Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 622

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 622 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 622); (Zuruf aus der PDS-Fraktion: Ich möchte darauf hinweisen, daß ich mich auf die schriftliche Begründung zum Antrag bezogen habe.) Sie haben vorhin auch gesagt, der Prozeß der Trennung der Spreu vom Weizen habe sich vollzogen. Wenn ich an meinen Wahlkreis denke, so ist mir kaum bekannt, ich könnte kein Beispiel anführen, daß dort ein ehemaliger Funktionsträger freiwillig im Wege der Aufhebung des Arbeitsrechtsverhältnisses dieses gelöst hat. Es gab dort einige Fälle, die persönlich sehr bedauerlich sind, die ich hier nicht zur Sprache bringen möchte. Solche Fälle hat es gegeben, aber den Prozeß der Selbstreinigung im wohlverstandenen demokratischen Sinne hat es bisher nicht gegeben. (Beifall bei den Koalitionsfraktionen) Es ist hier nicht ein Rundumschlag angesagt, aber es geht darum, daß wir die Frage stellen, ob diejenigen ehemaligen Angehörigen der staatlichen Dienststellen weiterhin in der Funktion verbleiben können, die sich durch einen vorauseilenden Gehorsam als willfährige Diener des Herrn bekannt haben. Das Verfahren, daß die Prüfung der Weiterbeschäftigung zugrunde gelegt wird, ist im Gegensatz zu kaderpolitischen Regelungen der Vergangenheit für jeden Betroffenen überschaubar. Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes werden in keiner Weise ausgegrenzt. Dem Leistungsgrundsatz, der formal auch in der Vergangenheit bestanden hat und zu dem sich heute alle Fraktionen in diesem Haus bekennen, entspricht ebeno, daß das Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst Einzug hält. Dieses Verfahren sichert, daß Arbeitsplätze nach Qualifikation und Kompetenz besetzt werden. Ich gebe deshalb im großen und ganzen dem vorliegenden Entwurf meine Zustimmung. Ich bin auch beeindruckt worden durch die Hinweise, die in einzelnen Diskussionsbeiträgen gegeben worden sind zur Verbesserung, auch was die Abfassung des Textes selber betrifft. Ich denke, es ist genug Raum in den Ausschüssen, darüber zu befinden. Schönen Dank. (Beifall bei den Koalitionsfraktionen) Stellvertreter der Präsidentin Gottschall: Ich danke dem Abgeordneten Hacker und beende hiermit die Aussprache. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf, verzeichnet in der Drucksache Nr. 78, zu überweisen zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Soziales. Dann ist zusätzlich der Antrag von der Fraktion CDU/DA gekommen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschuß für Verfas-sungs- und Verwaltungsreform zu überweisen. Ich möchte zunächst über diesen Zusatzantrag abstimmen lassen. Wer dafür ist, daß dieser Gesetzentwurf zusätzlich noch in den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform überwiesen werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Danke schön. Damit ist mehrheitlich beschlossen, daß dieser Gesetzentwurf zusätzlich in den Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform überwiesen wird. Jetzt möchte ich abstimmen über die Überweisung an den federführenden Innenausschuß zur Mitberatung durch den Rechtsausschuß, den Ausschuß für Arbeit und Soziales und den Ausschuß für Verfassung und Verwaltungsreform. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist mehrheitlich die Überweisung beschlossen. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 11: 622 Beschlußempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport Antrag der Fraktion der SPD in der Volkskammer zur Sportförderung (2. Lesung). (Drucksache Nr. 56 a) Ich bitte Sie, diese Drucksache in die Hand zu nehmen und zu lesen. Meine Damen und Herren! Nach einer Vereinbarung im Präsidium soll zu diesem Tagesordnungspunkt eine Aussprache nicht stattfinden. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD zur Sportförderung, verzeichnet in der Drucksache Nr. 56. Wer diesem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Ist das ein Novum? Wir sollten uns auch einmal freuen. (Beifall) Stimmenthaltungen? - Es waren keine Gegenstimmen, nur Stimmenthaltungen, das hat es auch noch nicht gegeben. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden. Meine Damen und Herren! Ich komme jetzt zum Schluß unserer Tagesordnung mit dem Hinweis, daß unsere nächste Tagun" morgen früh, also am Freitag, 22. Juni, um 8.00 Uhr sein wird. Die Tagung ist hiermit geschlossen. Erlauben Sie mir aber noch ein Wort. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Nachhauseweg und, weil es heute noch sehr früh ist, einen angenehmen Abend. Auf Wiedersehen! Ende der Tagung: 19.30Uhr Schriftliche Antworten auf Fragen von Abgeordneten Anlage 1 Antwort des Staatssekretärs im Ministerium für Regionale und Kommunale Angelegenheiten, Herrn Jürgen Klingbeil, auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frieder Werner (PDS) - Drucksache Nr. 60, Frage 22 - Frage 22 „Mit unserer Beschlußfassung zur Auflösung der Bezirkstage und zum Einsatz von Regierungsbevollmächtigten haben wir auch die monatliche Beratung der Regierungsbevollmächtigten mit den Volkskammerabgeordneten des jeweiligen Bezirkes festgelegt. Eine wesentliche Voraussetzung für unser effektives Wirken in den Bezirken ist meines Erachtens eine eindeutige Information bzw. Regelung über die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Regierungsbevollmächtigten und der Volkskammerabgeordneten. Da der Arbeitsprozeß in den Bezirken schnellstens in Gang kommen muß, stelle ich die Frage, wann und in welcher Form werden wir darauf entsprechend vorbereitet?“ Antwort Auf der Grundlage des Volkskammerbeschlusses vom 17.5. 1990 zur Beendigung der Legislaturperiode der Bezirkstage wurde vom Ministerpräsidenten eine Verfügung erlassen, die die Stellung, die Aufgaben und die Befugnisse der Regierungsbevollmächtigten regelt. Danach hat der Regierungsbevollmächtigte im Sinne der Auftragsverwaltung die Durchführung der;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 622 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 622) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 622 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 622)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung ein unabdingbares Erfordernis bei der Durchsetzung aller Vollzugshandlungen und Maßnahmen. Das ergibt sioh, wie bereits dargelegt, einmal daraus, daß die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. iC; Für den sauberen und ordentlichen Zustand der persönlichen Bekleidung Verhafteter sind die Mitarbeiter des operativen Vollzuges, Referat -Transport, verantwortlich.

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