Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 553

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553); Die Fraktion hat das beantragt. Dann muß namentlich abgestimmt werden. Dann wissen wir schon, worauf wir uns einlassen. Zunächst sind wir beim Änderungsantrag Artikel 2, Eigentum, Hinzufügung des Satzes: „Die Ergebnisse der demokratischen Bodenreform von 1945 bis 1949 sind unantastbar.“ Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte schön, zur Geschäftsordnung. Kauffmann (Die Liberalen): Herr Präsident, mir ist nicht ganz eingängig, wie im Vorgriff auf eine eventuell zu beschließende Geschäftsordnung hier ein Antrag eingebracht werden kann. Ich sehe das so, daß dies ein Antrag gemäß § 43 war. Demzufolge müßte darüber mit Zweidrittelmehrheit befunden werden. Ansonsten ist nach § 21 unserer bestätigten Geschäftsordnung zu verfahren. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ja, in der Tat ist es so, daß wir das an ein paar Stellen schon gemacht haben. Aber das ist korrekt, wir sollten darüber abstimmen. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Das wäre ein Präzedenzfall.) Die namentliche Abstimmung, die jetzt nicht vorgesehen ist und die in unserer zukünftigen Geschäftsordnung vorgesehen sein wird, wird jetzt schon beantragt. Ich bin damit einverstanden, wenn wir darüber abstimmen und das mehrheitlich so feststellen. Prof. Dr. Heuer (PDS): Herr Präsident, wir haben schon eine ganze Menge Änderungen durchgeführt, ohne daß das Haus darüber abgestimmt hat. Wir haben schon eine ganze Reihe weiterer Dinge eingeführt. (Zurufe: Welche? Beispiele!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter, an dieser Stelle muß ich Ihnen sagen, wir haben einvemehmlich schon eine ganze Reihe von Bestimmungen praktiziert, die noch nicht in unserer Geschäftsordnung stehen. Kauffmann (Die Liberalen): Herr Präsident, darf ich Sie darum bitten - ich darf es ja nicht -, daß Sie den Abgeordneten Prof. Heuer darauf hinwei-sen, daß laut § 43 Veränderungen zulässig sind, wenn Sie eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause finden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Also, Sie können mir jetzt vertrauen, daß ich in der Lage bin, diese von Ihnen aufgeworfene Frage hier zu lösen und den Antrag zur Abstimmung zu bringen, wenn Sie mir nicht immer dazwischenreden. (Beifall) Es ist völlig klar, wir haben diese Bestimmung nicht. Wenn kein Einvernehmen hergestellt wird, dann muß darüber abgestimmt werden. (Nicht zu verstehender Zuruf von Prof. Heuer, PDS) Es ist zwar nicht schön, daß Sie mich unterbrechen. Ich werde Ihnen trotzdem das Wort erteilen. Bitte schön. Prof. Dr. Heuer (PDS): Wir haben auch den Hammelsprung noch nicht. Wir haben eine ganze Reihe Dinge noch nicht. Und ich möchte ernsthaft sagen (Starke Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren, wir beschließen heute eine grundlegende Änderung der Verfassung. Und wir haben es in der Zeit von mehreren Monaten nicht einmal fertig gebracht, eine halbwegs anständige Geschäftsordnung zu machen. (Starker Widerspruch bei den Koalitionsfraktionen - Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Ich halte es für ungeheuer formalistisch, wenn man in den Fraktionen sowieso grundlegende Änderungen durchführt. (Protest bei den Koalitionsfraktionen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Diese Debatte wird abgebrochen. Über diese Dinge hat das Präsidium zu entscheiden in der Reihenfolge. Ich schlage Ihnen das gleich vor. Diese Debatte, wie wir die Abstimmung machen, wird jetzt nicht fortgesetzt. Die machen wir vor der Abstimmung. Ich komme zurück zu dem Abänderungsantrag. Zu dieser Frage bitte jetzt keine Tagesordnungsdebatte mehr. Die können wir gern nachher vor der Abstimmung führen, wenn ich alle Schritte erklärt habe. Ich bin unterbrochen worden bei einer ganz anderen Sache, und die möchte ich jetzt bitte auch zu Ende führen. Es handelt sich um einen Abänderungsantrag, und offenbar handelt es sich um einen Abänderungsantrag, der wesentlich ist, worum es jetzt also auch gehen muß. Und ich hatte gefragt, wer zu diesem Abänderungsantrag das Wort wünscht. Das ist zunächst wichtiger als die Geschäftsordnungsdebatte. - Der Abgeordnete Krause, danach der Abgeordnete Hildebrand. Dr. Krause (CDU/DA): Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Eigentumsfragen sind in einer politischen Erklärung von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in der letzten Woche verbindlich erklärt worden. (Zurufe) Eine Zwischenfrage können wir doch hinterher beantworten. Wollen wir so fair sein, nicht? Danke schön. In dieser politischen Erklärung ist deutlich geworden - übrigens Punkte, die Sie immer als durch uns als Regierung unlösbar erklärt haben -, daß natürlich das Eigentum, welches sich bis zum 7. Oktober 1949 gebildet hat, bestätigt wird. (Prof. Dr. Heuer, PDS: Alles Eigentum?) Daß die Eigentumsverhältnisse, die sich entsprechend ausgebildet haben, bestätigt werden. So steht es - in ganz einfachem Deutsch formuliert - drin. Ich will hier unsere Bäuerinnen und Bauern deutlich ansprechen: Keiner braucht mehr irgendwelchem Angstgeflüster diesbezüglich Glauben zu schenken. (Beifall bei CDU/DA, DSU und Liberalen) Unter dem Punkt 14 steht, daß in Expertengesprächen darüber noch zu beraten sein wird, wie die genauen gesetzlichen Festlegungen aussehen müssen. Diese Expertengespräche müssen geführt werden, weil wir natürlich auch im Bereich der Enteignung von jüdischen Mitbürgern beispielsweise entsprechende Eigentumsveränderungen ja noch vorsehen wollen. Deshalb empfiehlt die Fraktion CDU/DA, in gesonderten gesetzlichen Regelungen, die auch Bestandteil des 2. Staatsvertrages werden müssen, diese Problematik zu behandeln. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Da ist noch eine Zwischenfrage. Herr Krause, wie wär’s? (Dr. Krause: Ja.) Frau Ostrowski (PDS): Ich begrüße die Erklärung und besonders die vier Kernpunkte, die auf der Pressekonferenz vom Herrn Ministerpräsidenten geäußert wurden. Sie hatten zu den gesetzlichen Regelungen gesprochen. Ich möchte gerne wissen: Garantieren Sie, daß die in der Erklärung aufgeführten vier Kernpunkte gesetzlich im Staatsvertrag Nummer 2 ausgehandelt werden? 553;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise der Erfüllung der Aufträge zu erkunden und dabei Stellung zu nehmen zu den für die Einhaltung der Konspiration bedeutsamen Handlungen der Ich werde im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane und des Staatsanwalts. Die staatlichen Untersuchungsorgane und der Staatsanwalt werden verpflichtet, jeden Hinweis auf das Vorliegen einer Straftat entgegenzunebnen und verantwortungsbewußt zu überprüfen, ob der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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