Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 688

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 688 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 688); ment spricht, das wir dieser Angelegenheit entgegen bringen. Danke schön. Dann treten wir ein in die Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2: Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses Gesetz über den Außenwirtschafts-, Kapital- und Zahlungsverkehr (2. Lesung) (Drucksache Nr. 76a) Die Einbringung wird der Abgeordnete Bogisch übernehmen. Bogisch, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es kurz zu machen, nur zwei Hinweise. Der Wirtschaftsausschuß empfiehlt die Annahme des Gesetzes mit einer wirklich nur redaktionellen Änderung. Das Gesetz ist geeignet, den internationalen Geld- und Warenverkehr zu integrieren. Das heißt, wir schaffen die Voraussetzungen auf der gesetzgeberischen Grundlage. Die realen Probleme werden erst in den nächsten Jahren zu lösen sein. Der zweite Punkt: Eine Frage hat den Ausschuß ausführlich beschäftigt. Durch die Wirtschaftsunion wird die Grenze der sogenannten COCOM-Liste nach Osten verschoben. Viele DDR-Betriebe haben jedoch Lieferverpflichtungen an Valutapartner in die RGW-Staaten, insbesondere in die UdSSR. Diese Vertragsverpflichtungen stehen nach dem Staatsvertrag unter Vertragsschutz. Die etwas verzwickte Situation darf jedoch nicht dazu führen, daß entweder COCOM die Erneuerung der DDR-Betriebe behindert oder die Lieferungen in die RGW-Staaten nicht mehr stattfinden können. Der Wirtschaftsausschuß verzichtet auf eine Beschlußempfehlung in diesem Zusammenhang mit Mehrheit. Jedoch wurde der Wirtschaftsminister gebeten, den Wirtschaftsausschuß über die Garantien zur vertragsrechtlichen Realisierung langfristig abgeschlossener Wirtschaftsabkommen mit den RGW-Staaten zu informieren. Wir halten diesen Punkt für sehr wichtig, da immerhin 1,2 Mio Arbeitsplätze mit Zulieferindustrie davon abhängig sind. Werte Abgeordnete! Kürzer ging es wirklich nicht, schneller wäre eventuell möglich gewesen, aber dann hätten Sie bei meiner Sprechgeschwindigkeit nicht mehr mitgehalten. - Ich bitte um die Zustimmung zu der Drucksache Nr. 76a. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. H ö p p n e r: Danke schön für die Einbringung. Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen uns nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses und damit dem Gesetzentwurf über den Wirtschafts-, Kapital- und Zahlungsverkehr zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist damit das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3: Beschlußempfehlung des Wirtschaftsausschusses Gesetz über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit oder eines freien Berufes durch Personen ohne Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Deutschen Demokratischen Republik (Niederlassungsgesetz) (2. Lesung) (Drucksache Nr. 75 und 75a) Das Wort zur Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses hat der Vertreter des Ausschusses Dr. Möbus. Dr. Möbus, Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Ihnen als Drucksache Nr. 75a vorliegende Beschlußempfehlung zum Gesetz über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit oder eines freien Berufes durch Personen ohne Wohnsitz oder Niederlassung in der Deutschen Demokratischen Republik wurde federführend vom Wirtschaftsausschuß unter Einbeziehung der Zuarbeiten des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft und des Haushaltsausschusses beraten und mehrheitlich befürwortet. Es wurde dabei im wesentlichen der durch das Kabinett am 13. Juni formulierte Gesetzestext gebilligt. Mit dem eingebrachten Entwurf befindet sich eine weitere Rechtsvorschrift auf dem Weg der parlamentarischen Bestätigung, die zu den Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Wirtschaftsunion zählt. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß sich der Text umfassend an den Wortlaut im entsprechenden Abschnitt des vom Hohen Haus ja bereits gebilligten Gesetzes zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion anlehnt. Das kann verglichen werden mit den entsprechenden Drucksachen in der Anlage 4. Mit dem behandelten Gesetz werden die Voraussetzungen für das Wirksamwerden eines wesentlichen ordnungspolitischen Prinzips der Marktwirtschaft geschaffen. Durch das Gleichstellen von bundesdeutschen und ausländischen Interessenten m‘ ortsansässigen Unternehmen ergeben sich wettbewerbsfö. dernde Rahmenbedingungen, d. h. Impulse zum Wirtschaftswachstum durch Zuführung von dringend benötigtem Know-how und Kapital. Durch die Verbesserung des Gründerklimas wird das letztlich auch positive Auswirkungen auf das Sichern und Schaffen von Arbeitsplätzen geben. Meine Damen und Herren! Die Kürze des vorliegenden Gesetzestextes gebietet eine analoge straffe Begründung. Ich möchte Sie deshalb unmittelbar auf die vom Wirtschaftsausschuß nach umfassender Beratung Ihnen zu empfehlenden textlichen Veränderungen am Entwurf des Kabinetts hinweisen. Es sind dies als erstes das Einfügen von wörtlichen Ergänzungen in den Paragraphen 1 und 4 zur eindeutigeren juristischen Formulierung. Diese sind leider bei der Drucklegung verlorengegangen. Im Paragraph 1 handelt es sich um die Einfügung von „natürlichen und juristischen Personen“ im letzten Satz. Im Paragraph 4 wurde das Wort „gemäß“ durch die beiden Worte „nach Maßgabe“ ersetzt. Zweitens empfehlen wir, die Zweckbestimmung beim Anstrich „Ausüben freier Berufe“ im Paragraph 1, Absatz 2 zu streichen als nicht relevante Definitionsabsicht. Das heißt also im konkreten Falle Wegfall des Zusatzes „zum Zwecke wirtschaftli eher Tätigkeit“. - Es handelt sich drittens um die ersatzlose Streichung des Paragraphen 5 unter Beachtung der in Paragraph 2 dazu bereits enthaltenen umfassenderen Festlegungen. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses waren mehrheitlich der Auffassung, daß in dieses Rahmengesetz keine zweigspezifischen Besonderheiten aufgenommen werden sollten. Auf das Einbeziehen weiterer Änderungsvorschläge wurde unter Beachtung tangierender gesetzlicher Bestimmungen deshalb ebenfalls verzichtet. Dies betraf auch die Empfehlung des Haushaltsausschusses, in das Gesetz eine Formulierung zum Schutz von Nutzungsrechten bzw. Mietverhältnissen seitens DDR-Bürger nach dem jeweils geltenden Recht aufzunehmen. Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses vertreten die Meinung, daß dies Fragen eines Verbraucherrechtsschutzes darstellen und demgemäß über die entsprechenden Strafgesetze zu regeln sind. Werte Abgeordnete! Ich komme zum Schluß meiner Begründung und möchte Sie im Aufträge des Wirtschaftsausschusses bitten, der Vorlage Ihre Zustimmung zu geben. Danke. 688 (Beifall vor allem bei CDU/DA);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 688 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 688) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 688 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 688)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von einer Stunde zu empfangen. Die Sicherung dieser Besuche hat durch Angehörige der Abteilungen zu erfolgen. Die für den Besuch verantwortlichen Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht verursachende beeinflussende Umstände und Bedingungen hervorzuheben und darzustellen, wie diese Situationen, Umstände und Bedingungen sich auf das Handeln des Täters auswirkten.

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