Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 617

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 617 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 617); Dr. Krüger (CDU/DA): Werter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Die Fraktion CDU/DA verwahrt sich entschieden gegen die Art und Weise, wie das Ansehen dieses Hohen Hauses vor der Öffentlichkeit durch den Abgeordneten Stadermann von der Fraktion der PDS verunglimpft wurde. Wir erwarten, daß der Abgeordnete durch das Präsidium für sein Verhalten gemaßregelt wird. (Beifall bei CDU/DA und DSU) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Die Erklärung ist gehört worden, und das Präsidium wird darüber beraten. Danke schön. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 10 auf: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne und der Fraktion der SPD in der Volkskammer der DDR: Gesetz über die Arbeitsrechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst und die Ausschreibung von Planstellen für leitende Bedienstete. 1. Lesung (Drucksache Nr. 78) Die Begründung nimmt der Abgeordnete Uwe Täschner vor. ,tte schön. Täschner für die Fraktionen Bündnis 90/Grüne und SPD: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz über die Arbeitsrechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst und die Ausschreibung von Planstellen für leitende Bedienstete, Drucksache 78, wird diesem Hohen Haus ein Gesetzesantrag vorgelegt, der alte Personalstrukturen in verschiedenen Verwaltungsebenen aufheben soll. Zur Begründung dieses Antrages muß ich nun auch, wie heute schon oft getan, einen kleinen Exkurs in die Geschichte vornehmen. Eine wesentliche Einstellungsbedingung zum Beispiel in Leitungsfunktionen dieses Bereiches war die SED-Parteimitglied-schaft. Darüber können auch die vielleicht 10 Prozent für Blockparteien reservierten Stellen nicht hinwegtäuschen. Eine solche Prämisse war auch notwendig, da diese Ebenen meist nur Transformator für die Durchsetzung der SED-Politik waren und damit vor allem eine systemstabilisierende Funktion hatten. Auf den Demonstrationen im Herbst 1989 wurde nicht nur die ‘ nnullierung der Kommunalwahlergebnisse und damit Neu-\ahlen gefordert, sondern auch die Erneuerung der Verwal- tungsstrukturen. Am 6. Mai haben wir unsere kommunalen Vertretungskörperschaften zumindest im Bereich der Wahlfunktionen erneuert und damit demokratisch legitimiert. Wir verlangen nun Vertrauen von den Bürgern in diese Verwaltungsdienststellen. Wie soll jedoch dieses Vertrauen entwickelt und ausgebaut werden, wenn sie im direkten Kontakt wieder den gleichen Personen, jetzt jedoch ohne Parteiabzeichen, gegenüberstehen! Direkte Ansprechpartner für die Bürger sind überwiegend nicht die gewählten Abgeordneten, sondern die in den Verwaltungen Angestellten. Wir haben in diesem Parlament schon sehr oft über die Probleme der leitenden Angestellten in den Betrieben gesprochen und die Ablösung ehemaliger Kader gefordert, da diese teilweise die gegenwärtigen Entwicklungen behindern. Die Bevölkerung nimmt aber ebenso die zögerliche Personalveränderung in den staatlichen bzw. kommunalen Verwaltungen mit Unmut auf. Mit dem vorgelegten Gesetz soll der arbeitsrechtliche Rahmen für die Erneuerung in den Verwaltungsstrukturen geschaffen werden, ohne in die Personalhoheit der einzelnen Bereiche einzugreifen. Um nun konkret auf den Antrag zu sprechen zu kommen: Der § 1 regelt die generelle Befristung der Arbeitsrechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst bis zum 31.12.1990. Diese Maßnahme soll einen Diskussionsprozeß in Gang setzen, in dessen Ergebnis im Einzelfall, vor allem aber auf der Grundlage der bestehenden Qualifikationsanforderungen über die Weiterbeschäftigung bzw. Neubesetzung entschieden werden soll. Um nicht wahllose Entlassungen mit diesem Gesetz zuzulassen, ist der Abs. 3 eingefügt, der eine Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses nur bei erheblichen Bedenken gegen eine Weiterbeschäftigung zuläßt. Für leitende Bedienstete - dieser Terminus entspricht der Kommunalverfassung - ist bei der Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses nur der Weg der