Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 694

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 694 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 694); andere Rechtsvorschriften, auf die im § 5 Bezug genommen wird - Joint-venture-Verordnung inzwischen aufgehoben wurden. Am 17.3. führten wir im Erzgebirge unser erstes Wirtschaftsseminar durch. Die folgenden Seminare zeigten, daß unsere Wirtschaft nur so in Gang kommt. Es ist für mich ein großer Tag, dieses Gesetz heute hier zur Beschlußempfehlung in der 2. Lesung vorzustellen. Es beendet die Mittagsche Kommandowirtschaft. Ich möchte aber noch auf die Änderung eingehen. Im § 6 Ziffer 8 des Entwurfes wurde Übereinstimmung mit dem Staatsvertrag nunmehr nicht die Aufhebung, sondern die Nichtanwendung des Wiedereingliederungsgesetzes geregelt. Rechtsetzungstechnisch war es erforderlich, dazu einen gesonderten neuen § 6 einzufügen. Daraus ergab sich eine notwendige redaktionelle Änderung der Paragraphenfolge. Die §§ 6 und 7 sind nunmehr §§ 7 und 8. Die Erklärung dazu wurde in der 1. Lesung abgegeben. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuß stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der vorstehenden Änderung und Ergänzung zu und empfiehlt der Volkskammer die Annahme. Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Zu diesem Antrag liegen uns keine Wortmeldungen vor. Möchten Sie eine Anfrage stellen? Ja, bitte schön, eine Anfrage an den Einbringer. Prof. Dr. Steinitz (PDS): Im Zusammenhang mit dem Gesetz werden eine Reihe von bisherigen Gesetzen aufgehoben, unter anderem das Gewerkschaftsgesetz. Ich hätte in dem Zusammenhang die Frage nach der Wirksamkeit der neuen gesetzlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes, die ja noch eine Zeitlang auf sich warten läßt. Ehe das wirksam wird, entsteht in den Betrieben eine Unsicherheit. Teilweise sind Betriebsräte gewählt worden, teilweise nicht. Die Vorbereitung ist unterschiedlich. Meine Frage geht dahin: Ist darüber diskutiert worden? Haben Sie dazu einen Standpunkt? Müßte man nicht irgendwelche Konsequenzen einleiten, um für diese Übergangszeit auch die Bedingungen zu schaffen, daß eine wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen in den Betrieben gesichert ist? Handschack (CDU/DA): Schauen Sie, hier unterscheiden wir uns, denn ich habe bereits im Januar in unserem Betrieb zur Wahl eines Betriebsrates aufgerufen. Wir haben auf der Grundlage Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik einen Betriebsrat gewählt. Er ist funktionsfähig. Natürlich hat dieser Betriebsrat viele Ecken und Kanten. Ich kann jedem Betrieb nur sehr empfehlen, jetzt umgehend Betriebsräte zu wählen, so daß zu der Partnerschaft im Unternehmen, wo zwei dazu gehören, zur Unternehmensleitung und auch zum Teil der Arbeitnehmer entsprechende Partner da sind. Die Gewerkschaften und der Betriebsrat sollten hier sehr konstruktiv arbeiten. Es ist an der Zeit, sich umgehend mit diesem Material zu beschäftigen, und es ist auch überall zu erhalten, denn wir haben uns zeitig mit diesem Material beschäftigt, es beschafft und auch vervielfältigt. Es bewährt sich bestens. Ich hoffe, daß jetzt im Juli die Umstellung unseres Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft problemlos gestaltet werden kann, und zwar mit Hilfe unseres Betriebsrates. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Prof. Dr. Steinitz (PDS): Noch eine Bemerkung dazu. Es gibt keinen Unterschied in der Meinung. Wir gehen auch davon aus, daß die bestehenden Betriebsräte bzw. die Gewerkschaftsvertretungen oder Gewerkschaftsleitungen, die das Vertrauen der Belegschaft genießen, weiter als Interessenvertreter wirken werden. Das stimmt überein mit dem, was Sie sagten, und daß es dazu notwendig ist, diese Übergangsregelung - und das ist meine Frage - bis Ende des Jahres so zu regeln, daß sie als Interessenvertreter auch anerkannt werden. Handschack (CDU/DA): Eine Übergangsregelung ist zu den Betriebsräten getroffen worden, die sind dort kurzfristig einzusetzen, so daß eine Arbeit gegeben ist. Auch in den Verordnungen ist direkt festgelegt, bis wann die Tätigkeit dieser Betriebsräte gemäß Betriebsverfassungsgesetz zu wählen ist. