Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 593

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 593); Hacker, Berichterstatter des Rechtsausschusses: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuß hat am gestrigen Tage in einer mehrstündigen Beratung das Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches, Ihnen vorliegend in der Drucksache Nr. 66, beraten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung getroffen, die beinhaltet, daß empfohlen wird, die Drucksache Nr. 66 anzunehmen. In dieser Beratung wurden die umfangreichen Ergänzungsund Abänderungsvorschläge der Fraktionen DBD/DFD, PDS, d. h. des Arbeitskreises Frauen und Familie, und SPD sowie die Stellungnahmen der Ausschüsse für Wirtschaft, für Arbeit und Soziales und für Gesundheitswesen berücksichtigt und, soweit mehrheitlich eine Zustimmung erteilt werden konnte, im Ausschuß auch eingearbeitet. Generell ist nur in der Stellungnahme des Arbeitskreises Frauen und Familie der PDS eine ablehnende Erklärung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf abgegeben worden. Insgesamt liegen Ihnen gegenüber der ersten Fassung sieben Änderungen bzw. Ergänzungen vor. Ich möchte einige allgemeine Ausführungen voranstellen. Ich möchte mich bedanken beim Ministerium für Arbeit und Soziales, das uns durch eine aktive Mitwirkung geholfen hat, diese schwierige Aufgabe zu bewältigen. Die Ausschußmitglieder haben es sich nicht einfach gemacht, die notwendige Angleichung der bisher geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen in der DDR an das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland vorzunehmen, insbesondere deshalb nicht, weil in der bislang geltenden Fassung des Arbeitsgesetzbuches der DDR umfangreiche Schutzregelungen für die Werktätigen - wir sagen jetzt „Arbeitnehmer“ - enthalten sind. Ich meine hier insbesondere die Problematik Kündigungsschutz und den Bereich der Gestaltung und Überleitung von Arbeitsrechtsverhältnissen. Das Wirtschafts- und Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland, das wir mit dem Staatsvertrag in weiten Bereichen übernehmen, geht von der Prämisse funktionierender, gewinnorientierter Unternehmen aus, die nicht Träger von Sozialleistungen sind, jedoch sozialer Verpflichtungen unterliegen. An einigen Punkten der Diskussion gab es im Ausschuß die Frage: Wo bleibt hier noch Spielraum für eigene Ideen und Vorstellungen? Diesen Spielraum konnte es dort nicht geben, wo verbindliche Regelungen im Staatsvertrag enthalten sind, eine Paßgerechtheit war in der Hinsicht zu sichern. Daß in dieser Frage nicht immer Einstimmigkeit bestand, machen die Abstimmungen zu den einzelnen Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen deutlich. Am Ende der Beratung hat der Rechtsausschuß den Gesetzentwurf in der vorliegenden geänderten Fassung mit zwölf Ja-, zwei Neinstimmen und einer Stimmenthaltung zur Annahme empfohlen. Verehrte Abgeordnete! Ihnen steht seit heute morgen die endgültige Fassung der Beschlußvorlagen zur Verfügung. Gestatten Sie mir, daß ich näher auf die mehrheitlich beschlossenen Änderungen bzw. Ergänzungen eingehe bzw. Hinweise zu Fragen gebe, die in der Beratung erörtert worden sind und ggf. auch bei künftiger Rechtssetzung Beachtung finden müssen. Erstens: In der Ziffer 19 sind die Änderung bzw. die Aufhebung der §§ 50 und 53 des Arbeitsgesetzbuches geregelt. Es betrifft die Aufhebung des Delegierungsvertrages und des Überleitungsvertrages. Es gibt keine Änderung, aber wohl die Anmerkung, daß der Rechtsausschuß der Auffassung ist, daß bestehende Delegierungsverträge mit der Aufhebung der §§ 50 und 53 nicht automatisch außer Kraft treten, sondern die dreiseitige Vereinbarung bestehen bleibt. Die Partner der Vereinbarung sind aufgefordert, ihren Willen zum Weiterbestand der ursprünglichen Vereinbarung zu prüfen und sich entsprechend zu erklären. Zweitens, zur Ziffer 24, es betrifft die Kündigungsfristen, § 55 des Arbeitsgesetzbuches: Der mehrfachen Forderung zur Änderung der im Entwurf enthaltenen Neufassung, daß bei der Zu- grundelegungen der Beschäftigungsdauer Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eines Arbeitnehmers liegen, auch Berücksichtigung finden sollen, konnte