Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 603

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 603 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 603); die Resultate der Arbeit des Ausschusses mit dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft - Drucksache Nr. 59 - in die Volkskammer einzubringen. Der Ausschuß befürwortet mehrheitlich das Gesetz und empfiehlt dem Parlament, dieses Gesetz in der vorgelegten Form zu beschließen. Der Ausschuß macht die Volkskammer auf die dringende Notwendigkeit eines solchen Gesetzes für den geregelten Übergang zur ökologischen und sozialen Marktwirtschaft aufmerksam. Das Gesetz erweitert die Rechte von Menschen mit Behinderungen, schafft neue Möglichkeiten für die Verbesserung der Chancengleichheit, regelt eine Reihe finanzieller Förderungsmöglichkeiten für die berufliche Rehabilitation im Zusammenhang mit dem Arbeitsförderungsgesetz, erweitert die Selbstbestimmung und begründet Vertretungskörperschaften von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben - etwas, was es bisher nicht gegeben hat. Die Mitglieder des Ausschusses sind sich der Begrenztheit der Wirkungsweise des Gesetzes bewußt und fordern deshalb alle Abgeordneten auf, den Problemen der Menschen mit Behinderung in der gesamten Arbeit des Parlaments und in allen Ausschüssen stets die größte Aufmerksamkeit zu schenken und um weitere notwendige Verbesserungen zu ringen. Der vorliegende Entwurf ist eine stark adaptierte Form des Behindertengesetzes der BRD. So blieben die Lösung der Mobilitätsprobleme, die Einführung des Widerspruchsrechtes, die Probleme im Zusammenhang mit Länderstrukturen, bestimmte ’.echtspositionen und Leistungen, die im BRD-Gesetz enthalten ffind, ausgespart. Klare gesetzliche Regelungen wurden durch Ermessensentscheidungen des Ministerrates oder der Minister geregelt. Eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen, die in der BRD das Fundament des Schwerbehindertengesetzes bilden oder es tangieren, fehlen für die DDR. Die ökonomische Situation des Landes, die finanziellen Ressourcen, die sogenannten Sachzwänge, die im Regierungsentwurf berücksichtigt wurden, führten zu weiteren Eingrenzungen gegenüber dem BRD-Gesetz. Im Ausschuß wurde um Positionen und Möglichkeiten gerungen. Eine ganze Reihe von Ausschüssen und Fraktionen trug mit eigenen Vorschlägen zur Gestaltung des jetzt vorliegenden Entwurfes bei. Ein Minderheitsvotum lehnte den vorliegenden Entwurf der Regierung ab. Der gesamte Entwurf ist der erreichte Konsens der Mehrheit des Ausschusses. Ich bin beauftragt, die Abgeordneten aufzufordern, den Konsens des Ausschusses zum Konsens der Volkskammer zu machen, und Sie aufzufordem, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. Danke. (Vereinzelt Beifall bei PDS und DBD/DFD) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Demloff. Die Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Sozialhilfegesetz trägt der Abgeordnete Gundolf Gries vor. Bitte schön. Gries, Berichterstatter des Ausschusses für Arbeit und Soziales: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete ! Mir fiel der Auftrag des Ausschusses Arbeit und Soziales zu, das Gesetz über den Anspruch auf Sozialhilfe, das soziale Hilfegesetz, in der Drucksache Nr. 64a, zur Beschlußfassung durch das Hohe Haus einzubringen. In unserer gestrigen Sitzung haben wir in der zweiten Beratung im Ausschuß über den Gesetzentwurf beraten und gemeinsam mit Fachexperten des Ministeriums für Arbeit und Soziales unsere Empfehlungen formuliert. Es wurden hierbei viele Anträge von Abgeordneten unseres Ausschusses, Vorschläge entsprechend der Zuarbeit anderer Ausschüsse, Meinungen von Verbänden, zum Beispiel der Wohlfahrtsverbände, und Bürgerauffassungen berücksichtigt. Es muß vor dem Hohen Hause bemerkt werden, daß es dazu eine sehr lebendige und mitunter widerstreitende Position gab. Stark diskutiert wurden insbesondere der §4: Anspruch auf Sozialhilfe, der § 11: Soziale Dienste und Einrichtungen, freie Verbände, der §39: Rechtsmittel. Letzten Endes konnte ein Konsens klar hergestellt werden und das Gesetz mehrheitlich in seiner heute hier vorgestellten Beschlußempfehlung bestätigt werden. Ich bitte das Hohe Haus, dieses Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen. Danke schön. (Vereinzelt Beifall bei CDU/DA) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Danke, Herr Abgeordneter Gries. Ich eröffne nun die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Rainer Pietsch von der Fraktion Bündnis 90/Grüne. Pietsch für die Fraktion Bündnis 90/Grüne: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, daß an diesem Tage, an dem so ein wichtiges Gesetz verabschiedet wurde, die Spannung bei vielen Abgeordneten gewichen ist, und ich hoffe, daß das Sichentfernen vieler Abgeordneter jetzt aus dem Saal nicht von Desinteresse für diesen Gegenstand zeugt, (Vereinzelt Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) den wir zu behandeln haben. (Unverständlicher Zuruf eines Abgeordneten von CDU/DA) Ich bin gern bereit, Fragen zu beantworten, wenn sie ordentlich gestellt werden. Ich kann meine Enttäuschung nicht verhehlen, daß nur wenige Änderungsanträge zu den beiden Gesetzen in den Ausschüssen eine Chance hatten. Ich habe meine Bedenken gegen das Vorgehen: Erst einmal schnell übernehmen, später kann man novellieren. Zum Sozialhilfegesetz einige Anmerkungen: Wir begrüßen die Verbesserung oder Nachbesserung, daß in den Katalog der Hilfen in besonderen Lebenslagen die vorbeugende Gesundheitshilfe aufgenommen wurde. Damit ist gesichert, daß Sozialhilfeempfänger und ihre Kinder, die ja nicht versichert sind, Vorsorgeuntersuchungen und Kuren in Anspruch nehmen können. Defizite bleiben aber bestehen aus unserer Sicht. Zum Beispiel: die gegenüber den in der Bundesrepublik festgelegten Sozialleistungen sind wesentlich verringert, besonders die in besonderen Lebenslagen, z. B. die Altenhilfe, Hilfe zur häuslichen Pflege, Hilfe bei der Führung im Haushalt. Es bleibt stehen die von uns kritisierte Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit bei Androhung der Streichung der Gelder. Kritisch anmerken wollten wir auch noch: Es bleibt die Festschreibung eines überlebten Familienmodells, das kam schon mal zur Sprache, das die Hauptzahlung einem Haushaltsvorstand zuteilt. Es wird ignoriert, daß Ehepaare, Eltern, erwachsene Kinder, nicht verheiratete Familien und andere Wohn- und Lebensgemeinschaften gleichberechtigt und gleichverantwortlich zusammen leben wollen. Niedrigeinkommen werden durch Sozialhilfe ergänzt werden müssen. Diese Inanspruchnahme ist aber nicht möglich, wenn verwertbares Vermögen oder Ersparnisse vorhanden sind. - Soweit einige kritische Anmerkungen zum Sozialhilfegesetz. Zum Schwerbehindertengesetz: Das Schwerbehindertengesetz ist vielleicht nicht das wichtigste Gesetz des Sozialpaketes. Für mich ist der Umgang mit diesem Gesetz aber ein Maßstab für soziales Denken und Verhalten und darüber hinaus in die- 603;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 603 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 603) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 603 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 603)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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