Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 599

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 599 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 599); Barthel für die Fraktion CDU/DA: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! ich bin für die Tagesordnung nicht verantwortlich, deshalb auch nicht dafür verantwortlich zu machen, daß Sie mich zum zweitenmal hier sehen; jetzt wird es sicher schneller gehen. Zum Gesetz über die Schiedsgerichtsbarkeit und die Einrichtung von Schiedsstellen habe ich hier einhellige Meinungen gehört, daß eigentlich von keinem der Redner abgelehnt wurde, solche Schiedsstellen einzurichten. Das beweist mir auch, daß sich diese Schiedsstellen, wenn auch unter einem anderen Vorzeichen, bewährt haben und daß wir sie wieder einführen sollten. Allerdings kann ich die Bedenken, die hier vorgetragen worden sind, im weitesten Sinne teilen. Ich meine deshalb, daß unbedingt eine Überarbeitung dieser Vorlage des Ministers für Arbeit und Soziales erfolgen muß, weil wir auch meinen, daß zur Erhöhung der Rechtssicherheit neben der Veränderung der Zuständigkeit im § 1 auch im § 4 eine eindeutige Regelung zur Vertretung vor diesen Schiedsgerichten getroffen werden sollte und im Gegensatz zur bisherigen Praxis vor den Konfliktkommissionen auch die Vertretung durch Rechtsanwälte zugelassen werden sollte. Wir sind auch der Auffassung, daß zum § 12 Abs. 1 eine Ermittlung von Amts wegen durch das Schiedsgericht erfolgen sollte, weil wir meinen, daß sich die bisherige Antragsmaxime, über die e Konfliktkommissionen nicht verfügte, im Arbeitsbereich un-"Ter Umständen hinderlich ausgewirkt hat, und wir erachten gerade für die Schlichtung eines Streites eine umfassende Beweiserhebung für sehr zweckmäßig. Ich möchte mir verkneifen, weitere Dinge, die hier bereits vorgetragen worden sind, zu wiederholen, und stelle deshalb auch den Antrag, diesen Gesetzentwurf an die entsprechenden Ausschüsse zu verweisen. Soweit es um die Verabschiedung des heute vorgelegten Entwurfs der Änderung des Arbeitsgesetzbuches geht, der auf einer Vorlage des Ministerrates beruht und die vorgesehenen Intentionen des Rechtsausschusses beinhaltet, möchten wir meinen, es ist ein wichtiges und begrüßenswertes Teilstück im großen und notwendigen Gesetzgebungswerk im Angleichungsprozeß der beiden deutschen Staaten. Durch die geplante Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches werden gravierende und nicht mehr zu rechtfertigende Unterschiede zum Recht der Bundesrepublik aufgehoben oder aber zumindest abgeschwächt. Die soziale Tendenz des Entwurfes ist nach unserer Auffassung ausgeprägt und im Interesse der Arbeitnehmer und ihrer Vertretung begrüßenswert. Ebenso meinen wir, daß es zur An-ieichung des Sprachgebrauchs zweckmäßig war, eine Anpassung zu finden. Rechtspolitisch ist die Änderung erst sinnvoll, wenn das so geänderte Arbeitsgesetzbuch im Bereich der heutigen DDR für eine Übergangszeit weitergelten kann und eventuell auch wertvolle Maxime sein und Anregungen sowie bestimmte Impulse für die zukünftige Schaffung eines gesamtdeutschen Arbeitsgesetzbuches geben könnte. Ich möchte mir zu einzelnen Regelungen Bemerkungen ersparen. Ich will jedoch sagen, daß die Grundtendenz dieses Gesetzes eigentlich davon ausgeht, hinreichende, einklagbare Ansprüche zu schaffen, daß allgemeine Deklarationen, die niemals einklagbar waren bzw. nicht zur Rechtssicherheit beigetragen haben, aus dem Gesetz gestrichen wurden und die Fraktion CDU/DA deshalb die vom Rechtsausschuß vorgelegte Fassung trägt. Abschließend möchte ich noch einen offiziellen Antrag der CDU zur Änderung des Gesetzes einbringen, und zwar betrifft dies die Änderung des § 168, Absatz 2 der vorgelegten Änderungsfassung. Es wird beantragt, folgende Regelung in das Gesetz aufzunehmen: „Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstsonn- tag, Pfingstmontag, Bußtag sowie der 25. und 26. Dezember und in weiteren Rechtsvorschriften benannte und regional durch die zuständigen Organe festgelegte Feiertage.