Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 645

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 645 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 645); ableiten, zu regeln. Diese Anforderung entspricht den Grundsätzen des Rechtsverständnisses in der Abgrenzung zentraler staatlicher Regelungen und der Ausstattung spezifischer Verantwortung der Länder in ihrem Hoheitsbereich. Um an meine letzte Bemerkung anzuknüpfen, werden natürlich Vorhaben mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung, wie z. B. Trassenführungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung, bei der Abwägung von Interessen privilegiert. Das entspricht in Grundsätzen dem Anliegen des Paragraphen 6, Anpassung besonderer Bundesmaßnahmen. Dazu gehört unmittelbar der Paragraph 6 a, der das Raumordnungsverfahren regelt und in sich die Erfordernisse der Abwägung zwischen Raumordnung und Bauleitplanung beinhaltet. Dabei ist insbesondere der Verweis auf die bereits erwähnte Bauplanungs- und Zulassungsverordnung hervorzuheben, die in ihrem Paragraphen 1 Abs. 4 regelt, daß die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind. Wichtig erscheint mir in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, daß dort, wo keine Ziele der Landesplanung vorliegen, bzw. in Plänen festgeschrieben sind, diese Ziele durch informelle Planung ersetzt werden können. Paragraph 7 des vorliegenden Gesetzentwurfes regelt die Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen, die ich hier nicht näher zu erläutern brauche. Die §§ 8 und 9 des Gesetzentwurfes verpflichten die Verant-"wortungsträger für Raumordnung und Landesplanung zur grundsätzlichen Beratung in Zweifelsfragen, die beispielsweise die Zulässigkeit von Vorhaben in Abhängigkeit der Gebietscharakteristik oder auch die Anwendung der Grundsätze nach §2 betreffen. In diesem Zusammenhang ist im § 9 die Verpflichtung enthalten, bei den zuständigen staatlichen Ebenen Beiräte für Raumordnung zu bilden. Diese - zusammengesetzt aus Sachverständigen, Vertretern von Spitzenverbänden und kommunalen Verwaltungen - haben z. B. die Aufgabe, den zuständigen Minister zu beraten und damit die Abwägung verschiedener Interessen öffentlicher Träger zu objektivieren. Die §§ 10 und 11 des vorliegenden Gesetzentwurfes regeln grundsätzlich Mitteilungs- und Auskunftspflicht sowie Erfordernisse zur Unterrichtung der Volkskammer der DDR. Damit ist geregelt, daß Behörden aller Ebenen des Staates wie auch Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts verpflichtet sind, der Regierung erforderliche Auskünfte zu geben. Im übertragenen Sinne sind diese Regelungen auch für die Landesebene getroffen. Die Volkskammer der DDR soll -'emäß § 11 noch 1990 über den grundsätzlichen räumlichen Zu-,Aand der DDR unterrichtet werden. Diese Festlegung ist wich- tig, um der Volkskammer Informationen zu geben, die nicht nur im Zusammenahng mit Gesetzesinitiativen unseres Ministeriums zu sehen sind. Ich hoffe, daß Ihnen meine Ausführungen zum vorliegenden Gesetzentwurf das Verständnis der getroffenen Regelungen wie auch den Einstieg in die Diskussion erleichtern. Ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf und einer entsprechenden Empfehlung zur Beratung in den Ausschüssen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön, Herr Minister. Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat als erster von der Fraktion der DSU der Abgeordnete Voigt. Dr. Voigt für die Fraktion der DSU: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Antrag des Ministerrates im Entwurf über die Inkraftset- zung des Raumordnungsgesetzes - Drucksache Nr. 90 - liegt uns vor. Für die Vorbereitung meiner Aussage lag mir unter Vorbehalt übergebenes Material vor, das mir heute einen Vergleich in folgender Weise gestattet. Es sei mir zunächst eine Vorbemerkung gestattet. Es gehört nicht zu den großen geistigen Leistungen, beim ersten Besuch einer Stadt ihre Ordnung zu begreifen und sich darüber ein bestimmtes Urteil zu bilden. Der erste Eindruck drängt sich einfach auf und bewirkt ganz schlicht und ergreifend Assoziationen zu Einschätzungen, die sich im Verlauf der Erziehung eines Menschen hinsichtlich der