Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 660

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 660 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 660); trägt der Staatszuschuß 18,8 Prozent der Rentenausgaben. Dieser Wert liegt deutlich niedriger als der in der BRD, wo sich der Bundeszuschuß auf 19,8 Prozent beläuft - wie im Ausschuß für Arbeit und Soziales zu erfahren war. Die Rentenbestände in der DDR umfassen jedoch auch die knappschaftlichen Renten. Zieht man als Maßstab die Verhältnisse in der Bundesrepublik heran, müßte der Staatszuschuß 1991 bei 23,6 Prozent der Rentenausgaben anstelle der vorgesehenen 18,8 Prozent liegen. Um am 1.1.1991 die Renten zahlen zu können, ist zweifellos eine weitere Anschubsfinanzierung nötig. Meine Fraktion wünscht der Ministerin bei den schwierigen Verhandlungen viel Erfolg. Noch ein Wort zu den Zusatzversorgungssystemen, wie sie in Abschnitt 6 genannt werden. Sie zum 30.6.1990 zu schließen halten wir im Prinzip für gerecht. Wir begrüßen, daß nach dem Prinzip des Vertrauensschutzes verfahren wird. Leider vermissen wir in der Drucksache Nr. 89 die Auflistung der noch in Drucksache Nr. 79 vorhandenen Zusatzversorgungssysteme. Ich hoffe, die Liste ist gleich. Und ich hoffe, daß darunter auch die Lehrer und Kindergärtnerinnen fallen. Gerade dieser Gruppe wurde mit höheren Rentenansprüchen eine Kompensation der nicht gerade üppigen Gehälter versprochen. Noch ein Wort zum Vertrauensschutz. Er muß für alle Bürger dieses Landes gelten, soweit sie Beträge für ihre Rentenversicherung geleistet haben. Kein Rechtsstaat kann sich leisten, persönliche Versicherungen mit politischer oder strafrechtlicher Verantwortung zu verknüpfen, zumal auch für Strafgefangene Beiträge abgeführt werden. - Einige Fragen bleiben offen. Sie wurden gestern bei der Einführung angedeutet und spielten auch heute eine Rolle. Das Problem der Frauen wurde schon diskutiert, ich erspare mir hierzu unsere Ausführungen. Hierüber sollte in den Ausschüssen nachgedacht werden. Insgesamt befürwortet meine Fraktion diesen Gesetzentwurf und ist für die Überweisung in die Ausschüsse. Wegen der inhaltlichen rentenrechtlichen Fragen, wie auch der Titel des Gesetzes ausführt, sollte eine zusätzliche Beratung im Rechtsausschuß vorgenommen werden. Meine Fraktion stellt hiermit den Antrag auf eine zusätzliche Überweisung. Schönen Dank. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke. Als letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt hat der Abgeordnete Piche von der Fraktion der DSU das Wort. Piche für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist nicht leicht, als letzter hier das Wort zu ergreifen, da einem ja vieles schon vorweggenommen wurde. Das Rentenangleichungsgesetz liegt uns zur Beratung vor mit dem Ziel, damit eine den neuen Währungsverhältnissen angepaßte Rentenzahlung zu ermöglichen. Mit ihm wird die Angleichung der Bestandsrenten an das Rentenniveau der Bundesrepublik in Gang gesetzt. Mit diesem Gesetz wird für etwa 2,3 Millionen Rentner eine Rentenerhöhung eintreten. Für etwa 600 000 Personen werden die Renten konstant bleiben. Bei diesen Personen handelt es sich um Bürger mit weniger als 35 bzw. 24 Arbeitsjahren. Von Bedeutung ist aber, daß der Betrag der Mindestrenten von 330 M auf 495 DM angehoben wird. Betrachtet man in diesem Zusammenhang nun noch, indem man einmal zurückblickt, die Kaufkraft dieser beiden Währungen, so wird zusätzlich deutlich, welche Verbesserung damit ein-tritt. Was bekam man denn für eine Mark der besonders von der SED/PDS immer wieder so gepriesenen souveränen DDR? An einem Beispiel möchte ich es deutlich machen, obwohl ich weiß, daß ein Beispiel hinkt. Für eine Tafel Schokolade zahlten wir ca. 4,00 M, in der Bundesrepublik 1,00 DM. (Zuruf von der PDS: 20 Brötchen!) Nun ist natürlich klar, daß