“ Die Begründung für diesen Antrag ergibt sich aus der Überlegung, daß die wiedergewonnenen Freiheiten und der dabei geleistete Beitrag der Kirchen ja dazu geführt haben, daß wir eine Reihe von kirchlichen Feiertagen wieder eingeführt haben. Soweit eine Spezialregelung für die territorialen Bereiche getroffen ist, wird das selbstverständlich die bisher auch schon eingeführten kirchlichen Feiertage Fronleichnam, Allerheiligen und den Reformationstag betreffen. Wir mußten in dieser Formulierung mit einem Verweis auf zuständige Organe hinweisen bzw. dies einbringen, weil erst eine eindeutige Regelung mehr über die regionale Einführung kirchlicher Feiertage zu entscheiden hat, die mit der Bildung von Länderregierungen festgelegt werden kann. Ich bitte Sie deshalb, auch diesem Änderungsantrag zuzustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall) Stellvertreter der Präsidentin FrauDr. Niederkirchner: Vielen Dank. Die Aussprache ist damit beendet. Wir kommen zur Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 4. Das Präsidium schlägt vor, den Gesetzentwurf des Ministerrates über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für Arbeitsrecht, in der Drucksache Nr. 87 verzeichnet, an folgende Ausschüsse zu überweisen: den Rechtsausschuß (federführend) sowie den Ausschuß für Arbeit und Soziales. Wenn Sie damit einverstanden sind, dann bitte ich Sie um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen. - Danke. Stimmenthaltungen. - Danke. Dann verfahren wir so. Zum Tagesordnungspunkt 5, zum Gesetzentwurf, eingebracht durch den Ministerrat: Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches, sowie zu den in der Drucksache Nr. 66a beigefügten Anlagen liegen dem Präsidium Änderungsanträge durch die Fraktion der CDU/DA sowie die Fraktion der PDS vor. Ich bitte Sie, die Drucksache und die Anlagen zur Hand zu nehmen. Die erste Anlage zur Drucksache 66a betrifft den § 58 Absatz 1. Er soll um den Punkt d ergänzt werden - selbstverständlich nach dem Punkt c - und zwar mit folgendem Wortlaut: „Arbeitnehmer während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, während Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs“. Wer mit der Einfügung dieses Absatzes einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Dankeschön. Gegenstimmen. -Stimmenthaltungen. - Dieser Antrag ist damit mehrheitlich angenommen. (Beifall) Es liegt ein weiterer Antrag zur Änderung des § 168 (2) des AGB vor: „Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bußtag sowie 25. und 26. Dezember und weitere, in Rechtsvorschriften benannte und regional durch die zuständigen Organe festgelegte Feiertage.“ Wer mit dieser Veränderung dieses Abs. 2 einverstanden ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. - Danke. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist dieser Antrag ebenfalls mehrheitlich angenommen. (Beifall, vor allem bei CDU/DA und DSU) Wir kommen zum dritten Antrag: Zum § 219 des AGB soll eine Veränderung herbeigeführt werden. Der § 219 soll lauten: 599;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 599 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 599) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 599 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 599)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Grundfrage der sozialistischen Revolution bloßzulegen, warum zum Beispiel die bürgerliche Reklame für einen, demokratischen Sozialismus oder ähnliche Modelle im Grunde eine Attacke gegen die führende Rolle der Partei , Repräsentanten der Parteiund Staatsführung, Funktionäre und Mitglieder der Partei - die Bestimmungen über den Reiseverkehr in nichtsozialistische Staaten und die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände und der Verhinderung bzw, Einschränkung negativer Auswirkungen der Straftat ist es notwendig, eine zügige Klärung des Sachverhaltes zu gewährleisten.

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