Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 669

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 669 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 669); Dr. Steinecke: Herr Präsident! Gestatten Sie, daß ich keine Frage stelle, sondern als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses spreche. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Als Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses haben Sie das Wort. Dr. Steinecke, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses: Ich danke Ihnen. Meine Damen und Herren! Die Frage, die hier zur Diskussion steht, erhärtet eigentlich, wie notwendig das neue Treuhandgesetz war und ich möchte Sie darauf hinweisen, daß die Mitwirkung der Abgeordneten in der neuen Treuhandanstalt - und damit möchte ich die eine Frage beantworten, ob Abgeordnete einbezogen waren, - erfolgt und möchte sagen, die Mitwirkung der Abgeordneten ist mit dem neuen Treuhandgesetz, ähnlich wie in dem alten auf bestimmte wirtschaftliche Gegebenheiten begrenzt. Die Mitwirkung der Abgeordneten kann aus diesem Gesetz nicht abgeleitet werden und wäre in diesem Falle nun meines Erachtens auch nicht notwendig. Zweitens: Ich hatte Sie darauf hingewiesen, als ich das Gesetz rr Treuhandschaft begründet habe, das im § 1 der dritte Satz '-Probleme geben kann auf der Strecke der Energie. Ich möchte Sie bitten, diesen Satz, wenn Sie den heutigen Tag in Ihren Fraktionen auswerten, noch einmal sorgfältig auszuwerten. Drittens möchte ich Sie in Kenntnis setzen, daß die Gesetze über die Wettbewerbsbeschränkungen, die wir ab 2.7. in Kraft gesetzt haben, auf jeden Fall in der Energiewirtschaft anders zu betrachten sind von der technischen Handhabung, als in der normalen Wettbewerbsführung bei Brot-und Brötchenbacken. Es kann nicht eine unbeschränkte Anzahl Leute Gas in ein Gasnetz einspeisen oder Wasser in ein Wassernetz. Ich möchte Sie bitten, das unter diesem Gesichtspunkt zu sehen und Wege zu suchen, die mit einem gewissen Vertrauen in diese Geschichte eine parlamentarische Überprüfung ermöglichen. Die parlamentarische Überprüfung dürfte hier notwendig werden, das glaube ich schon, um das Mißtrauen, was jetzt entstanden ist, auszuräumen. Danke schön. (Beifall, vorwiegend bei CDU/DA und Liberalen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Danke. Ich fahre fort und gebe das Wort an den Vertreter von Bündnis 90/Grüne. Dr. Dörfler (Bündnis 90/Grüne): Herr Prof. Steinberg! Es ist richtig, daß Ihr Staatssekretär Dr. Pautz in unserem Umweltausschuß zugegen war. Das Ergebnis war allerdings unbefriedigend. Die Auskünfte hinsichtlich der Energiekonzeption waren unbefriedigend. Daraufhin haben wir den schriftlichen Antrag an Ihr Ministerium gerichtet, dazu Aussagen zu treffen. Eine Antwort steht bislang noch aus. Von den Plänen über den Verkauf haben wir als Ausschuß auch erst heute in der Zeitung erfahren. Meine letzte Frage: Werden am Mittwoch Verträge unterzeichnet? Prof. Dr. Steinberg, Minister für Umwelt, Naturschutz, Energie und Reaktorsicherheit: Das kommt auf den Gang der Verhandlungen an, ob die Verträge unterzeichnet werden können oder nicht, und ob das am Mittwoch sein wird oder irgendwann vor dem 30. Juni, das kann ich Ihnen noch nicht definitiv beantworten. Daß die Antwort bei Ihnen nicht eingegangen ist, tut mir leid, aber ich glaube, ich habe zu den Grundsätzen, warum wir kein Energiekonzept nach den planwirtschaftlichen Methoden der Vergangenheit mehr brauchen, am vergangenen Donnerstag, am vergangenen Freitag von diesem Rednerpult ausgeführt. Im übrigen bin ich gern bereit, zu dieser Anfrage die schriftliche Beantwortung nachzureichen. Ich muß Ihnen aber noch einmal eindeutig sagen: Wenn es nicht gelingt, ein funktionsfähiges Modell für die Sanierung der Energiewirtschaft zu schaffen, dann stellen wir den Übergang zur ökologisch orientierten sozialen Marktwirtschaft prinzipiell in Frage. (Beifall bei CDU/DA) Zwischenfrage aus der Fraktion der SPD: Herr Minister! Werden die Verhandlungen im Sinn und Geist der Koalitionsvereinbarungen geführt? Dort haben wir für die Energieversorgung, für den Bereich Energie, bestimmte Prinzipien festgeschrieben. Wir bevorzugen die dezentrale Energieerzeugung, natürlich muß auch zentral ein gewisses Maß an Grundlast da sein. Sind Sie der Meinung, daß tatsächlich langfristige Konzessionsverträge Wettbewerb ermöglichen? (Prof. Dr. Steinberg: Ja, der Meinung bin ich.) Ich bin anderer Meinung. - Auf die erste Frage haben Sie noch nicht geantwortet. (Prof. Dr. Steinberg: Diese Grundsätze der Kooperationsvereinbarung sind, wie ich geglaubt habe auszuführen, bei der Führung dieser Verhandlungen berücksichtigt.) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann : Meine Damen und Herren! Wir stehen unter einem hohen Zeitdruck, das läßt sich nicht vermeiden, auch wenn die Sache so wichtig ist, daß sicherlich noch viel dazu zu sagen wäre. Von Bündnis 90/Grüne und von seiten der SPD ist schon mehrfach gesprochen worden. Ich frage, ob von Seiten anderer Fraktionen noch Wortmeldungen sind? - Wir kommen dann sofort zu Ihrem, wenn die Aussprache beendet ist. Da ist noch eine Wortmeldung. Bitte. (Zuruf aus der CDU/DA-Fraktion: Der Geschäftsordnungsantrag, Herr Präsident, lautet, den Tagesordnungspunkt, den es auf der Tagesordnung gar nicht gibt, zu beenden.) Dann muß abgestimmt werden. (Unruhe im Saal) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ich möchte zu diesem Geschäftsordnungsantrag sprechen und das Hohe Haus darüber unterrichten, daß in diesem Zusammenhang, der Beschluß ist ja gefaßt worden, Herbeirufung des Ministers, uns ein Entschließungsantrag von der Fraktion CDU/DA vorliegt, den ich Ihnen jetzt erst einmal zur Kenntnis geben muß, weil der Schluß der Debatte bedeutet, daß dann über diesen Entschließungsantrag und einen Zusatzantrag von der Fraktion Bündnis 90/Grüne 669;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 669 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 669) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 669 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 669)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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