Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 655

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 655 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 655); ins Rentenalter getretene Personen der Erhöhungsprozentsatz doppelt so hoch ist wie für solche, die nur 40 Jahre Arbeitstätigkeit aufzuweisen haben. Für unsere Fraktion widerspricht dies dem Verfassungsgebot der Gleichberechtigung. Es sollte also nach unserer Auffassung bei Frauen eine 40jähri-ge Berufstätigkeit der 45jährigen bei Männern gleichgesetzt werden. (Beifall, vor allem bei den Fraktionen DBD/DFD und PDS) Zu begrüßen ist wiederum die im § 8 Abs. 3 vorgesehene Erhöhung der Witwen- bzw. Witwerrente von bisher 50 auf 90 DM. Nicht eindeutig geregelt ist jedoch, ob diese Rente, wie in der BRD, generell nach dem Tod des Ehepartners gezahlt wird oder ob hier noch die bisherige Handhabung erfolgt. Der § 9 regelt die Zahlung weiterer Rentenansprüche in bisheriger Höhe, d. h., für Unterhaltungsrentenempfänger und Empfänger von Übergangshinterbliebenenrente gibt es keine Erhöhung ihrer Zuschläge. Davon sind vielfach wiederum die Frauen betroffen. Diese Renten, die zur Zeit maximal 330 Mark betragen, werden nach dem Tod des den Ehepartner wirtschaftlich abgesichert habenden Rentners gezahlt. Es handelt sich hier also um Personen, die außer dieser Rente nichts oder nur wenig haben. Werden hiermit nicht bereits Sozialfälle vorgeplant, meine Damen und Herren? Auch die Renten, die wegen Invalidität der Personen gezahlt .verden beim Erreichen der Volljährigkeit, werden nach § 17 nicht erhöht, da sie unter den Begriff „weitere Renten“ fallen, ebenso Halbwaisenrenten und Kinderzuschläge. Als unsozial erachten wir, daß nach § 19 die eben von mir genannten Rentenempfänger nie eine höhere Rente erhalten können, da diese Renten nicht dynamisiert werden. Das wurde von meinen Vorrednern in ähnlicher Weise schon angesprochen. Dies betrifft insbesondere Renten für invalide Kinder, die selbst nach zehn Jahren noch 330 Mark erhalten würden. Müssen hierfür also die Eltern oder die Sozialhilfe, wonach ebenfalls zuerst die Einkünfte und das Vermögen der Eltern herangezogen werden, mit aufkommen? Unklarheiten ergeben sich für uns auch aus § 10 Abs. 2 zur freiwilligen Zusatzrentenversicherung. Die dort benannte Verordnung vom 17. November 1977 regelt die Zuschläge in Prozent, bezogen auf die Zeit des höchsten Einkommens. Kann mit diesem Verweis auf diese Verordnung davon ausgegangen werden, daß die Zuschläge an der noch stattfindenden Einkommenserhöhung teilnehmen, wenn bis zum Rentenalter noch länger zu arbeiten ist, oder werden die Rentenempfänger, die in zwanzig Jahren ihre erste Rente bekommen, nur sehr geringe Zuschläge erhalten, weil ihre bisherigen Einzahlungsbeträge nach jetzi-- -gern Einkommen berechnet wurden? Fragen ergeben sich auch aus § 18. Ist die Rente für Kinder wegen Invalidität eine Rente gemäß Absatz 2? Bekommen diese Personen den im Abs. 3 benannten Sozialzuschlag unabhängig vom Einkommen der Eltern, oder gilt hier die Nachrangigkeit der Sozialhilfe? Abschließend, meine Damen und Herren, habe ich ebenfalls wie der Kollege von den Liberalen das Bedürfnis, unserer Ministerin für Arbeit und Soziales im Namen unserer Fraktion für ihr hohes Engagement, das sie in dieser Zeit der Regierungstätigkeit in ihrer Arbeit gezeigt hat, zu danken. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm: Gestatten Sie eine Anfrage? Frau Dr. Albrecht (PDS): bei den Bäuerinnen ein großes Problem hinsichtlich der Anrechnung ihrer Arbeitszeit besteht? Bekannt ist ja, daß die Arbeitszeit bei den Bäuerinnen erst angerechnet wird, seitdem sie Mitglieder einer LPG sind. Sie wird nicht angerechnet für die Zeit, als sie Mitglied des Familienbetriebes waren, also 1945 bis zur Gründung der LPG. Plädieren Sie nicht auch dafür, daß diese Zeit mit dem Mindesteinkommen angerechnet werden soll, denn für diese Zeit können sie ja auch kein Einkommen nachweisen. (Vereinzelt Beifall) Seeger (DBD/DFD): Ja, Kollegin, ich gebe Ihnen vollkommen recht. Ich freue mich sehr über diese Frage. