Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 695

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 695); Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Ich glaube, daß diese Erklärung für alle hilfreich war. - Bitte schön. Dr. Kamm (CDU/DA): Weil es um die eben dargestellte Differenz in der Interessenvertretung in den Betrieben ging und die dargestellte Sachlage oder diese gemeinsame Erklärung, die eben Frau Ministerin vorgetragen hat, meiner Meinung nach so bedeutsam ist, würde ich darum bitten, daß Regierung und Gewerkschaft in einer konzertierten Aktion, um einen entsprechenden Handlungsbedarf auszulösen, diese Erklärung auch noch einmal in einer abendlichen Fernsehsendung bekanntgeben. (Beifall bei CDU/DA und SPD) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön für den Hinweis. - Weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt nicht. - Bitte schön. Lippmann (SPD): Ich habe eine Anfrage an die Frau Ministerin. Aus dem Süd- nüringischen kommend, haben wir dort einen Großbetrieb, der einen Betriebsrat nach allen Regeln der Kunst, wie sie sagten, bereits zum Mai gewählt hat. Was wird mit diesem? Eine Anfrage liegt vor. Ist dieser Betriebsrat, der geheim und auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes der BRD gewählt worden ist, zu bestätigen oder muß er noch mal neu gebildet werden? Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Nein, dieser Betriebsrat ist ja die ideale Konstruktion, die wir haben wollen, da Sie ihn tatsächlich nach den Regeln der Kunst gewählt haben. Der ist wirklich der richtige, der gewünschte Vertreter der Arbeitnehmerinteressen, der bleibt. (Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Damit kommen wir zur Abstimmung über - und da wir jetzt viel über Gewerkschaften diskutiert haben, besinnen Sie sich einen Moment - über ein viel allgemeineres Gesetz, ' ämlich das vom Ministerrat eingebrachte Gesetz über die Än-' derung und Aufhebung von Gesetzen der DDR, wie es Ihnen in Drucksache Nr. 74 a vorliegt. Wer stimmt dem Beschlußvorschlag des Ausschusses und damit dem Gesetz in 2. Lesung zu, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Danke schön. Wer enthält sich der Stimme? - Danke schön. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik (1. Zivilrechtsänderungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 72 a) Ich bitte den Vertreter des Rechtsausschusses, den Abgeordneten Barthel, diese Vorlage einzuführen. Barthel, Berichterstatter des Rechtsausschuses: Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Es trifft im- mer mich, Ihnen die trockenste Materie vortragen zu dürfen. Ich hoffe aber dennoch, daß wir zu einem Konsens kommen. Durch die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion entstehen automatisch vielfältige und ständig direkter werdende Beziehungen zwischen den Menschen untereinander und selbstverständlich zur öffentlichen Hand sowie zu natürlichen und juristischen Personen auch des jetzigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland. Die vorgelegte Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Zivilgesetzbuches - wir nennen sie kurz 1. Zivilrechtsänderungsgesetz - kommt diesem Leitsatz entgegen. Sie dient aber auch gleichzeitig der Verpflichtung aus dem Staatsvertrag mit der BRD, und zwar der Anlage II/8. Die Drucksache Nr. 72 a ist an und für sich in sich schlüssig und überschaubar, und deshalb bitte ich Sie auch, dieser Drucksache in der vorgelegten Form zuzustimmen. Wir haben im Rechtsausschuß eine übereinstimmende mehrheitliche Beschlußfassung erreicht. Es seien mir deshalb nur kurz zwei Bemerkungen gestattet. Beim Vergleich der eingereichten Vorlage mit der jetzigen Ziffer 1 werden Sie feststellen, daß ursprünglich hier eine Veränderung des Gesetzes über internationale Wirtschaftsbeziehungen vorgesehen war. Diese Änderung haben wir aber soeben in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt mit durchgeführt, so daß diese Ziffer 1 entfallen konnte. Der Zweckmäßigkeit halber haben wir eine Änderung des Notariatsgesetzes eingeführt mit der Maßgabe, daß jetzt bestimmte Verpflichtungserklärungen zur Pfändbarkeit einer Hypothek notariell beurkundet und auch mittels dieses Notariatsgesetzes fixiert werden können. Die weitgehendste Veränderung zur Fassung gegenüber der 1. Lesung betrifft die Ziffer 3 der Anlage zum §257 des Zivilgesetzbuches. Die Neufassung, die hier vorgelegt worden ist, wurde auf Antrag der noch Staatlichen Versicherung der DDR eingeführt. Der § 258 ist ja infolge der von mir vorhin zitierten Regelung des Staatsvertrages zu streichen. Nach dem bisherigen §258 ZGB stand unter anderem der Versicherungseinrichtung das Kündigungsrecht dann zu, wenn sich das Versicherungsverhältnis mehr oder weniger hinsichtlich den verbindlich vorgeschriebenen Bedingungen verändert hatte und nicht mehr den ursprünglichen Vereinbarungen entsprach. Deshalb war es notwendig, in der hier vorliegenden Fassung zumindest eine konsensfähige Lösung zu finden, die diese Regelung des bisherigen § 258 erfüllt. Da die Versicherungsbedingungen nicht mehr als Rechtsvorschriften erlassen werden, wie das ursprünglich der Fall war, und die Tarife nur für bestimmte Versicherungszweige der aufsichtsratlichen Kontrolle unterliegen, war es notwendig, da die Verweisung auf § 258 und der auch die damit enthaltene Verjährung enthielt, eine Verjährungsbestimmung in der hier vorgelegten Form einzusetzen. Da es sich aber nach unserer, des Rechtsausschusses, Auffassung um eine notwendige und tragbare Bestimmung handelt, bitten wir, insgesamt dieser Vorlage, der Drucksache Nr. 72 a, Ihre Zustimmung zu gewähren. Stellvertreter der Präsidentin, Dr. Höppner: Danke schön. Dem Präsidium liegen zu diesem Gesetzentwurf und Beschlußvorschlag des Ausschusses keine Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses und damit zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Zivilgesetzbuches der DDR in der Fassung, wie es Ihnen in Drucksache Nr. 72 und 72 a vorliegt. Wer stimmt diesem Gesetz in zweiter Lesung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist das Gesetz damit angenommen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7: Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales Gesetz über die Sozialversicherung (Sozialversicherungsgesetz - SVG -) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 70/1 a) 695;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 695) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 695 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 695)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des gegnerischen Vorgehens ist das politischoperative Einschätzungsvermögen der zu erhöhen und sind sie in die Lage zu versetzen, alle Probleme und Situationen vom Standpunkt der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der. geschaffen und konsequent verwirklicht wird. Ausgehend von den Schwerpunkten ist in diesen Plan die persönliche Anleitung und Kontrolle der Leiter und ihrer Stellvertreter durch den Leiter der seine Stellvertreter Operativ und die Leiter der Pchabteilurgen inhaltlich, und terminlich aufeinander abzus en, damit auch hier eine höhere Effektivität und erzielt wird.

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