Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 648

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 648 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 648); kanntgemacht werden, ihr Gelegenheit zur Äußerung gegeben und sie über Entscheidungen unterrichtet wird. Das gilt auch für jene Grundsätze der Raumordnung, für ländliche Räume eine ausreichende Bevölkerungsdichte anzustreben, die gewachsene Siedlungsstruktur möglichst zu erhalten sowie auf die angemessene Ausstattung mit Dienstleistungs-, öffentlichen Verkehrs- und anderen Versorgungseinrichtungen auch bei rückläufigen Bevölkerungszahlen hinzuwirken. Dabei können wir nicht übersehen, daß sich die ländlichen Räume der DDR doch wohl von denen der BRD unterscheiden. Das Anpassungsgesetz wie auch die Anordnung über die Förderung der Stillegung von Ackerflächen machen deutlich genug, welche neuen Anforderungen auf die Bauern und die Bewohner des ländlichen Raumes einstürmen. Damit sind die Verantwortlichen gefordert, in neuen Denk- und Verhaltensweisen der Ökologie den Vorrang zu geben. Pilotprojekte, die sowohl die landwirtschaftliche Nutzung als auch den wirkungsvollen Umweltschutz und die Erholung beinhalten, sollten in den zuständigen Ausschüssen gemeinsam beraten und als Vorschlag in den Ländern errichtet werden. Einer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit ausreichenden und qualifizierten Ausbildungs- und Erwerbsmöglichkeiten auch außerhalb der Land- und Forstwirtschaft, wie es das Raumordnungsgesetz anstrebt, fühlen wir uns gegenwärtig auch als Landwirte oder gerade deshalb in höchstem Maße verpflichtet. Was wir in der Durchsetzung des Raumordnungsgesetzes vor allem brauchen, ist das konstruktive, solidarische Verhältnis von Teilräumen und dem Gesamtraum, eine Solidarität, wie sie auch die Präsidentin der Volkskammer vor wenigen Tagen in ihrer Ansprache an die Bürger der DDR zum Ausdruck brachte. Wir brauchen eine Struktur des Gesamtraums, die, um mit dem Gesetz zu sprechen, gleichwertige Lebensbedingungen der Menschen in allen Teilräumen bietet oder dazu führt. In diesem Sinne stimmt die Fraktion DBD/DFD der Überweisung des Gesetzesentwurfes an die aufgeführten Ausschüsse zu, und ich schließe den Antrag an, den Entwurf auch in den Umweltausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Land- und Forstwirtschaft mit zu überweisen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Helm : Ich danke dem Abgeordneten Marusch. Als nächster spricht der Abgeordnete Zimmermann von der Fraktion CDU/DA. Dr. Zimmermann für die Fraktion CDU/DA: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Notwendige Entwicklungsprozesse und ein konsequenter Strukturwandel in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens rücken das Bauen und die Raumordnung in den Vordergrund. Bauen ist wichtigster Bestandteil aller Sanierungs-, Erhaltungs- und Investitionsmaßnahmen. Die Anlagen und Gebäude, die Städte und Gemeinden, die Bauwerke der Infrastruktur, die bebaute und die unbebaute Umwelt sollen zweckmäßig, harmonisch und schön sein. Im Westen Deutschlands, in der Schweiz, in Skandinavien und anderen Ländern Westeuropas gefällt eine insgesamt ausgewogene Raumstruktur, laden saubere, schöne, gepflegte Städte und Dörfer zum Wohnen und zum Besuchen ein. Die florierende, in sich verzahnte Wirtschaftsstruktur, die Harmonie von Wohnen, Arbeiten und Erholung und Tourismus sind das Ergebnis gestalteter Raumordnung und Landesplanung, sind das Ergebnis von Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung. Zweifelsfrei gab und gibt es dort Planungsfehler im Städtebau, in der Architektur, in der Ökologie, beim Denkmalschutz, in der Sanierung der Bausubstanz. In unserem Land erleben wir auf Schritt und Tritt, daß wir zwar im Oktober und November eine Revolution gewannen, gleichzeitig jedoch einen dritten Weltkrieg auf ökonomischem und wirtschaftlichem Feld verloren haben, einen Weltkrieg zwischen