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Es hat die Frau Minister für Arbeit und Soziales um das Wort gebeten. - Bitte schön. Frau Dr. Hildebrandt, Minister für Arbeit und Soziales: Wir hatten einerseits im Betriebsverfassungsgesetz die Vorstellung entwickelt, daß vorübergehend bis Ende Oktober Betriebsräte gebildet werden sollten, die nicht nach allen Regeln der Kunst nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt sind, sozusagen für die Übergangslösung sollten sie wirksam sein, und bis Mitte des nächsten Jahres sollten nach allen Regeln der Kunst gewählte Betriebsräte installiert werden. Wir hatten jetzt mit der Gewerkschaft, mit dem Sprecherrat, in dieser Richtung doch Differenzen. Deswegen ist nun noch mal eine gemeinsame Erklärung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Amt des Ministerpräsidenten, des Parlamentarischen Staatssekretärs im Ministerium für Arbeit und Soziales und des Sprecherrates der Gewerkschaft zur Inkraftsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes zusammengestellt worden. Sie geht jetzt davon aus, daß auch die gewählten betrieblichen gewerkschaftlichen Interessenvertretungen, die nach demokratischen Grundsätzen in geheimer Abstimmung von der Mehrheit der Belegschaft gewählt worden sind, sinngemäß die Rechte wahrnehmen können, die der Betriebsrat hat. Ich möchte dazu sagen: Ich bin der Meinung, es ist günstiger, wir wählen die Betriebsräte - und seien es auch nur provisorische - noch mal in der Form, daß man eine kurze, geheime Wahl Neuwahl, Wiederwahl, der jetzt gewählten gewerkschaftlicher Vertretungen macht, weil ich einfach von dieser Gewerkschaftsvertretung weg möchte. (Beifall bei der CDU/DA, DSU und vereinzelt bei der SPD) Aber ich möchte darauf hinweisen, wenn nun tatsächlich in Betrieben, die noch zu 97% gewerkschaftlich organisiert sind und die nun schon dreimal in diesem Jahr gewählt haben, eine gewisse Wahlmüdigkeit auftritt, wenn es also so ist, daß die Abstimmung geheim war und die Mehrheit der Belegschaft tatsächlich an der Wahl beteiligt war, wäre es auch für einen Übergangszeitraum möglich, daß diese Vertretungen die Rechte der Arbeitnehmervertretung wahrnehmen. Sie sind dann allerdings nur bis zum Ende dieses Jahres wirksam. Bis zum Ende dieses Jahres müßten dann in diesen Betrieben neue Betriebsräte gewählt werden. (Beifall, vereinzelt bei der SPD) Ich hoffe, daß das jetzt allgemein bekannt gegeben und auch von Ihnen weitergesagt wird, damit Ruhe auf dem Sektor eintritt und eine wirklich vernünftige Interessenvertretung, die sehr notwendig ist, auch tatsächlich in den Betrieben erfolgt. Danke. (Beifall bei der SPD);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 694 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 694) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 694 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 694)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung und wichtige Grundlage für eine wissenschaft-lich begründete Entscheidungsfindung bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die nächsten Aufgaben der Partei in der Innen- und Außenpolitik Dietz Verlag Berlin Breshnew, Sozialismus ist der Bannerträger des Friedens und des Fortschritts Grußansprache auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge erzielt. Bas gedankliche Rekonstruktionsbild über das vergangene Geschehen entsteht nicht in einem Akt und unterliegt im Beweisführungsprozeß mehr oder weniger Veränderungen.

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