Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 595

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 595 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 595); erleiden, wurde vielfach mit einer vorher abgestimmten Auffassung in die Beratung gegangen. Das führte dazu, daß in der Beratung neuauftretende Aspekte teilweise keine ausreichende Berücksichtigung in der abschließenden Entscheidung gefunden haben. Diese Gefahr besteht in den Verfahren vor den Schieds-stellen nicht. Als positiv einzuschätzen ist auch das Recht der Schiedsstelle, in tatsächlich und rechtlich schwierigen Fällen das Verfahren durch Beschluß an das Kreisgericht abzugeben, und vor allem die Festlegung, daß das Kreisgericht dann an die Entscheidung der Schiedsstelle gebunden ist. Eine solche Möglichkeit stand den Konfliktkommissionen in dieser ausschließlichen Form nicht zur Seite. Schließlich ist auch als begrüßenswert anzumerken, daß eine ordnungsstrafrechtliche Absicherung der Tätigkeit der Schiedsstelle erfolgen soll. Dies bedeutet eine wesentliche Garantie für ihre ordnungsgemäße Bildung und Aufgabenerfüllung. Abschließend dazu noch ein Wort hinsichtlich der Konfliktkommissionen : Die Konfliktkommissionen - Sie können das dem Gesetzentwurf entnehmen - werden bis spätenstens Ende August ihre Tätigkeit einstellen. Man kann nun zu der ihnen in der Vergangenheit zugedachten Rolle stehen, wie man will; fest steht, daß in diesen Kommissionen auch viele ehrliche Frauen und Männer mit teilweise hohem persönlichen Einsatz gearbeitet und versucht haben, nach bestem Wissen und Gewissen Recht zu sprechen. (Schwacher Beifall) Daß ihnen das nicht in jedem Fall gelingen konnte, kann ihnen heute nicht zum Vorwurf gemacht werden. Wir sollten sie jedenfalls nicht ohne jede moralische Anerkennung aus ihrer bisherigen Tätigkeit entlassen. Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD unterstützt den Überweisungsantrag des Präsidiums und bittet um Ihre Zustimmung. (Beifall, vor allem bei der SPD) Stellvertreter der Präsidentin Frau Dr. Niederkirchner: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jacobs. - Ich bitte von der Fraktion der PDS Herrn Abgeordneten Erdmann Kröger, das Wort zu nehmen. Dr. Kröger für die Fraktion der PDS: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache Nr. 87 wird uns das Gesetz über die Errichtung und das Verfahren der Schiedsstellen für das Arbeitsrecht zur 1. Lesung vorgelegt. Gegen diesen Gesetzentwurf sind seitens der PDS-Frak-tion Bedenken vorzubringen. Uns beratende Juristen bezeichne-ten den Entwurf als einen .juristischen Schmarren“. Unser Haupteinwurf ist der, daß mit diesem Entwurf keine Regelungen genannt werden, wofür die Schiedsstellen eigentlich zuständig sind. Es wird die allgemeine Formulierung gebraucht: „Arbeitsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern“. Hier sind Untersetzungen nötig. Rechtsstreitigkeiten können sich auf dem Gebiet Lohn, Gehalt, Urlaub, Charakter der Arbeitsaufgaben und Arbeitsrechtsverhältnis ergeben. Hier sind unterschiedliche Entscheidungen möglich. Auch die Arten, wie man zu diesen Entscheidungen kommt -z. B. durch die Beweisaufnahme -, sind nicht ausreichend fixiert. Welche Entscheidung kann die Schiedsstelle fällen? Kann sie z. B. Saktionen zum Arbeitsrechtsverhältnis verhängen, oder ist sie nur zur Vermittlung aufgerufen? Sind die Festlegungen der Schiedsstellen, wie Bußen oder andere Aussagen, verpflichtend ? Was können die Parteien dazu vor der Schiedsstelle unternehmen, oder müssen sie zum Arbeitsgericht gehen? Im § 20 werden Möglichkeiten der Vollstreckbarkeit angedeutet. Insgesamt stehen in diesem Entwurf die prozeduralen Fragen zu sehr im Vordergrund. Inhaltliche Fragen mit rechtlichen Konsequenzen sind unzureichend geklärt. In §2 Abs.l wird