nicht zugestimmt werden. Zur Begründung muß ich auf die betreffende Regelung in den Leitsätzen zum Staatsvertrag verweisen. Es ist dies die Ziffer IV.4. Ich muß aber an dieser Stelle auch sagen, daß keine Schlechterstellung erkennbar war, da auch bisher allgemein von einer Kündigungsfrist von 2 Wochen auszugehen war, so wie das jetzt gelten wird, wenn wir den Gesetzentwurf annehmen. Und es ist auch zu beachten, daß der Gesetzentwurf eine gestaffelte Erhöhung der Kündigungsfristen vorsieht und diese Staffelung kraft Gesetzes gelten würde. Im übrigen sei an dieser Stelle vermerkt - und das gilt auch für andere Stellen der Gesetzesänderung: Den Tarifpartnern stehen in weitem Maße Möglichkeiten der beiderseitigen Vereinbarung ergänzend zu den Regelungen des Arbeitsrechtes zu. Es sind die Tarifpartner also angesprochen, den Rahmen auszuschöpfen. Ich erkenne in dem Zusammenhang nicht, daß unter Beachtung der gegenwärtig existierenden ökonomischen Bedingungen in der DDR der Spielraum sicherlich nicht sehr groß sein wird. Drittens: Ziffer 27, §58, Kündigungsschutz. Es hat hier Änderungs- und Ergänzungsanträge der Fraktionen der PDS, der DBD/DFD und der SPD gegeben, und es gab Änderungsanträge des Ausschusses für Gesundheitswesen und des Ausschusses für Arbeit und Sozialwesen. Das in den Entwurf eingearbeitete Kündigungsrecht entspricht dem der Bundesrepublik Deutschland und ist angepaßt auf Grundlage der Regelung im Staatsvertrag. Der Ausschuß hat mehrheitlich den Kündigungsschutz für Väter eingearbeitet, sofern diese gesetzlich geregelte Freistellungsrechte in Anspruch nehmen können. Im weiteren ist Kündigungsschutz für alleinstehende Arbeitnehmer mit Kindern bis 3 Jahren im Gesetz enthalten. Das ist eine Regelung, die über den bestehenden Kündigungsschutz der Bundesrepublik Deutschland hinausgeht. An dieser Stelle hat sich der Rechtsausschuß auch mit den mehrfach geäußerten Forderungen zur Ergänzung des §58, Buchstabe a, zu befassen gehabt, d. h. die Ergänzung der Regelung des Kündigungsschutzes hinsichtlich der Verfolgten des Stalinismus. Es gibt eine Regelung, daß Verfolgte des Faschismus Kündigungsschutz genießen, und es stand die Frage, inwieweit hier unter § 58, Buchstabe a, eine Berücksichtigung auch für Verfolgte des Stalinismus einzuarbeiten ist. Der Ausschuß hat nach langwieriger Debatte und eingehender Prüfung der Grundlagen einer solchen Ergänzung nicht das Ja geben können. Wir sind vielmehr der Meinung - und das ist eine einstimmige Meinung gewesen -, daß hier Handlungsbedarf in der Richtung besteht, daß das Rehabilitierungsgesetz, das sich in Arbeit befindet, verabschiedet werden muß und daß im Rehabilitierungsgesetz der Personenkreis zu definieren ist, der unter diesen Schutz gestellt werden soll. Es wäre nicht zweckmäßig gewesen, hier ein globales Recht ins Arbeitsgesetzbuch einzuarbeiten, ohne daß der konkret betroffene Personenkreis im Moment einzuordnen wäre. Einer späteren Ergänzung des Arbeitsgesetzbuches in diesem Punkt steht ja nichts entgegen. Der Ausschuß hat eingehend die im Entwurf vorgesehene und nun mehrheitlich angenommene Streichung des ursprünglichen Buchstaben d in § 58 erörtert. Auch hierzu gab es mehrere Änderungsvorschläge. Es betrifft den Kündigungsschutz während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsausfall, Berufskrankheit, während der Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Hier stellte sich für den Ausschuß die Frage, ob Unternehmen Träger von Sozialleistungen sein sollen oder ob zu akzeptieren ist, daß die Interessen der Unternehmen, künftig auch der Unternehmen auf dem Gebiet der DDR, nach betriebswirtschaftlichen und gewinnorientierten Interessenlagen ausgerichtet sind. Gemäß Ziffer IV der Leitsätze übernimmt die DDR das Kündigungsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Wir konnten uns an dieser Stelle also nicht mit weitergehenden Regelungen befassen. Wir meinen jedoch - und das ist das;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 593) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 593 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 593)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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