Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 664

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 664 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 664); im Gesetz vorgeschlagene Regelung befindet sich in Übereinstimmung mit dem Senat von Berlin (West). Sie läßt für künftige Entwicklungen den erforderlichen rechtlichen Spielraum. An dieser Stelle, verehrte Abgeordnete, eine Bemerkung zur teilweise heiß umstrittenen Frage der Landeshauptstädte. Während für die künftigen Länder Sachsen, Thüringen und Brandenburg weitgehend einheitliche Auffassungen in der Öffentlichkeit bestehen, ist das für Mecklenburg/Vorpommern und Sachsen-Anhalt gegenwärtig nicht der Fall. Ich unterstreiche erneut den Standpunkt der Regierungserklärung, daß die Landeshauptstadt durch jedes Land selbst bestimmt wird. Wir gehen davon aus, daß die verantwortlichen Politiker in Übereinstimmung mit dem mehrheitlichen Bürgerwillen letztendlich eine gute Lösung finden. Als Minister werde ich darauf lediglich vermittelnd Einfluß nehmen können. Abschließend unterbreite ich den Vorschlag, als Tag der staatsrechtlichen Existenz der Länder den noch zu bestimmenden Tag der Wahl zu den Landtagen festzulegen. Die im Gesetzentwurf benannten Termine für die Konstituierung der verfassungsgebenden Landesversammlungen gewährleisten nach Auffassung der Regierung eine schnelle, praktische Funktionsfähigkeit der Länder. - Ich bitte Sie, diesem Vorschlag zuzustimmen. - Danke schön. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Uli mann : Wir bedanken uns, Herr Minister, für die Einbringung dieses wichtigen und für die Zukunft entscheidenden Gesetzes. - Ich sehe zwei Wortmeldungen. Gestatten Sie Rückfragen, Herr Minister? (Preiß, Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten: Ja, bitte.) In der Reihenfolge bitte. Von Ryssel (Die Liberalen): Herr Minister! In § 20 Abs. 3 wird von der Finanzkraft und dem Finanzbedarf der Gemeinden und Kreise gesprochen. Ich möchte anfragen, wie weit die Regierung Regelungen getroffen hat, die Finanzkraft der Kreise auch in der Zeit vom 1. Juli bis 31.12. 1990 zu regeln. Mir sind bis zum heutigen Zeitpunkt hierzu noch keine klaren Aussagen bekannt. Preiß, Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten: Dieses Problem, sehr verehrte Abgeordnete, ist ein uns täglich erreichendes und ein sehr verständliches Problem. Da wir mit dieser Anfrage hier heute gerechnet haben - an sich heute morgen schon in meiner Beantwortung habe ich mit dem Finanzminister darüber Absprache getroffen, da sie in seinem Ressort liegt, daß er selbst darauf antworten wird bzw. sein Parlamentarischer Staatssekretär. - Danke. Wollen wir die zweite Frage auch gleich noch machen? - (Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Wollen wir erst die Antwort abwarten, Herr Minister?) Gut, einverstanden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Sie haben das Wort, Herr Staatssekretär. Dr. Rudorf, Parlamentarischer Staatssekretär im Ministerium für Finanzen: Danke. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Finanzzuweisungen für die Kommunen sind im Grunde geregelt. 664 Es ist klar, daß am Anfang dieser neuen Währung und des neuen Haushalts noch keine Mittel in dem Maße aus den Steuern fließen, um eine eigene Finanzierung durch die Städte und Gemeinden zu realisieren. Es ist von vornherein also eingeplant, daß über Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt der Republik die Bezirke und Kommunen finanziert werden. Konkret sieht es so aus, daß am 2.7. um 12.00 Uhr in den Bezirken entsprechende D-Mark-Bestände vorhanden sein werden. Die Gemeinden müssen über die entsprechenden Kreisfilialen der Banken Kreditermächtigungen beantragen, auf Grund deren sie wahrscheinlich schon in den Nachmittagsstunden des 2. Juli dann zu entsprechendem Geld kommen, natürlich eingerechnet der Tatsache, daß Bankgeschäfte in der ersten Woche auf ein Minimum zu begrenzen sind. Dieselbe Problematik, wie sie jetzt mit dem Eintreiben der Steuern besteht, wird natürlich für das zweite Halbjahr auch generell existieren, daß die Kommunen die ihnen zustehenden Steuern gemeinsam mit den Finanzämtern einzutreiben haben. Dafür gibt es eindeutige Richtlinien in den Haushaltsgesetzen, die wir verabschiedet haben. Dort steht auch genau drin, welche Steuern den Kommunen, welche den Ländern, die zur Zeit noch durch die Bezirke praktisch ersetzt werden, und welche der Republik zustehen. Es ist vom Grunde her abgesichert, abgesehen von bestimmten Pannen, die in diesen wilden Zeiten überall passieren können, daß die Kommunen zahlungsfähig sind von Anfang Juli an. Ich danke. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann: Jetzt nur noch eine Frage, bitte. Von Ryssel (CDU/DA): In welcher Höhe können die Gemeinden über finanzielle Mittel in den nächsten Monaten verfügen und planen? Ist das der alte Haushalt? Dr. Rudorf, Parlamentarischer Staatssekretär: Es gab schon im Mai die Vorgaben für den Haushaltrahmen des 2. Halbjahres, und natürlich können nur die Städte und Gemeinden Mittel bekommen, die einen bestätigten Haushalt haben. Das ist ganz klar. Und wenn der Haushalt noch nicht bestätigt ist oder noch gar nicht eingereicht ist, muß man sich nicht beschweren, wenn man dann kein Geld bekommen kann. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Ullmann : Schönen Dank, Herr Staatssekretär. Die zweite Anfrage geht an den Herrn Minister. Dr. Gomolka (CDU/DA): Herr Minister! Sie erwähnten die Interessen von Landesteilen und ihren Bewohnern, die in gewisser Weise unterrepräsentiert sind, ich denke an die Sorben, ich denke auch an die Vorpommern. Hielten Sie es nicht für zweckmäßig, die Interessen dieser Bürger auch dahingehend zu wahren, daß beispielsweise im Gesetz vorgesehen ist, selbständige Gebietskörperschaften zu wählen, die sich meiner Ansicht nach und meiner Kenntnis nach bewährt haben, die direkt von den Bürgern gewählt werden, die mit Kompetenzen ausgestattet werden in dem Sinne, daß Befugnisse des Landes herabgezogen werden? Preiß, Minister für Regionale und Kommunale Angelegenheiten: Wir haben uns mit den Vertretern der Sorben ganz besonders;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 664 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 664) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 664 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 664)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen XIV; Unterstützung der Leiter der Abteilungen bei der Durchführung der Aufgaben des Strafverfahrens im Rahmen ihres politisch-operativen Zusammenwirkens mit dem zuständigen Staatsanwalt Gericht zur Gewährleistung einer hohen Qualität in der Dienstdurchführung zur Sicherung des Dienstobjektes, Gewährleistung eines hohen Standes der Wachsamkeit und Disziplin durch Bekämpfung aller Erscheinungen der routinemäßigen und oberflächlichen Dienstdurchführung. Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

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