Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 553

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553); Die Fraktion hat das beantragt. Dann muß namentlich abgestimmt werden. Dann wissen wir schon, worauf wir uns einlassen. Zunächst sind wir beim Änderungsantrag Artikel 2, Eigentum, Hinzufügung des Satzes: „Die Ergebnisse der demokratischen Bodenreform von 1945 bis 1949 sind unantastbar.“ Wird dazu das Wort gewünscht? Bitte schön, zur Geschäftsordnung. Kauffmann (Die Liberalen): Herr Präsident, mir ist nicht ganz eingängig, wie im Vorgriff auf eine eventuell zu beschließende Geschäftsordnung hier ein Antrag eingebracht werden kann. Ich sehe das so, daß dies ein Antrag gemäß § 43 war. Demzufolge müßte darüber mit Zweidrittelmehrheit befunden werden. Ansonsten ist nach § 21 unserer bestätigten Geschäftsordnung zu verfahren. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Ja, in der Tat ist es so, daß wir das an ein paar Stellen schon gemacht haben. Aber das ist korrekt, wir sollten darüber abstimmen. (Frau Birthler, Bündnis 90/Grüne: Das wäre ein Präzedenzfall.) Die namentliche Abstimmung, die jetzt nicht vorgesehen ist und die in unserer zukünftigen Geschäftsordnung vorgesehen sein wird, wird jetzt schon beantragt. Ich bin damit einverstanden, wenn wir darüber abstimmen und das mehrheitlich so feststellen. Prof. Dr. Heuer (PDS): Herr Präsident, wir haben schon eine ganze Menge Änderungen durchgeführt, ohne daß das Haus darüber abgestimmt hat. Wir haben schon eine ganze Reihe weiterer Dinge eingeführt. (Zurufe: Welche? Beispiele!) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter, an dieser Stelle muß ich Ihnen sagen, wir haben einvemehmlich schon eine ganze Reihe von Bestimmungen praktiziert, die noch nicht in unserer Geschäftsordnung stehen. Kauffmann (Die Liberalen): Herr Präsident, darf ich Sie darum bitten - ich darf es ja nicht -, daß Sie den Abgeordneten Prof. Heuer darauf hinwei-sen, daß laut § 43 Veränderungen zulässig sind, wenn Sie eine Zweidrittelmehrheit in diesem Hause finden. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Also, Sie können mir jetzt vertrauen, daß ich in der Lage bin, diese von Ihnen aufgeworfene Frage hier zu lösen und den Antrag zur Abstimmung zu bringen, wenn Sie mir nicht immer dazwischenreden. (Beifall) Es ist völlig klar, wir haben diese Bestimmung nicht. Wenn kein Einvernehmen hergestellt wird, dann muß darüber abgestimmt werden. (Nicht zu verstehender Zuruf von Prof. Heuer, PDS) Es ist zwar nicht schön, daß Sie mich unterbrechen. Ich werde Ihnen trotzdem das Wort erteilen. Bitte schön. Prof. Dr. Heuer (PDS): Wir haben auch den Hammelsprung noch nicht. Wir haben eine ganze Reihe Dinge noch nicht. Und ich möchte ernsthaft sagen (Starke Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren, wir beschließen heute eine grundlegende Änderung der Verfassung. Und wir haben es in der Zeit von mehreren Monaten nicht einmal fertig gebracht, eine halbwegs anständige Geschäftsordnung zu machen. (Starker Widerspruch bei den Koalitionsfraktionen - Beifall bei PDS und Bündnis 90/Grüne) Ich halte es für ungeheuer formalistisch, wenn man in den Fraktionen sowieso grundlegende Änderungen durchführt. (Protest bei den Koalitionsfraktionen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Diese Debatte wird abgebrochen. Über diese Dinge hat das Präsidium zu entscheiden in der Reihenfolge. Ich schlage Ihnen das gleich vor. Diese Debatte, wie wir die Abstimmung machen, wird jetzt nicht fortgesetzt. Die machen wir vor der Abstimmung. Ich komme zurück zu dem Abänderungsantrag. Zu dieser Frage bitte jetzt keine Tagesordnungsdebatte mehr. Die können wir gern nachher vor der Abstimmung führen, wenn ich alle Schritte erklärt habe. Ich bin unterbrochen worden bei einer ganz anderen Sache, und die möchte ich jetzt bitte auch zu Ende führen. Es handelt sich um einen Abänderungsantrag, und offenbar handelt es sich um einen Abänderungsantrag, der wesentlich ist, worum es jetzt also auch gehen muß. Und ich hatte gefragt, wer zu diesem Abänderungsantrag das Wort wünscht. Das ist zunächst wichtiger als die Geschäftsordnungsdebatte. - Der Abgeordnete Krause, danach der Abgeordnete Hildebrand. Dr. Krause (CDU/DA): Herr Präsident! Sehr verehrte Abgeordnete! Die Eigentumsfragen sind in einer politischen Erklärung von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in der letzten Woche verbindlich erklärt worden. (Zurufe) Eine Zwischenfrage können wir doch hinterher beantworten. Wollen wir so fair sein, nicht? Danke schön. In dieser politischen Erklärung ist deutlich geworden - übrigens Punkte, die Sie immer als durch uns als Regierung unlösbar erklärt haben -, daß natürlich das Eigentum, welches sich bis zum 7. Oktober 1949 gebildet hat, bestätigt wird. (Prof. Dr. Heuer, PDS: Alles Eigentum?) Daß die Eigentumsverhältnisse, die sich entsprechend ausgebildet haben, bestätigt werden. So steht es - in ganz einfachem Deutsch formuliert - drin. Ich will hier unsere Bäuerinnen und Bauern deutlich ansprechen: Keiner braucht mehr irgendwelchem Angstgeflüster diesbezüglich Glauben zu schenken. (Beifall bei CDU/DA, DSU und Liberalen) Unter dem Punkt 14 steht, daß in Expertengesprächen darüber noch zu beraten sein wird, wie die genauen gesetzlichen Festlegungen aussehen müssen. Diese Expertengespräche müssen geführt werden, weil wir natürlich auch im Bereich der Enteignung von jüdischen Mitbürgern beispielsweise entsprechende Eigentumsveränderungen ja noch vorsehen wollen. Deshalb empfiehlt die Fraktion CDU/DA, in gesonderten gesetzlichen Regelungen, die auch Bestandteil des 2. Staatsvertrages werden müssen, diese Problematik zu behandeln. Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. Da ist noch eine Zwischenfrage. Herr Krause, wie wär’s? (Dr. Krause: Ja.) Frau Ostrowski (PDS): Ich begrüße die Erklärung und besonders die vier Kernpunkte, die auf der Pressekonferenz vom Herrn Ministerpräsidenten geäußert wurden. Sie hatten zu den gesetzlichen Regelungen gesprochen. Ich möchte gerne wissen: Garantieren Sie, daß die in der Erklärung aufgeführten vier Kernpunkte gesetzlich im Staatsvertrag Nummer 2 ausgehandelt werden? 553;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 553 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 553)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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