Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 693

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 693 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 693); ragraphen nicht berührt wird. Er berührt nur Armee, Polizei, Feuerwehr, - Spitzenverdiener. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Damit ist die Aussprache zu diesen Punkten und Abänderungsanträgen offenkundig beendet. Ich hatte Ihnen statt einer Auszeit vorgeschlagen, daß wir diesen zweiten Text noch einmal vervielfältigen und die Beratung am Nachmittag fortsetzen. Wer stimmt dieser Vertagung des zweiten Teiles der Beratung auf den Nachmittag zu, den bitte ich um das Handzeichen. - Beide Texte dann. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann wird so verfahren. Der Tagesordnungspunkt 4 wird nach dem Mittagessen wieder aufgerufen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4a: Antrag des Ausschusses für Familie und Frauen betreffend Rentenangleichung (1. Lesung) (Drucksache Nr. 102) Das Wort zur Berichterstattung hat der Vertreter des Ausschusses - Wer bringt den Antrag für den Ausschuß ein? - Die Abgeordnete Frau Barbe hat das Wort. Frau Barbe, Berichterstatter des Ausschusses für Familie und Frauen: Ihnen liegt zur Beschlußfassung ein Antrag des Ausschusses für Familie und Frauen vor. Ich lese ihn noch einmal vor, damit es für Sie nach dem ganzen Durcheinander übersichtlicher wird. 1. Der Ministerrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß alle Renten - einschließlich der Sozialzuschläge gemäß § 18 Rentenangleichungsgesetz - in vollem Umfang an der Rentenanpassung gemäß § 19 Rentenangleichungsgesetz teilnehmen können. 2. Der Ministerrat wird aufgefordert, die besonderen Interessen von Witwen und Witwern im Rentenalter im Zuge der weiteren Fortschreibung des Rentenrechts in besonderem Maße zu berücksichtigen. Auf unserem Antrag, der Ihnen vorliegt, fehlt ein Satz, der durch ein Mißverständnis nicht aufgenommen wurde, der bei uns auch mit abgestimmt wurde. Wir schlagen vor, daß der Ministerrat aufgefordert wird, die erste Rentenanpassung bis um 1.12. vorzunehmen. Zur Begründung: Die zu erwartende Entwicklung der Lebenshaltungskosten wird dazu beitragen, daß die durch Sozialzuschläge aufgestockten Renten nicht mehr ausreichen werden, das bisherige Lebenshaltungsniveau zu erhalten. Dieser Effekt würde durch die jetzt vorgesehene Abschmelzung der Sozialzuschläge noch verschärft. Das heißt, es finden keine Erhöhungen statt. Es erscheint daher im Interesse sowohl der Rentner als auch der für die Sozialhilferegelungen zuständigen Kommissionen geboten, ein Abgleiten großer Teile der Rentenbevölkerung in die Sozialhilfebedürftigkeit über die volle Dynamisierung der Renten zu vermeiden. Das heißt, die zu erwartende Entwicklung der durchschnittlichen Nettoeinkommen in der DDR erfordert die erste Rentenanpassung bis zum 1.12. und ist auch bis dahin durchzuführen. Das ist unser Antrag, und wir bitten um Ihre Unterstützung. Ich denke, die Rentner in unserem Lande warten darauf, daß wir ein Datum nennen, daß wir ihnen sagen, es bleibt nicht ungewiß. Das Hohe Haus macht sich Gedanken darüber. Wir stimmen auch dem Präsidiumsvorschlag zu, es noch einmal an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Soweit die Einbringung. Wie bereits angekündigt, wird vom Präsidium die Überweisung an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, wobei der Haushaltsausschuß die Federführung haben soll. - Wünscht dazu noch jemand das Wort? - Ich sehe keine Wortmeldungen, kann also über den Überweisungsvorschlag des Präsidiums abstimmen lassen. Wer dafür ist, daß dieser Antrag - wie eben benannt - überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist bei zwei Stimmenthaltungen so beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses Gesetz über die Änderung oder Aufhebung von Gesetzen der Deutschen Demokratischen Republik (2. Lesung) (Drucksache Nr. 74a). Ich bitte den Vertreter des Rechtsausschusses, den Abgeordneten Handschack, das Wort zur Berichterstattung über den Beschlußvorschlag des Ausschusses zu nehmen. Handschack, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gemäß Artikel 4 des Staatsvertrages haben wir uns verpflichtet, die in der Anlage 3 verzeichneten Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern. Dieses zweite Mantelgesetz in der Drucksache Nr. 74 a wird vom Rechtsausschuß mit Beschlußfempfehlung dem Hohen Haus vorgelegt. Inhaltlich entscheidend verändert wurde der § 5, insbesondere in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses, zu der bereits in der Drucksache Nr. 74 vorgesehenen Änderung des Gesetzes über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7.3. 1990 - im Gesetzblatt Nr. 17, Seite 141. Es wurde wie folgt geändert - für die Zuschauer zu Hause. In der Drucksache liegen uns die Änderungen vor. 1. § 1 Abs. 3 erhält folgende Fassung: Staatliche Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind Unternehmen, an denen die Treuhand nach den Bestimmungen des Treuhandgesetzes beteiligt ist. 2. § 1 Abs. 4 wird aufgehoben. Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4. 3. § 4 Abs. 1, Satz 3, erhält folgende Fassung: Volkseigener Boden kann zu Eigentum oder zur Nutzung eingebracht werden. 4. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 erhält folgende Fassung: Zum Zwecke der Gründung oder Erweiterung eines Privatunternehmens kann der Verkauf von Geschäftsanteilen oder Aktien bzw. Grundstücken, baulichen oder anderen Anlagen staatlicher Unternehmen erfolgen. Volkseigener Boden kann zum Eigentum oder zur Nutzung überlassen werden. 5. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: Der Verkauf erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen des Treuhandgesetzes durch die Treuhandanstalt. 6. § 5 Abs. 3 wird aufgehoben. Der bisherige Abs. 4 wird Abs. 3. Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 4. 7. § 10 wird aufgehoben. 8. ‘ §19 Abs. 2 letzter Satz erhält folgende Fassung: Privaten Gesellschaftern ist der staatliche Anteil auf Antrag zu verkaufen. Diese Überarbeitung machte sich deswegen erforderlich, da nach Erarbeitung des Entwurfes des Gesetzes eine Reihe neuer Gesetze, darunter vor allem das Treuhandgesetz, erlassen bzw. 693 (Vereinzelt Beifall bei SPD, Bündnis 90/Grüne und PDS);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 693 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 693) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 693 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 693)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und bewiesen wird; die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent verwirklicht wird, sowohl im Hinblick auf die effektive Durchsetzung und offensive Nutzung der Prinzipien des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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