dem sogenannten Sozialismus und dem sogenannten Kapitalismus, zwischen der kommunistischen Zwangsherrschaft und der freien bürgerlich-demokratischen Ordnung. Was nach dem zweiten Weltkrieg an Wirtschaft, Bausubstanz und Infrastruktur als Vermächtnis unserer fleißigen und weit vorausschauenden Väter noch vorhanden war, zerfiel, verwahrloste, ging kaputt. Ausgenommen waren lediglich einige Renommierobjekte der herrschenden Clique und private Liebhaberstücke. Unser heutiges bebautes und auch nicht bebautes Umfeld ist dreckig, grau, verseucht, gefährdet, scheint trostlos. Neubauten haben schlechte Qualität, sind häßlich, dafür teuer und Energieverschwender. Es gibt große Disparitäten auf allen Gebieten. Natur und Umwelt sind geschädigt. Meine Damen und Herren! Der Aufbau und die Einführung einer funktionierenden Raumordnung und Landesplanung sind die wichtigsten Aufgaben. Dabei müssen wir die Chance nutzen, Planungsfehler aus dem Westen Deutschlands und Europas zu erkennen und zu vermeiden. Die Hilfe und die Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland sind notwendig, gefragt und bereits zugesichert. Abstimmung und Koordination im Verkehrswesen, in Standort- und Strukturfragen für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sind erforderlich. Das Ziel ist eine ausgewogene räumliche Entwicklung in diesem Tel' Deutschlands mit einer grenzüberschreitenden Planung mi Blick auf das gesamte Deutschland und auf die föderativen Strukturen in Europa. Städte und Gemeinden in unserem Lande sind in Zahl und Lage nicht wesentlich zu verändern; die Grobstrukturen der Raumordnung liegen fest. Wir brauchen jedoch einen Neuanfang im gesamten Bausektor, in Industrie, Gewerbe, Wohn- und Gesellschaftsbau. Wir brauchen den totalen Neuanfang in der Infrastruktur, im Straßenwesen, bei den Anlagen der Bahn, in der Energiewirtschaft. Vornehmste Aufgabe ist die Erhaltung und Sanierung vorhandener historisch gewachsener Bausubstanz. Ökologie und Umweltschutz sollen einen hohen Stellenwert einnehmen. Landschaftlich wertvolle Räume von der Ostseeküste bis zur Sächsischen Schweiz sind zu schützen. In Harmonie mit Erholung und Tourismus sind natur- und landschaftsgerechte Planungen und passende Strukturen zu finden. Die räumliche Planung hat Wirtschaftspolitik und Infrastrukturpolitik zu koordinieren. Meine Damen und Herren! Das Raumordnungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland in seiner letzten Fassung vorr 21.7.1989 und Anlage der vorliegenden Drucksache Nr. 90 ist ein- wertvolles Instrumentarium, Raumordnung und Landesplanung zu koordinieren und durchzuführen. Das ist nicht mit der zentralistischen Planung vergangener Jahre zu verwechseln. Es ist richtig, dieses Gesetz dem Inhalt nach voll zu übernehmen. So sieht es der vorliegende Gesetzentwurf im § 1 vor. Die CDU/DA-Fraktion stimmt dem zu. Das Gesetz hat sich 40 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland vom Prinzip her bewährt. Das Raumordnungsverfahren gemäß Punkt 17 aus § 1 ist im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung rasch und unbürokratisch für künftige bedeutsame Vorhaben durchzuführen. Die Regierung der DDR sollte die Volkskammer noch 1990 gemäß § 1 Punkt 28 des vorliegenden Gesetzes nicht nur über den räumlichen Zustand des Gebietes der DDR informieren, sondern in angemessenen Zeitabständen über die Entwicklungsschwerpunkte der Raum- und Landesplanung. Dem § 2, Aufhebung der Verordnung über die Standortverteilung der Investitionen vom 30.8.1972, stimmen wir zu. Wieder ist hier Voraussetzung, daß das Raumordnungsverfahren rasch greift. 648;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 648 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 648) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 648 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 648)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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