Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 625

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 625 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 625); Antwort Die Abgaberegelung im Jahre 1990 wird wie folgt gestaltet: - Bis zum 30.6.1990 ist die Abgabeanordnung vom 10.5.1985, die Anordnung Nr. 2 vom 21.9.1987 oder die Übergangsregelung für die gewinnbezogene Abgabe bei erfolgter Entflechtung und anschließendem Zusammenschluß von Pflanzen-und Tierproduktion anzuwenden. - Für das 2. Halbjahr 1990 entfällt die bisherige Zahlung des Festbetrages der ökonomischen Abgabe, und die gewinnbezogene Abgabe ist von allen Landwirtschaftsbetrieben nach dem Rentabilitätsniveau (wie derzeitig für die Tierproduktion) zu entrichten. - Ab 1.7. 1990 wird die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer wirksam. Diese Steuer bleibt ohne Auswirkung auf den Betrieb, weil die zu zahlende Umsatzsteuer mit den gezahlten Vorsteuern verrechnet wird. Die positive Differenz ist abzuführen, und eine negative Differenz wird erstattet. - Mit dem 01.07. 1990 wird auch die Mineralölsteuer eingeführt. Es ist vorgesehen, daß für den Verbrauch an DK für die reine landwirtschaftliche Produktion eine Steuerermäßigung Anwendung findet. Diese gilt dann aber nur für Traktoren, stationäre und Spezialmaschinen, aber nicht für NKW (auch nicht bei ihrem Einsatz auf dem Acker). Mm Zusammenhang mit der Anwendung der BRD-Preise ab 1.7. 1990 werden auch Maßnahmen zur Förderung des Anpassungsprozesses eingeleitet und wirksam. So ist z. B. vorgesehen: - die Stillegung von Ackerflächen, - die extensive Bewirtschaftung, - die landwirtschaftlichen Betriebe in benachteiligten Gebieten u. a. besonders zu unterstützen. Ein Teil der Maßnahmen soll bereits für 1990, ein anderer Teil erst ab 1991 zur Anwendung kommen. Bei allen Maßnahmen handelt es sich um den derzeitigen Arbeitsstand, eine Entscheidung steht noch aus. Die in der Anfrage enthaltene Aussage, daß die LPG 1990 keine Abgaben zu entrichten haben, basiert offensichtlich auf einem Mißverständnis. Vielleicht wurde geäußert, daß dort, wo der Gewinn sehr gering sein wird bzw. ein Verlust entsteht, keine Abgabe erhoben wird. Anlage 7 Antwort des Ministers für Familie und Frauen, Frau Christa Schmidt, auf die Frage der Abgeordneten Frau Gisela Sept-Hubrich (SPD) - Drucksache Nr. 60, Frage 27 - Frage 27 „In der DDR ist die Fristenregelung beim Schwangerschaftsabbruch seit nahezu 20 Jahren geltendes Recht. Welche rechtlichen Vorschläge und Verfahrensweisen gibt es von der Regierung über die künftigen gesamtdeutschen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch?“ Antwort Abgeschlossene Vorschläge zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs für ein vereinigtes Deutschland gibt es noch nicht. Es werden Expertengespräche auf medizinischem Gebiet geführt. Konsultationen zwischen den Ministerien sind in nächster Zeit geplant. Als Übergangsregelung wird in den zukünftigen fünf Ländern auf dem Gebiet der DDR die Beibehaltung der gegenwärtig in der DDR gültigen Gesetze angestrebt. Dies ist nach Artikel 72/74 des Grundgesetzes möglich. Aus unserer Sicht ist eine Fristenregelung, verbunden mit einem Beratungsgesetz, das die Beratung durch den Arzt festschreibt und der Schwangeren das Recht zur umfassenden Beratung sichert, anzustreben. Anlage 8 Namentliche Abstimmung Tagesordnungspunkt 2 der 16. Tagung der Volkskammer der DDR: Die Volkskammer beschließt in namentlicher Abstimmung das Gesetz zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Mai 1990 mit 302 Ja-Stimmen, 82 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung. * *üage 6 '“Antwort des Ministers für Familie und Frauen, Frau Dr. Christa Schmidt, auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Ingrid Bittner (PDS) - Drucksache Nr. 60, Frage 26 - Frage 26 „Wie wird gesichert, daß mit Übernahme der Kinderkrippen in das Ministerium für Familie und Frauen die Bezahlung der Arbeitskräfte und die materielle Sicherstellung der Objekte gewahrt bleiben?“ Antwort Die Finanzierung der Kinderkrippen wird bis Ende 1990 entsprechend der Planung des Ministeriums für Gesundheitswesen über die Kommunen/Landräte realisiert. Bei betrieblichen Kinderkrippen wird entsprechend dem Beschluß des Ministerrates für die Finanzierung der Kindergärten (Zuschüsse und/oder Steuerermäßigung) verfahren werden. Es wird angestrebt, neben den Kommunen freie Träger für die Kinderkrippen zu gewinnen. Die Finanzierung des Personals und der sonstigen Kosten erfolgt durch die o. g. Kostenträger. Fraktion CDU/DA Name Ja Nein Enth. Ackermann, Else Dr. X N E Albrecht, Michael X N E Altmann, Eckhard Dr. X N E Anders, Reinhard Dr. X N E Axthelm, Hans-Henning MR Dr. X N E Barthel, Lothar X N E Bauer, Harald X N E Bechstein, Gunter Dr. X N E Decker, Roland X N E Berend, Rolf X N E Bergmann-Pohl, Sabine Dr. X N E Bierling, Hans Dirk X N E 625;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 625 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 625) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 625 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 625)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der den.

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