Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 559

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 559 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 559); stattet oder nicht. Herr Abgeordneter, gestatten Sie diese Anfrage? (Dr. Steinecke: Nur wenn es sich auf die Verhandlungsführung, nicht auf den Text des Gesetzes bezieht.) (Nooke, Bündnis 90/Grüne: Ich bin ja nicht verpflichtet, Gesetzestexte, die auf Grund der Zeit nicht gut geschrieben sind, zu ändern. Ich nehme den Druckfehler in Kauf, lassen wir ihn stehen.) Das Präsidium hat sich auf eine Redezeit von 5 Minuten je Beitrag geeinigt. (Widerspruch im Saal) Die Fraktion der CDU/DA, die Fraktion DBD/DFD, die Fraktion Die Liberalen und die Fraktion der DSU haben ihre Redebeiträge zurückgezogen. Die SPD hat ebenfalls zurückgezogen. (Vereinzelt Beifall) Ich rufe nun auf von der Fraktion der PDS Herrn Prof. Stei-nitz. Prof. Dr. Steinitz für die Fraktion der PDS: Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich hoffe, Sie erwarten nicht von mir als Vertreter der Opposition, daß ich mich diesem Verzicht anschließe, sondern ich werde meine Zeit ausnutzen. Schönen Dank. (Zuruf: Schön wäre es gewesen!) Es ist manchmal nicht alles so, wie man es sich wünscht. Ich kann zunächst bestätigen, was Herr Dr. Steinecke über die sachliche Arbeit im Ausschuß gesagt hat. Es sind im Ergebnis der Diskussion meines Erachtens eine Reihe wichtiger Veränderungen, Verbesserungen durchgeführt worden. Nach Auffassung unserer Fraktion wurden aber einige notwendige Änderungen im Gesetzesentwurf nicht angenommen, konnten im Wirtschaftsausschuß nicht akzeptiert werden. Da es sich um wichtige Fragen handelt, möchte ich doch auf einige hier mit hinweisen. Erstens: Alle Eigentumsformen sollten, wie das heute schon mehrfach gesagt wurde, gleichberechtigt behandelt werden. Dieser Forderung ist im § 1 nicht Rechnung getragen worden. Das heißt, Eigentum der Gemeinden, Kreise, Länder und der öffentlichen Hand wird in der Art der Formulierung gegenüber dem Privateigentum benachteiligt. Zweitens: Zu § 2 Abs. 6, in dem Aufgaben zur Entflechtung von Unternehmensstrukturen gestellt werden, unterbreiten wir einen Ergänzungsvorschlag, der, ausgehend von den spezifischen Interessen der Bürger der DDR, denen ja eigentlich die Aufgaben dieser Treuhandanstalt dienen soll, wie folgt lauten soll - dazu liegt ein Ergänzungsantrag vor -: „Dabei sind die Interessen der juristischen und natürlichen Personen der DDR zu berücksichtigen.“ Drittens: Im § 4 heißt es zu den Mitgliedern des Verwaltungsrates, daß hier vornehmlich Persönlichkeiten zu berufen sind, die über hohe fachliche Kompetenz bei der Sanierung und bei der Führung von Unternehmen verfügen. Das halten wir für richtig. Wir halten es aber für notwendig, hinzuzufügen, um eben zu gewährleisten, daß in diesem höchsten Gremium des Verwaltungsrates auch tatsächlich die Arbeitnehmerinteressen gebührend berücksichtigt werden, daß auch kompetente Persönlichkeiten, die Erfahrungen bei der Vertretung von Arbeitnehmerinteressen haben, hier mit berufen werden. Damit keine Mißverständnisse und Falschinterpretationen unseres Verhältnisses zur Treuhandanstalt und ihren Aufgaben entstehen, lassen Sie mich bitte hier kurz unsere Meinung dazu sagen: Wir gehen davon aus, daß Anliegen, Aufgaben und Struktur der Treuhandanstalt unterstützt werden, die Umwandlung bisheriger VEB und Kombinate in Kapitalgesellschaften und die damit verbundenen Aufgaben zu verwirklichen. Aber, meine Damen und Herren, wir haben nach wie vor einige schwerwiegende grundsätzliche Bedenken und Einwände zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Sie ergeben sich weniger aus dem unmittelbaren Text, als vielmehr vor allem aus dem Kontext des Staatsvertrages. Hier sind die Weichen der Unterordnung der DDR-Wirtschaft, ja die Gefahr ihrer Zerrüttung, des Untergangs ganzer Zweige und Regionen mit verheerenden Folgen vorprogrammiert. Mit der Art und Weise, wie die Privatisierung vorgenommen werden soll - um