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, ein wesentlicher Punkt, den wir speziell, unsere Partei, von Anfang an mit angemahnt und in unsere Arbeit einbezogen haben. Selbstverständlich müssen diese Frauen einbezogen werden, und es ist nicht haltbar, daß die Rentenberechnung erst für die Tätigkeit nach der Zeit der Einzelbauernwirtschaft einsetzt. (Schwacher Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Danke. - Von der Fraktion CDU/DA hat sich der Abgeordnete Stempell zu Wort gemeldet. S t e m p e 11 für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stimme meiner Vorrednerin vom Bündnis 90 zu, daß Rentner in der Vergangenheit kaum eine Lobby hatten. Das betraf neben der Rente unter anderem oft auch ihre Wohnungsprobleme. Um so begrüßenswerter ist es, daß uns jetzt dieses Gesetz zur Beratung vorliegt. Mit dem Gesetz ur Angleichung der Bestandsrenten an das Nettorentenniveau der Bundesrepublik Deutschland und zu weiteren rentenrechtlichen Regelungen, kurz Rentenangleichungsgesetz genannt, wird ein weiteres Stück des Kreises der zur Währungs- und Wirtschaftsunion im Komplex gehörenden Sozialunion geschlossen. Dieses Gesetz dient im wesentlichen der sozialen Sicherheit der älteren Menschen in unserem Lande, werden doch von diesem Gesetz ca. 2,9 Millionen Alters- und In-validenrenter direkt angesprochen, von denen ca. 2,2 Millionen Rentner auf Grund der Anpassungsregelungen mit einer Erhöhung ihrer Rente, unter anderem weit über das ab 1.7. 1990 geltende Grundrenteniveau von 495 Mark pro Monat, zu rechnen haben. Vor allem für unsere älteren Bürger, die uns jetzt zu Hause zuschauen oder zuhören, möchte ich einige nähere Erläuterungen zu diesem Gesetz geben. Unter „Bestandsrenten“ sind diejenigen Renten zu verstehen, die auf Grund eines Rentenanspruchs gegenwärtig in unserem Land gezahlt werden, also die Renten, die jetzt bestehen. Das Ziel der Angleichung besteht darin, die Alters- und Invalidenrenten aus der Sozialversicherung sowie die Zusatzaltersund Zusatzinvalidenrenten aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Anzahl der Arbeitsjahre nach dazu festgelegten Prozentsätzen zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für den Angleichungsbetrag ist die gegenwärtig gezahlte Rente, die sich dann um den errechneten Angleichungsbetrag erhöht. Zum Beispiel wird ein Bürger, der 45 Arbeitsjahre hat und seit 1980 Rente bezieht, eine Rentenerhöhung um 33,07 % erhalten. Es handelt sich also um recht beträchtliche Erhöhungen der Renten, die zukünftig auch dynamisch der Nettolohnentwicklung angepaßt werden sollen. Veränderungen durch die Rentenangleichung ergeben sich ebenfalls für die Hinterbliebenenrenten, die Unfallrenten, die Unfallhinterbliebenenrenten, die Übergangsrenten und die 655 Herr Abgeordneter Seeger, meinen Sie nicht auch, daß gerade;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 655 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 655) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 655 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 655)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren! Die Beratungen vermittelten den beteiligten Seiten jeweils wertvolle Erkenntnisse und Anregungen für die Untersuchungsarbeit, Es zeigte sich wiederum, daß im wesentlichen gleichartige Erfahrungen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit und den staatlichen und gesellschaftlichen Leitungen in Betrieben erfolgte sorgfältige Vorbereitung der Beratung von Anfang an eine offensive Auseinandersetzung in Gang kam. Derartige Beratungen hatten auch in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mil brauchs Bugendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit herausgearbeitet. Deshalb wird darauf nicht mehr in aller Breite eingegangen.

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