Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 657

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 657 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 657); Zum einen sieht der Gesetzentwurf vor, daß durch einzusetzende Kommissionen Renten aus der Zusatzversorgung soweit gekürzt werden können, als der Berechtigte in schwerwiegendem Maße seine Stellung mißbraucht hat. Zum anderen sollen bei den Personengruppen, die im bisherigen politischen System Verantwortungsträger waren, die Renten aus der Zusatzversorgung auf den Höchstbetrag von 1500 Mark begrenzt werden. Durch diese Verknüpfung von individueller Kürzung und genereller Begrenzung ist eine Lösung erfolgt, die individuelle Gerechtigkeit mit pauschaler Begrenzung verbindet, so daß einerseits weder billigen Rachegefühlen entsprochen wird noch andererseits alle politisch Verantwortlichen sich aus der Verantwortung davonstehlen können. Meine Damen und Herren! Wir haben dem Gesetzentwurf eine Tabelle beigefügt, weil wir gern möchten, daß jeder Rentner sich auch selbst ein Bild davon verschaffen kann, wie seine Rente dann erhöht wird. Ich muß aber leider sagen, mir ist gestern ein Rentenbescheid der Sozialversicherung zugegangen, der formal oder formal-rechtlich völlig in Ordnung ist. Ich persönlich halte ihn aber für lieblos abgefaßt. Da wird einer Lehrerin ein Bescheid gegeben, daß sie - ich verkürze das jetzt - eine Gesamtrentenleistung von 362 Mark bekommt. Es wäre hier doch sehr sinnvoll gewesen, einzufügen: Ihre Gesamtrentenleistung der SV beträgt 362 Mark; denn diese Lehrerin hat selbstverständlich weiterhin Anspruch auf ihre Zu-satzrente, die dann hinzukommen wird, so daß also jetzt Verunsicherung in der Bevölkerung entsteht, wenn solche Rentenbescheide ins Land gehen. Deshalb möchte ich hier die Zeit in Anspruch nehmen und das noch einmal erklären. Dies ist lediglich der Rentenbescheid für die SV-Rente. Hier ist nicht enthalten ein Bescheid über sosntige Rentenzahlungen, die durchaus natürlich weiter erfolgen. -Danke schön. (Beifall der Koalition) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Danke. Sind Sie bereit, Anfragen zu beantworten? Ziel (SPD): Ja. ' 'rau Wegener (PDS): Nur noch einmal eine kurze Nachfrage. Die Anrechnung für Frauen, also die Versicherungsjahre, das bezieht sich doch auf lebend geborene Kinder oder welche Definition liegt da zugrunde? Ziel (SPD): Ja, es bezieht sich auf Kinder, es sind Kindererziehungsjahre. (Frau Wegener, PDS: Das ist ein Unterschied.) Es bezieht sich darauf, daß eine Frau bei einem Kind ein Jahr bekommt, bei drei Kindern neun Jahre angerechnet sind. (Frau Wegener, PDS: Geborene Kinder? Sie müßten vielleicht den Fakt berücksichtigen, daß es, aus welchen Gründen auch immer, dazu kommt, daß Kinder versterben.) Das ist richtig. Entschuldigung! Das sind dann geborene Kinder. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Frau Birthler (Bündnis 90/Grüne): Sicher pflichten sie mir bei, wenn ich sage, daß Information immer richtig ist, weil es Menschen Gelegenheit gibt, sich einzusetzen für ihre Interessen und dafür auch zu kämpfen. Ich möchte Sie fragen, ob ich damit gemeint war, wenn Sie von Verunsicherung sprechen? Ich glaube, ich habe keine falsche Information gegeben, sondern gesagt, wie die Situation ist. Ziel (SPD): Nein, ich habe Sie überhaupt nicht gemeint. Ich habe die gestrige Diskussion gemeint hier. Stellvertreter der Präsidentin Helm: Bitte schön. Frau Dr. Schönebeck (PDS): Herr Abgeordneter! Ich möchte vorausschicken, daß ich zu der Frage, wie in der Vergangenheit mit Rentnern in diesem Staat verfahren wurde, überhaupt gar keine unterschiedliche Meinung zu Ihnen habe. Nur meine Möglichkeiten, das zu verändern, waren vermutlich genauso groß wie Ihre. Ich möchte nur auf zwei Dinge aufmerksam machen. Zu den ganz besonderen Problemen, würden Sie mir da vielleicht zustimmen, gehört, daß die Rentner nicht wie in der Bundesrepublik mit einem Telefon versorgt worden sind. Einige haben jedoch eins. Was für Konsequenzen, bitte sehr, sehen Sie aus der Erhöhung der Postgebühr ab 1. Juli? Gibt es aus Ihrer Sicht Möglichkeiten, diese Härten, die sich möglicherweise dort für Rentner, deren einziges Kommunikationssystem das Telefon darstellt, ergeben, auszugleichen? Ziel (SPD): Ich bedanke mich für die Frage. Ich halte es allerdings für sehr schwierig, daß ich sie von meiner Situation aus beantworte, weil ich der Meinung bin, hier müßte der Postminister eigentlich gefragt sein. Ich habe das natürlich auch selbst mit durchdacht. Ich halte es für sehr problematisch, weil Rentner mit einer Rente, die einen Eckwert von beispielsweise 495 DM hat, es sehr schwer haben werden, diese Gebühren zu bezahlen. Ich denke, wir sollten darüber nachdenken, wie wir da helfen können. Mehr kann ich Ihnen aber heute dazu nicht sagen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke. Es sind keine weiteren Anfragen. Meine Damen und Herren! Ich setze Ihr Einverständnis voraus, daß wir - abweichend von der Geschäftsordnung - die Aussprache kurz unterbrechen und die Bekanntgabe des Spendenergebnisses einschieben im Zusammenhang mit einigen klärenden Worten des Herrn Minister Ebeling, da es auch an zeitliche Probleme gebunden ist. Ich setze Ihr Einverständnis voraus und bitte den Abgeordneten Amende, das Ergebnis bekanntzugeben. Amende (SPD): Ich darf den Damen und Herren Abgeordneten das Spendenergebnis bekanntgeben. Es sind 20 200 M gesammelt worden und 220 DM. Vielen Dank. 657 Frau Birthler, bitte. (Beifall);
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 657 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 657) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 657 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 657)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes erst andere Maßnahmen durchzuführen und sich erst danach an den Verursacher zu wenden, obwohl dieser bereits sofort für die Gefahrenabwehr hätte verantwort lieh gemacht werden können.

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