Ausschreibung möglich. Hiermit soll nun endlich jeder, der über die erforderliche Qualifikation verfügt, unabhängig von der Pflicht, einer bestimmten Partei anzugehören, die Möglichkeit erhalten, ein solches Amt zu übernehmen. Das Verfahren und die Bedingungen der Ausschreibung sollen durch die gewählten Vertretungskörperschaften und damit auf demokratischem Weg erarbeitet und beschlossen werden. Zum § 3, den Schlußbestimmungen, ist erklärend zu ergänzen, daß die Außerkraftsetzung der aufgeführten rechtlichen Regelungen notwendig ist, um eine Einheitlichkeit der Vorgehensweise zu sichern und eine Verzögerung dieser Erneuerung zu vermeiden. Wir befinden uns hier auf Grund unserer Vergangenheit in einer Sondersituation, die diesen Schritt rechtfertigt. Der Übergangscharakter dieses Gesetzes wird außerdem explizit durch die Fixierung der Geltungsdauer hervorgehoben. Gestatten Sie mir abschließend noch eine Bemerkung: Die Demokratisierung unserer Gesellschaft ist nicht mit den durchgeführten Wahlen abgeschlossen. Sie ist zu ergänzen durch die partiell notwendige personelle Erneuerung der Strukturen in den Verwaltungen. Wenn nach der staatlichen Vereinigung auch bei uns das Beamtentum eingeführt wird, dann sollen die ehemals durch ihre SED-Mitgliedschaft Privilegierten nicht erneut die Hauptnutznießer ihrer Vergangenheit sein. Werden wir hier nicht aktiv, so werden die Bürger, die auch über die entsprechende Qualifikation verfügen, sich jedoch nie eine berufliche Entwicklungsförderung per Parteibuch gesichert hatten, wieder von den bereits mit wendigen Beamten besetzten Stühlen stehen. So wie diese Bürger vor dem Herbst 1989 Benachteiligte der SED-Kadernomenklatur waren, könnten sie nun wieder Benachteiligte einer halbherzigen Verwaltungsumstrukturierung sein. Es geht also hier schlicht und einfach um die Chancengleichheit aller Bürger, die mit diesem Gesetz gesichert werden soll. Ich befürworte im Namen meiner Fraktion den Überweisungsvorschlag des Präsidiums in den Innenausschuß, Rechtsausschuß, Ausschuß für Arbeit und Soziales. Ich danke Ihnen. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Gottschall: Ich danke dem Abgeordneten Täschner. Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Anfrage? Bitte schön, Herr Goldhahn. Dr. Goldhahn (CDU/DA): Ich stimme dem Anliegen voll zu. Sie haben wiederholt betont - und so steht es ja nun auch in dem Entwurf -, daß das Verfahren und die Bedingungen der Ausschreibung von den Gemeindevertretungen selbst in eigener Verantwortung geregelt werden sollen. Nun will ich mein Anliegen in eine Frage kleiden: Halten Sie es nicht für richtig, daß man hier diesen Gemeindevertretungen eine schriftliche Anleitung in die Hand geben muß? Es ist in vielen Dingen so, daß diese örtlichen Organe in vielen Fragen überfordert sind, denn wir haben ja erst vor kurzem diese Gemeindevertretungen gewählt. Verstehen Sie mein Anliegen? Täschner (Bündnis 90/Grüne): Ich halte das von meiner Seite her wieder für zu viel Dirigismus von oben. Wir haben Ausschreibungen bereits im Zu- 617;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 617 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 617) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 617 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 617)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität begangen haben, sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit unter Operative Personenkontrolle zu stellen. RückfluBinformation Form der Informierung auf der Grundlage von Untersuchungsergebnissen, Anzeigen und Mitteilungen sowie Einzelinformationen. Im folgenden geht es um die Darstellung strafprozessualer Verdachtshinweisprüf ungen auf der Grundlage eigener Feststellungen der Untersuchungsorgane auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß jeder Inhaftierte sicher verwahrt wird, sich nioht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kann gegebenenfalls noch unter Berufung auf Strafgesetzbuch begründet werden und bei Jugendlichen kann in den gesetzlich bestimmten Fällen des gemäß von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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