Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 663

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 663 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 663); Zweitens ist eine weitgehende Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsgrundsätzen zu sichern, um von Anfang an zwischen den zukünftigen Ländern der DDR und den Ländern der Bundesrepublik ein möglichst hohes Maß an Homogenität zu erreichen. Das findet seinen Ausdruck darin, daß sich die im Gesetzentwurf vorgesehene Kompetenzverteilung und föderale Umwandlung wesentlich am Grundgesetz der Bundesrepublik orientieren. Drittens schließlich sind für ausgewählte Gebiete Übergangsregelungen bis zur Einheit Deutschlands unumgänglich, die den gegenwärtigen Bedingungen in unserem Lande Rechnung tragen. Diese Übergangsregelungen weisen in den §§ 11 und 19 des vorliegenden Entwurfs der Republik größere Gesetzgebungsbefugnis und erweiterte Verwaltungsrechte zu, als in der Bundesrepublik grundsätzlich verankert sind. Sie haben zeitlich begrenzte Gesetzeskraft und sind mit der Einheit Deutschlands neu zu fassen. Das gilt ebenso für den § 21, der die Mitspracherechte der Länder an der Gesetzgebung der Republik garantiert. Die Regierung geht davon aus, daß die Länder der DDR nach der Vereinigung Deutschlands Mitglieder im bestehenden Bundesrat sein werden und hält deshalb bis zu diesem Zeitpunkt die Bildung einer eigenständigen Länderkammer der DDR nicht für zweckmäßig md erforderlich. Diesen drei Grundsätzen folgt der Gesetzentwurf. Er schafft damit zugleich den Rechtsrahmen für die künftige Landesverfassung. Meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete! Mit dem Ländereinführungsgesetz steht vor dem Parlament zugleich die Aussage, über die räumliche Gestalt der Länder zu entscheiden. Diese Frage bestimmte in den zurückliegenden Monaten und Wochen zum Teil auch sehr emotional die öffentliche Diskussion. Der Regierung liegen weit über 2 000 Zuschriften von Bürgern, politischen und gesellschaftlichen Organisationen, Leitungsgremien verschiedener Parteien, Kirchenleitungen und Wissenschaftlern vor, darunter nicht wenige auch aus der Bundesrepublik. Zahlreiche Aussprachen dazu beförderten das Verständnis für die Länderproblematik, machten aber auch klar, daß nicht jedem Anliegen Rechnung getragen werden konnte. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen durch angenä-erte Zusammenführung vorhandener Bezirksterritorien zu bil-den. Er folgt damit nicht dem vielfach geäußerten Wunsch nach Wiederherstellung der sogenannten „alten“ Länder in der Raumstruktur von 1946 bis 1952. Hauptgrund ist, daß mit der Bezirksbildung im Jahre 1952 eine Kreisreform die ehemals bestehenden Landkreise erheblich verändert hat. Länder in der bis 1952 bestehenden Gestalt einzurichten, würde heute bedeuten, daß 32 bestehende Landkreise mit 1278 Städten und Gemeinden und fast 2 Mio Einwohnern zergliedert und aufgeteilt werden und aufhören zu existieren. Ergebnis wäre eine republikweite Kreisreform mit der Konsequenz, die am 6. Mai dieses Jahres erstmals frei und demokratisch gewählten Kreistage aufzulösen. Das widerspricht den Gesichtspunkten politischer Vernunft ebenso wie den Grundsätzen demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Die Regierung vertritt jedoch den Standpunkt, daß im Gegensatz zu den zentral administrativen Strukturentscheidungen der Jahre 1946 und 1952 Bevölkerungswünschen in möglichem Maße vor der endgültigen Entscheidung über die Raumstruktur der künftigen Länder Rechnung getragen werden sollte. In 15 Kreisen, die mit dem gesamten Kreisgebiet oder zumindest mit dem größten Teil 1952 einem anderen Land zugehörten, als das mit der jetzigen Bezirkszuordnung der Fall wäre, erfolgten bzw. erfolgen zur Zeit deshalb in Übereinstimmung mit den neugewählten Landräten Bürgerbefragungen. In deren Ergebnis werden die Kreistage als demokratisch gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaften dieser Bürger Anträge zur Zuordnung an die Regierung richten. Der Ministerrat schlägt der Volkskammer vor, diese Anträge der Kreistage bei der zu beschließenden Gesetzesfestlegung der künftigen Länder zu berücksichtigen. Darüber hinaus vorhandene Forderungen und Wünsche einzelner Städte und Gemeinden aus anderen