man dies auch auf alle Waren des täglichen Bedarfs hochrechnen kann, womit ein großer Anstieg des Lebensniveaus, vor allen Dingen für die Rentner, deutlich wird. Das bedeutet in etwa den vierfachen Warenkorb für unsere alten Leute. (Unruhe im Saal) Es kann also festgestellt werden, daß die Unfallrenten von 555 M auf 760 DM angehoben werden. Auch das ist ein Zeichen und Ausdruck für die Sorge um jene Menschen, die durch ein Unglück in ihrem Leben zu Schaden gekommen sind. Es muß erwähnt werden, daß 18 % der Ausgaben der Rentenversicherung vom Staat getragen werden und somit abhängig sind vom wirtschaftlichen Wachstum, von der dringend erforderlichen Sanierung der Industriebetriebe. Denn aus einem Topf kann nur das herausgenommen werden, was drin ist. Es muß aber auch gesagt werden, daß es nichts gibt, was so gut ist, daß es nicht noch verbessert werden könnte. Wir stehen ja auch erst am Anfang eines neuen Weges, eines besseren Lebens. Wir weisen deshalb auch darauf hin, daß noch Klärungsbedarf im Bereich der Sonderrenten besteht. Wir lehnen ab, daß Mitarbeiter des alten Partei- und Staatsapparates mit ihren ungerechtfertigten hohen Gehältern, die sie für die Unterjochung des größten Teils der Bevölkerung empfingen, nun auch dafür noch mit höheren Bezügen belobigt werden sollen. (Beifall bei CDU/DA und DSU) Das würde eine Verhöhnung aller darstellen, die denen die Stirn geboten haben, dafür bestraft, verurteilt, gedemütigt wurden und Schaden an Leib und Seele genommen haben. (Zuruf von der PDS: Das sieht man!) Während es über die VVN-Renten im Gesetz klare Festlegungen gibt, vermissen wir ebensolche Klarheit für all jene, die vom Stalinismus verfolgt wurden. Sie aber sind es, weil sie die Vorkämpfer unserer Revolution waren, denen wir angemessen Entschädigungsleistungen gewähren müssen. Da aber aus einem Topf, wie schon gesagt, nicht mehr genommen werden kann usw., sollten unbedingt Kürzungen bei den ehemaligen Beschäftigten des Partei-, Staats- und Stasiapparates durchgesetzt werden. (Vereinzelt Beifall, besonders bei CDU/DA und DSU) Die DSU ist auch der Meinung, daß noch weitere Differenzierungen erfolgen sollten. Zum Beispiel wäre es angebracht, den Frauen und Männern, die unter schwersten Bedingungen de? Nachkriegszeit, nach einem furchtbaren Krieg alles getan ha- ben, um das Leben überhaupt erst wieder in Gang zu bringen, und das für niedrigste Löhne, dafür durch einen Ausgleich Anerkennung zu beweisen. (Beifall) Mit dem Rentenangleichungsgesetz wird ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, und wir sollten gemeinsam noch das alles einfiigen, was möglich ist, und erkannte ungerechtfertigte Festlegungen so verändern, daß dieses Gesetz für die Rentner gerechtfertigt ist und daß sie mit Achtung von ihm sprechen können. Noch einen Satz über die Erkenntnisse des eigenen Lebens. Die Partei, alte SED - inwieweit es für die PDS oder die Abgeordneten von ihr im einzelnen zutrifft, müssen Sie selbst entscheiden - hat die Menschen nicht nur während des Arbeitsprozesses ausgebeutet, sondern auch im Rentenalter und bei Invalidität mit unzumutbaren Renten abgespeist. (Zuruf einer Abgeordneten der PDS: Das ist eine persönliche Beleidigung an mich!) So sehen Sie schon aus! Beleidigungen sind es, wenn eine jun- 660;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 660 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 660) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 660 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 660)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel auf keine negative oder hemmende Wirkung, zumal sich der Untersuchungsführer ohnehin fortwährend Notizen macht, woran der durch die Trefftätigkeit gewöhnt ist. In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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