Handwerkskammern der DDR im Deutschen Handwerkskammertag und Zentralverband des Deutschen Handwerks. Mit der Übernahme der Handwerksordnung der BRD unter den im Gesetzentwurf enthaltenen Voraussetzungen und Modifizierungen wird die rechtliche Grundlage für die umfassende 696;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 696 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 696) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 696 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 696)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit - wie die anderen staatlichen Untersuchungsorganc des und der Zollverwaltung - für die Durchführung von Ermittlungsverfahren verantwortliche Organe der Strafrechtspflege. Sie haben in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der bedingungslosen und exakten Realisierung der Schwerpunktaufgaben. Die Arbeit nach dem Schwerpunktprinzip hat seinen Nutzen in der Praxis bereits voll bestätigt.

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