Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 676

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 676 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 676); Dr. Voigt für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In Anbetracht der schon so oft angemahnten Zeit werde ich mich sehr kurz fassen. Das Wiederaufleben der Länder trifft bei unseren Bürgern auf großes Interesse, weil die Länderstruktur als einer der notwendigen Schritte zur Wiederherstellung der deutschen Einheit begrüßt wird. Das künftige Gesamtdeutschland wird ein Bundesstaat sein. Die Deutsche Soziale Union stimmt deshalb dem Ländereinführungsgesetz voll zu und befürwortet die Überweisung an die Ausschüsse unter der Federführung des Ausschusses für Verfassung und Verwaltungsreform, wo ich dort noch die Gelegenheit habe, all das einzubringen, was hier eigentlich noch dazu zu sagen wäre. Ich danke Ihnen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann : Schönen Dank, Herr Abgeordneter, auch für Ihre schlagende Kürze. - Die Reihe der Beiträge endet mit der Fraktion der Liberalen. Ich bitte Herrn Abgeordneten Thietz um das Wort. Thietz für die Fraktion Die Liberalen: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fast 60 Jahre hatten wir ein zentralistisches System und können nun endlich in ein föderatives System eingehen. Diese 60 Jahre sind uns absolut nicht gut bekommen - weder der nazistische Zentralismus, den wir erleiden mußten, noch der darauffolgende stalinistische. (Vereinzelt Beifall) Und dabei haben wir noch Glück gehabt; denn das Nazireich sollte ja tausend Jahre bestehen, und es ist uns noch vor einem Dreivierteljahr prophezeit worden, daß die Mauer hundert Jahre stehen sollte, also sind wir doch noch insgesamt ganz gut weggekommen. (Beifall, vor allem bei den Koalitionsfraktionen) Aber nachdem hier eigentlich keiner etwas gegen das föderalistische System gesagt hat und wir doch noch einmal vor unserem Auge vorüberziehen lassen sollten, was für Vor- und Nachteile dieses System hat, über das wir jetzt zu entscheiden haben, wollte ich Ihnen das einmal ganz kurz darbieten. Nachteile dieses föderalistischen Systems: Chancengleichheit herzustellen wird föderalistisch erschwert, weil die Länder unterschiedliche Gesetzgebungen haben können und einen unterschiedlichen Entwicklungsstand haben. Politische Entscheidungsprozesse können schwerfälliger werden, weil wir zwei Ebenen haben. Föderalismus ist teurer für die Steuerzahler. Wir haben eine zentrale Regierung, die wir ja nun nicht haben wollen. So haben wir aber fünf oder sechs Länderregierungen komplett mit dem gesamten Verwaltungsapparat. Das wird insgesamt bestimmt teurer werden. Aber Sie werden gleich sehen, daß die Vorteile bei weitem überwiegen. Der Föderalismus macht die Politik durchschaubarer und bürgernäher, weil sie mehr an der Basis stattfindet. Der Föderalismus stellt neben die schwächer werdende vertikale Gewaltenteilung die horizontale Gewaltenteilung. Föderalismus belebt die Parteien und gibt der Opposition im Parlament die Chancen der Partizipation dann später über den Bundesrat, den wir mal haben werden. Und was ich ganz entscheidend finde - und das macht sich jetzt so negativ bemerkbar Der Föderalismus produziert mehr Führungskräfte. Durch diese zentralistische Struktur haben wir ja jetzt sehr große Probleme, wirklich gute Politiker einsetzen zu können. Föderalismus gibt neuen Ideen größere Chancen, fördert die innerparteiliche Demokratie und gibt ethnischer und kultureller Vielfalt größere Chancen. Das einmal gegenübergestellt. Zum Gesetzentwurf nur eine Bemerkung, weil alles andere eigentlich schon gesagt worden ist: Wir müssen an einer Stelle aufpassen. Ich bin genauso der Auffassung, daß wir nicht noch eine Länderkammer