das zu sagen, braucht man über keine prophetischen Gaben zu verfügen -, wird innerhalb nicht allzu langer Zeit die Bevölkerung der DDR zugunsten des westdeutschen Kapitals enteignet. Dieser Gefahr wird unseres Erachtens mit den Festlegungen des Treuhandgesetzes unzureichend begegnet. Worin liegt in diesem Zusammenhang der Haupteinwand zu dem Gesetz? Wenn wir die Bestimmungen des Gesetzes im Zusammenhang mit den ökonomischen Realitäten analysieren, so ergibt sich: Die im Gesetz vorgesehene Privatisierung des Volksvermögens beschreibt den eigentlichen Prozeß nicht sehr präzis. Es geht eigentlich nicht um eine Privatisierung im Interesse der Bevölkerung der DDR, sondern faktisch kommt im Ergebnis dieses Prozesses die Konzentration des Hauptteiles dieses Vermögens in den Händen des westdeutschen Großkapitals, der Banken und Konzerne heraus. Das folgt insbesondere aus folgenden beiden Umständen: Einerseits, nur sie haben die Kapitalkraft zum Aufkauf der größten leistungsstärksten Betriebe der DDR bzw. des größten Anteiles daran. Andererseits, aus der Art, wie die bisherigen und die neu aufzunehmenden Kredite gehandhabt werden, sie führen zu einer Verschuldung der Unternehmen bei den Großbanken der BRD bzw. ihren DDR-Filialen. Das Ausmaß dieser Verschuldung wird in absehbarer Zeit zu einer praktischen Eigentumsübertragung zu einem für die DDR sehr ungünstigen niedrigen Preis führen. Beim Einsatz des Vermögens der Treuhandanstalt für die Finanzierung des Defizits im Staatshaushalt ist keinerlei Begrenzung vorgesehen. Dieses Defizit wird voraussichtlich im 2. Halbjahr 1990 und 1991 wesentlich über den bisher bekanntgegebenen Größen liegen. Wir haben heute gehört, daß eine Entschädigung des Eigentums vorgenommen werden kann, die Finanzierung nicht klar ist, sie über den Staatshaushalt nicht erfolgen soll, und es entsteht natürlich die Frage, woraus soll diese Finanzierung kommen, und die Gefahr, daß sie aus dem Vermögen der Treuhandanstalt erfolgen soll. (Zwischenrufe: Nein!) Hier ergibt sich die Frage: Ist diese Entwicklung, die sich heute in der Industrie, in der Landwirtschaft und im Handel sehr deutlich abzeichnet, wirklich notwendig? Müssen wir nicht die entsprechenden Begrenzungen einbauen? Ich möchte abschließend einige wesentliche Schlußfolgerungen nennen. Erstens. Nicht die Reihenfolge der Verwendung der Mittel ist die Kernfrage, sondern die Begrenzung der Mittel, die aus dem Treuhandvermögen für die Sanierung des Staatshaushaltes entnommen werden dürfen. Wir halten es unbedingt für notwendig, daß hierzu - nicht im Gesetzestext, sondern in der Wirtschaftspolitik - von der Regierung, nachdem diese Frage öfter aufgeworfen wurde, eindeutige Aussagen getroffen werden, damit verhindert wird, daß der Hauptteil dieses Volksvermögens für die Sanierung eines nicht enden werdenden Lochs im Staatshaushalt, eines Defizits verwendet wird. (Unruhe im Saal) Zweitens. Es muß gesichert werden, daß (Präsidentin Dr. Bergmann-Pohl: Herr Professor, Sie ) Bitte noch 20 Sekunden. - Es muß gesichert werden, daß Ländereigentum, Gemeineigentum in notwendigem Umfang geschaffen wird. Ohne kommunales Eigentum bleibt kommunale Selbstverwaltung eine Farce. Ohne starkes Ländereigentum werden die komplizierten Aufgaben der Länder nicht erfüllt werden können. Auch die Forderungen der Beteiligung der Bürger in der DDR sind unseres Erachtens nicht vom Tisch. Sie bleiben! - Ich danke Ihnen. (Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) 559;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 559 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 559) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 559 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 559)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Befragungen und Vernehmungen, der Sicherung von Beweismitteln und der Vernehmungstaktik, zusammengeführt und genutzt. Die enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit der Hauptabteilung mit dem Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X