erklärt, wann das Kreisgericht angerufen werden kann, ohne daß die Basis des Schiedsstellenverfahrens erörtert wird. In § 3 scheinen die Absätze 2, 3 und 4 nicht paßfähig zu sein. Es wird einerseits erklärt, daß die Mitglieder der Schiedsstelle in ihren Tätigkeiten nicht gestört oder behindert werden dürfen und wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen. Dies gilt auch für ihre berufliche Entwicklung. Diesem Grundsatz kann man zustimmen. In Absatz 3 wird die Kündigung eines Mitgliedes der Schiedsstelle für unzulässig erklärt. Die Absätze 4 und 5 regeln aber wieder die Bedingungen, unter denen man ihm kündigen kann. Sie heben damit den Absatz 3 wieder auf und schließen willkürliche subjektive Entscheidungen gegen das Mitglied der Schiedsstelle nicht aus. Auch im § 9 ist der Absatz 2 unklar. Einerseits sollen die Mit-glieder/Vorsitzende der Schiedsstelle Mitarbeiter im Betrieb sein, andererseits wird hier gerade davon ausgegangen, daß der Vorsitzende nicht Betriebsangehöriger ist. Das macht nur einen Sinn, wenn eine Schiedsstelle für mehrere Betriebe gebildet wird. Das müßte dann aber auch deutlich und sauber fixiert werden. Das im § 15 Absatz 3 geregelte unbegründete Ausbleiben einer Partei könnte zu unzumutbaren Konsequenzen führen. In dieser Form scheint der Entwurf für unsere Fraktion nicht abstimmungsreif und muß in den Ausschüssen gründlich überarbeitet werden, da er sonst hinter den Regelungen für die Konfliktkommissionen zurückbleibt. Wir empfehlen die Überweisung an die genannten Ausschüsse. Nun zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches. Auch wenn das geänderte Arbeitsgesetzbuch nur Übergangscharakter hat, bleibt für die Partei des Demokratischen Sozialismus nach wie vor das Recht auf Arbeit eine Grundforderung. Wir wissen, daß es auf Grund der sozialen Marktwirtschaft nicht für jedermann garantiert ist, trotzdem sollte es Ziel der Politik der Regierung sein. Das Recht auf Arbeit sollte nicht negiert werden, sondern kombiniert mit dem Recht auf Arbeitsförderung und der Pflicht des Staates zur Arbeitsförderung gesetzlich fixiert werden. Da unserem Antrag, das Recht auf Arbeit bzw. Arbeitsförderung in den Verfassungsgrundsätzen festzuschreiben, durch die Mehrheit dieser Kammer nicht entsprochen wurde, erscheint auch dieses aus unserer Sicht elementare Grundrecht nicht im Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches. Mit der Änderung des Arbeitsgesetzbuches werden wesentliche Rechte der Arbeitnehmer aufgehoben und eingschränkt. Das trifft z. B. auch für soziale Leistungen der Unternehmer für die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen zu. Auch unser bisheriges System der Berufsausbildung wird erheblich beeinflußt. Im Sinne einer konstruktiven Opposition erkennt meine Fraktion an, daß ein Teil des Arbeitsgesetzbuches erhalten wurde, um soziale Grundsicherungen zu ermöglichen. Beibehalten wurden Regelungen, die den Bedingungen der sozialen Marktwirtschaft sowie den im Staatsvertrag festgelegten Grundsätzen der Arbeitsrechtsordnung und den zu übernehmenden Gesetzen aus der Bundesrepublik nicht widersprechen. Die für die werktätigen Frauen und Mütter bedeutsamen sozialen Rechte und teilweise günstigeren Regelungen der DDR-Gesetzgebung in bezug auf Schwangerschafts- und Wochenurlaub, Freistellung im Anschluß an den Wochenurlaub, Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder sowie der Hausarbeitstag bleiben vorläufig bestehen. 595;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 595 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 595) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 595 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 595)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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