Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 566

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 566); ropäischen Völkern ein vertrauensvolles Zusammenleben und umfassende Zusammenarbeit zum Wohle aller sowie dauerhaften Frieden, Freiheit und Stabilität gewährleistet, - in dem Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch die Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, - in dem Bewußtsein, daß Millionen von Deutschen, die aus ihrer angestammten Heimat vertrieben wurden, großes Unrecht geschehen ist, - in dem Wunsche, daß im Gedenken an die tragischen und schmerzlichen Seiten der Geschichte auch ein vereintes Deutschland und die Republik Polen die Politik der Verständigung und Versöhnung zwischen Deutschen und Polen konsequent fortsetzen, ihre Beziehungen im Blick auf die Zukunft gestalten und damit ein Beispiel für gute Nachbarschaft geben, - in der Überzeugung, daß dem Engagement der jungen Generation bei der Aussöhnung beider Völker besondere Bedeutung zukommt, - in der Erwartung, daß der Deutsche Bundestag gleichzeitig eine gleichlautende Entschließung abgibt, gibt ihrem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: Der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen bestimmt sich nach dem Abkommen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Republik Polen über die Markierung der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze vom 6. Juli 1950 und den zu seiner Durchführung und Ergänzung beschlossenen Vereinbarungen - Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Oderbucht vom 22. Mai 1989, Akt über die Ausführung der Markierung der Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen vom 27. Januar 1951 - sowie dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970. Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität. Beide Seiten erklären, daß sie gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche haben und solche auch in Zukunft nicht erheben werden. Die Regierung der DDR wird aufgefordert, diese Entschließung der Republik Polen förmlich als Ausdruck auch ihres Willens mit zu teilen.“ Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Meine Damen und Herren! Das Präsidium der Volkskammer empfiehlt dem Hohen Haus, auf eine Aussprache zu dieser Erklärung zu verzichten. - Ich sehe hier Einverständnis. Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließung der Volkskammer über die Grenze zwischen dem vereinigten Deutschland und der Republik Polen. Wer dieser Entschließung - verzeichnet in der Drucksache Nr. 91 -, deren gleichlautender Text heute auch im Bundestag zur Beschlußfassung ansteht, seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. -Danke schön. Wer stimmt gegen diese Erklärung? - Sechs Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - 18 Stimmenthaltungen. Damit ist diese Entschließung mit sechs Gegenstimmen und 18 Stimmenthaltungen angenommen. (Die Abgeordneten erheben sich von den Plätzen und spenden langanhaltenden Beifall) Meine Damen und Herren! Gemäß bereits praktizierter Geschäftsordnung besteht die Möglichkeit, nach der Abstimmung Erklärungen zur Abstimmung abzugeben. Der Abgeordnete La-tussek von der DSU hat darum gebeten, eine solche Erklärung zur Abstimmung abgeben zu können. Dr. Latussek (DSU): Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Wir sehen keinen wiederholten Erklärungsbedarf zur Oder-Neiße-Grenze. Manch einer von uns ist in dieser Stunde bewegt von persönlichen Kindheitserinnerungen und hat eine versöhnende Hand, wie die des tschechoslowakischen Staatspräsidenten Havel, vermißt. In Europa sollen in Zukunft Grenzen keine Rolle mehr spielen. Wir wünschen uns, daß Städte wie Görlitz, Frankfurt/Oder und Guben in diesem Europa über Staatsgrenzen hinweg wieder zusammenwachsen können. (Einige Abgeordnete der PDS-Fraktion verlassen während der Ausführungen den Saal) Wir wünschen uns eine Kulturpolitik, die die Heimatpflege in Vorpommern und den restlichen Gebieten Niederschlesiens fördert. Die Abgeordneten aus der DSU-Volkskammerfraktion wollen diese Wünsche verbinden mit der Forderung nach einer verfassungsrechtlichen Anerkennung der deutschen Minderheit jer seits von Oder oder Neiße, wie dies auch vom Bundeskanzler Helmut Kohl angemahnt wurde. Den dort lebenden Deutschen sollen kulturelle Eigenständigkeit, eine eigene Schulverwaltung und ein Minderheitswahlrecht zugestanden werden. Freundschaft und gute Nachbarschaft können nur wachsen durch wirkliche Versöhnung. Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 2 auf: Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit Gesetz zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Mai 1990 (2. Lesung) (Drucksache Nr. 24 a) Meine Damen und Herren! Ihnen liegt dazu die Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit vom 18. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates der DDR vom 18. Mai 1990, verzeichnet in der Drucksache Nr. 24, und die Beschlußempfehlunf verzeichnet in der Drucksache Nr. 24 a, vor. - Ich bitte Sie, in der Drucksache Nr. 24 a auf der Seite 3 im Punkt 2 in der 8. Zeile eine Veränderung vorzunehmen. Sie streichen, bitte, nach dem Wort„Staatsverschuldung“ das Wort „und“ und fügen es nach den Worten „in angemessener Höhe“ ein. Ich wiederhole: Ich bitte, das Wort „und“ nach dem Wort „Staatsverschuldung“ zu streichen und es nach den Worten „in angemessener Höhe“ einzufügen. Des weiteren liegt Ihnen ein Minderheitsvotum der Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Grüne im Ausschuß Deutsche Einheit als Anlage zur Drucksache Nr. 24 a vor. Das Wort zur Begründung der Beschlußempfehlung des Ausschusses Deutsche Einheit zum Antrag des Ministerrates der DDR vom 18. Mai 1990 erhält der Abgeordnete Dr. Alfred Förster. Dr. Förster, Berichterstatter des Ausschusses Deutsche Einheit: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das heute Ihnen zur Entscheidung zugeleitete Gesetz zum Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwi- 566;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 566) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 566 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 566)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht zu verwenden. Dadurch wird auch gegenüber dem Staatsanwalt die Richtigkeit der durch das Untersuchungsorgan Staatssicherheit im Tenor erfolgten rechtlichen Einschätzung und der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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