Kreisen sollten nach der Länderbildung durch die Landesregierung aufgegriffen werden und, wo zweckmäßig, durch entsprechende Länderverträge zu Gebietskorrekturen führen. Es wäre zu begrüßen, wenn das bis Ende 1991 abgeschlossen würde. Die Ihnen, verehrte Abgeordnete, vorgeschlagene Bildung von fünf Ländern ist das Ergebnis gründlicher Erwägungen vielfältiger politischer, ökonomischer, juristischer und ethnischer Gesichtspunkte einschließlich sozialer und kultureller Faktoren der künftigen Einordnung in den gesamtdeutschen Rahmen. Es ist keine vordergründige Scheinlösung, die viel Geld und Zeit kostet, wie es gestern im „ND“ zu lesen war, was Politiker der BRD gesagt haben sollen. Wir sind uns nach eingehenden Abstimmungen und Konsultationen mit den zuständigen Politikern darüber einig, daß die Bildung von fünf Ländern aus vorwiegend wirtschaftlicher Betrachtungsweise und auch mit einem Blick auf ein europäisches Deutschland sicherlich nicht die optimalste Lösung ist. Sie ist aber die im jetzigen Zeitraum einzig machbare Lösung, auf die sich die Mehrzahl der Bevölkerung vorbereitet und eingestellt hat. Im Vorfeld der Gesetzesvorlage lagen der Regierung Vorschläge zur Errichtung von 2 bis 11 Ländern auf dem Tisch. Dabei berücksichtigten die Vorschläge, die weniger als fünf Länder vorsahen, vorrangig die Bevölkerungszahl, die Fläche und die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der künftigen Länder, aber auch bestehende funktionale und organisatorische Beziehungen in Ballungsgebieten, z. B. im Wirtschaftsraum Leipzig, Halle, Bitterfeld, Merseburg, Dessau. Vorschläge, die mehr als fünf Länder anstrebten, so auch eines Landes Vorpommern oder eines Landes Lausitz, waren überwiegend von der Heimat- und Regionalverbundenheit der Bevölkerung, von ethnischen Aspekten, von kultureller Identität der Bürger mit bestimmten Regionen oder von regionalen geschichtlichen Eigenheiten, die oft weit in vergangene Jahrzehnte reichten, geprägt. Alle diese Gesichtspunkte haben jeder für sich ihre Berechtigung und wurden von der Regierung entsprechend beachtet. Von ausschlaggebender Bedeutung für den Regierungsvorschlag ist jedoch die von einer breiten Öffentlichkeit erhobene Forderung zur Herstellung von fünf Ländern sowie die Notwendigkeit, die Länderbildung in diesem Jahr mit vertretbarem gesellschaftlichen und finanziellen Aufwand zu realisieren. Dabei sollten im Rahmen der künftigen Länder alle Möglichkeiten einer regionalen bzw. kulturellen Autonomie der Bürger Vorpommerns und der sorbischen Bevölkerung ausgeschöpft werden. Einer grundsätzlichen Neugestaltung der Länder Deutschlands nach erfolgter Vereinigung steht die jetzige Länderbildung im Territorium der DDR nicht entgegen. In diesem Zusammenhang, verehrte Abgeordnete, muß darauf verwiesen werden, daß das Territorium von Berlin (Ost) nicht in die Länder einbezogen ist. Die jetzige Hauptstadt der DDR erhält mit dem Ländereinführungsgesetz einen Status mit Landesbefugnissen. Nach der Vereinigung beider Teile Berlins, die eingebunden ist in den gesamtdeutschen Vereinigungsprozeß, muß über die künftige Stellung Berlins als eigenes Bundesland oder als Teil eines Landes Brandenburg-Berlin entschieden werden. Diese 663;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 663 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 663) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 663 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 663)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Im Stadium des Abschlusses Operativer Vorgänge ist eine konzentrierte Prüfung und Bewertung des gesamten Materials nach politisch-operativen, strafrechtlichen und strafprozessualen Gesichtspunkten vorzunehmen, um die Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten darauf, bereits im Stadium der operativen Bearbeitung mit den-Mitteln und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit daran mitzuwirken, die gegnerischen Pläne und Absichten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin ausgeübte berufliche Tätigkeiten als sogenannte Scheinarbeitsverhältnisse des amerikanischen Geheimdienstes zu deklarieren, wenn dazu weder operativ gesicherte noch anderweitige Überprüfungen vorliegen.

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