Bewertung einer wohltuenden oder unangenehmen Empfindung gebildet haben. Dieses Gefühl ist spontan und kann nur durch festgesetzte Vorbehalte blockiert werden. Gestatten Sie mir bitte, dies am Anfang meiner Ausführungen sagen zu dürfen, welches angenehme Empfinden mich bewegte, als ich gelassen und ohne Stau und Hektik bei Hof nach einem Zeitraum von 35 Jahren die Grenze überfuhr und die guten Eindrücke von Land und Orten auf mich einwirken ließ. Daneben hatte ich hinreichend Gelegenheit, die Orte Renningen und Raubach als alte ehemalige Bauerndörfer zu besuchen und zu prüfen, wie sie dem Charakter der Altbausubstanz entsprechend erweitert und auch unter Berücksichtigung denkmalwürdiger Gebäude ein harmonisches Stadtbild vermittelten. Und jetzt möchte ich demgegenüber ein Bild zeigen wollen von meinem Heimatort, einem typischen Waldhufendorf im Erzgebirge, Kreis Aue, wo zweimal vollständig dem Charakter des Ortsbildes widersprechend Wohnblocks üblichen geschmacklosen Stils diesen Ort total verunzieren. Zu einer solchen Raumunordnung gehört auch die immer noch bestehende Einrichtung in unmittelbarer Nachbarschaft, nämlich der Nationalen Volksarmee Schneeberg, die Unteroffiziersschule „Paul Fröhlich“, die laut Zeitungsnotiz noch bestehenbleiben soll, obwohl daneben ein bedeutendes Naherholungszentrum, nämlich der Filzteich besteht. Ich bedaure, daß man beim Besuch des Staatssekretärs des Minister für Abrüstung und Verteidigung offensichtlich vergessen hat, zu erwähnen, daß Anfang Januar eine Willenskundgebung mit ca. 6 000 Bürgern aus den Anliegerorten des viel zu großen Sperrgebietes auf dem Gelände der NVA wegen der Auflösung dieses Objektes stattgefunden hat. Dieses Anliegen trifft genau die Raumordnung, auch hinsichtlich der Befriedung der Menschen und des sozialen Wohlbefindens. Dort werden wir immer noch von Maschinengewehrgeknatter, dem Dröhnen der Panzer auf der Übungsstrecke bei Tag und Nacht sowie dem Durchbrechen der Schallmauer bei Übungsflügen aus Altenburg gestört. Die Menschen sind dort noch wach und werden bald wieder eine solche Demonstration veranstalten, wenn dort keine Änderung erfolgt; denn Raumordnung, ganz allgemein, ist eine Grundvoraussetzung für das soziale Wohlbefinden der Menschen. Deshalb begrüßt die Deutsche Soziale Union die Inkraftsetzung des Raumordnungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Gesetz ist mit Geist und anspruchsvollem ästhetischen Empfinden und in der vollen Berücksichtigung bodenständiger, kultureller und bevölkerungsabhängiger Gegebenheiten zu füllen. Ich darf mir ersparen, ähnliche Gedanken auszusprechen, wie eben der Minister uns unterbreitet hat. Deshalb darf ich mich weiterhin kurz fassen. Mit dem Raumordnungsgesetz stehen in engem Zusammenhang das Baurecht und die Umweltschutzgesetze der Bundesrepublik Deutschland. Dementsprechend sind das vorgelegte Übernahmegesetz zum Raumordnungsgesetz, die Verordnung über das städtebauliche Planungs-, Bau- und Bodenrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und der Investitionen in den Gemeinden und das Umweltschutzgesetz eng miteinander verzahnt. 645;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 645 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 645) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 645 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 645)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der Halle, Erfurt, Gera, Dresden und Frankfurt insbesondere auf Konsultationen mit leitenden Mitarbeitern der Fahndungsführungsgruppe und der Hauptabteilung Staatssicherheit . Die grundlegenden politisch-operativen der Abteilung zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen die Aufgabe, vorbeugend jede Erscheinungsform politischer Untergrundtätigkeit zu verhindern und zu bekämpfen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die rechtzeitige Aufklärung der Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der gegen mehrere Personen in Bearbeitung genommen wurden. In diesem Zusammenhang wurden wiederholt die Beseitigung begünstigender Bedingungen sowie die Einleitung vorbeugender Maßnahmen angeregt.

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