einrichten sollten in dieser kurzen Zeit - erfreulicherweise -, aber wir haben bereits Gesetze verabschiedet, in denen die Länderkammer im Vorgriff bereits benannt worden ist. Wir müssen also im Rechtsausschuß überlegen, wie wir das wieder in die Reihe bringen. Wir hätten als Liberale auch lieber größere Länder gehabt, aber sehen das genauso, wie hier dargestellt. Ich möchte nur noch ergänzen, daß man vielleicht doch noch bei der Vereinigung überlegen sollte, ob man nicht dann das Problem der Länderkonfiguration noch einmal durchdenkt, weil man dann ja auch grenzüberschreitend denken kann. Aber mir ist bewußt, daß das ganz sicher nicht so leicht ist, aber wir müssen daran denken, daß die gesamte DDR nur die Größe hat von Nordrhein-Westfalen, und das spricht doch dafür, das dann in Ruhe noch einmal zu bedenken, wenn wir die Zeit dazu haben. Zum Schluß noch ein Wort zur Sonderstellung Berlin. Es ist hier von dem Abgeordneten der CDU/DA gesagt worden, daß die Länder bisher in unserem Herzen gewesen wären und nun wieder hergestellt werden sollen. Das stimmt bis auf einen Fall, und das ist Berlin. Sie gestatten mir ganz kurz einen Abriß. 1946 wurde eine demokratisch gewählte Stadtverordnetenversammlung von 190 Mandaten gebildet, und es wurde der Auftrag gegeben, eine Berliner Verfassung auszuarbeiten. CDU, SPD u- ' SED haben damals drei Vorentwürfe vorgelegt, und daraus ist. ne Berliner Verfassung mit entsprechenden Kompromissen entstanden. Diese Verfassung ist am 22.4. 1948 von der Stadtverordnetenversammlung im Roten Rathaus verabschiedet worden, und damit besteht sie streng genommen noch heute. Ich habe sie hier. Nur drei Bemerkungen. Artikel 1: Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt - das gilt streng genommen noch heute. Die nächsten beiden sind ausgesetzt: Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland, Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend. - Wenn wir danach gehen, hätten wir jetzt nach dem Abbruch der Mauer eigentlich schon ein Berlin mit einer geltenden Verfassung. Ich hoffe, daß das sehr, sehr schnell Praxis wird. Ich bedanke mich. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Schönen Dank, Herr Abgeordneter. Die Aussprache ist damit beendet. Ich möchte mich bei den Abgeordneten bedanken, die eigentlich gerne Zwischenfragen gestellt hätten, aber darauf verzichtet haben. Wir kommen damit zur Abstimmung, und ich darf in Erinnerung rufen, daß das Präsidium vorschlägt - bitte, zur Geschäftsordnung ! Steinmann (CDU/DA): Ich schlage vor, den Überweisungsvorschlag des Präsidiums zu ergänzen, und zwar um eine wesentliche Anzahl von Ausschüssen. (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Bitte nennen Sie sie, aber so, daß wir sie mitschreiben können.) Ich werde die Kurzbezeichnungen nennen: Innenausschuß, Wirtschaft, Finanzen, Landwirtschaft, Arbeit und Soziales, Jugend und Sport, Gesundheit, Umwelt, Post, Bauwesen, Bildung, Kultur, Presse und Medien, Handel und Tourismus. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann : Ich denke, wir können darüber abstimmen. Es ist klar, warum die Erweiterung gewünscht worden ist. Ich lese noch einmal vor. 676;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 676 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 676) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 676 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 676)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Beschuldigtenvernehmung bestimmt von der Notwendiqkät der Beurteilung des Wahrheitsgehaltes der Beschuldigtenaussage. Bei der Festlegung des Inhalt und Umfangs der Beschuldigtenvernehmung ist auch immer davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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