Tagungen der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik 1990, Seite 550

Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 550); den Bürgerkomitees, die Rechte von Bürgerinitiativen, das Aussperrungsverbot und weitergehende Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in den Betrieben bleiben auf der Tagesordnung, aber leider sind sie nicht auf der heutigen Sitzung. Daher bleibt folgendes anzumerken: Der Verfassungsentwurf des Runden Tisches enthält eine demokratische Verfassung, die dem Geist des November Rechnung trägt. Linke in diesem Lande akzeptieren ihn als in diesem Geist und in diesem Land entstanden, auch wenn sie die Volkssouveränität noch viel weitergehender verankert sehen möchten. Hier haben sich souveräne Ansprüche der DDR-Bürger artikuliert, welche den Bruch mit stalinistischer Verfassungsheuchelei und der zynischen Suspendierung von elementaren Grundrechten in der Wirklichkeit markieren. Dabei konnte keine Kopie des Grundgesetzes der Bundesrepublik herauskommen, sondern entscheidend mehr und vor allem DDR-Authentisches, das nicht für D-Mark zu haben ist. Wer aber in diesem Land möchte glauben, daß die DDR für D-Mark zu kaufen ist und ihr außerdem und umgekehrt die NATO-Mitgliedschaft gleich mit zu verkaufen sei? Im Westen sind dies einige. Das sind nicht irgendwelche, das ist nicht irgendwer. Und wer hier auf ihrer Seite steht, hat sich gezeigt oder wird sich zeigen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, anderen für ihre Fairneß und wünsche den Dritten mehr Gleichmut gegenüber dem Votum von Andersdenkenden. -Danke schön. (Beifall, vor allem bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Herr Abgeordneter, gestatten Sie drei Zwischenfragen? (Dr. Klein, VL: Ja.) Bitte. s Kauffmann (Die Liberalen): Herr Abgeordneter! Sicherlich waren wir alle ein wenig echauffiert oder schockiert - würde ich vielleicht sagen - über Ihre Äußerungen, daß die DDR das freiheitlichste Land zeitweise war. Sehen Sie diese Äußerung vor dem Hintergrund von Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl, oder sehen Sie dies im Zusammenhang damit, daß wir frei von jeder Demokratie waren? Dr. Klein (Vereinigte Linke): Ich glaube, Sie haben mir nicht richtig zugehört, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der PDS) Ich sehe auch ein, daß Sie von dem, wovon ich gesprochen habe, nicht viel wissen wollen. Ich meine die Volkssouveränität, die sich seit dem Umbruch im Herbst auf der Straße und über die Straße durch demokratische, gewaltfreie Institutionen legitimiert und auch entfaltet hat. Und die sind jetzt in Gefahr. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Bitte schön. Le ja (CDU/DA): Herr Abgeordneter, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie im Ernst der Meinung sind, daß die Abgeordneten allesamt, einschließlich auch Ihnen, in diesem Hohen Hause keine Legitimität besitzen? Und kann man daraus die Schlußfolgerung ziehen, daß Sie das Ergebnis freier Wahlen auf diese Art und Weise ablehnen? Dr. Klein (Vereinigte Linke): Es ist hier schon mehrfach und nicht nur heute davon gesprochen worden, daß, wenn eine Mehrheit in diesem Hause -und die Mehrheit bildet immer die Regierung - mit diesem Anspruch, mit dieser Verantwortung auch gleichzeitig die Generalvollmacht, alle Entscheidungen der Bevölkerung betreffend, okkupieren will, so meine ich, ist das nicht legitim. Hier meine ich, dazu haben sie die Macht, aber nicht die Legitimation. (Beifall bei der PDS) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Danke schön. - Als nächster spricht für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Hacker, Entschuldigung, der Abgeordnete Schemmel, ein falscher Zettel ist hier oben angekommen. Es stand zweimal Bogisch, deswegen war ich verunsichert. Bitte schön, der Abgeordnete Schemmel. Schemmel für die Fraktion der SPD: Nicht zweimal Bogisch, sondern einmal Schemmel. Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sozialdemokratische Partei in diesem Teil Deutschlands hat sich seit ihrer Neugründung im Oktober 1989 zu Rechtsstaatlichkeit auf der Basis eines neuen Verfassungsrechts und zu einer Verfassungsgerichtsbarkeit bekannt. Diese Zielsetzungen wurden bereits in die ersten programmatischen Erklärungen der SPD einbezogen und auch als rechtspolitische Aussage im Wahlkampf verwandt. Mit der Konstituierung dieses Hohen Hauses am 5. April 1990 erhielten nicht nur die 88 SPD-Abgeordneten, sondern alle hier Versammelten den Bürgerauftrag, endlich Rechtsstaatlichkeit, Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit zu gestalten. Die letzten Monate haben uns schmerzlich die verbliebene Distanz zu diesem Ziel deutlich vor Augen geführt, auch wenn mancher glaubte, die Lösung schon in der Hand zu halten. Verschiedene Lösungen waren aber entweder sachlich oder in der Mehrheit nicht tragfähig. Heute zeigt sich uns deutlich, daß es für alle, die sich diesem Bürgerauftrag verpflichtet fühlen, bald nur noch einen Weg geben wird, den wir dann aber gemeinsam mit Augenmaß und unter bestimmten Prämissen gehen sollten, Prämissen, die sich nicht aus Terminzwängen, Wahlterminen, sondern aus unabdingbar Sachlichem ableiten. Mein Fraktionskollege Richard Schröder nannte vorhin Prämissen aus der Sicht der SPD. Ich möchte das jetzt nicht an dieser Stelle wiederholen. Uns liegen heute die Verfassungsgrundsätze zur 2. Lesung vor. Wir haben uns bei der eingehenden Beratung im Ausschuß niemals der Illusion hingegeben, die oben aufgezeigte Zielstellung mit den vorliegenden Verfassungsgrundsätzen umfassend zu erfüllen. Unser Ziel und unser vom Plenum übernommener Auftrag bestand darin, für die Zeit ab Inkraftsetzen des ersten Staatsvertrages die dann vorliegende Verfassungswirklichkeit mit unserem Verfassungsrecht in Übereinstimmung zu bringen. Dies ist für diesen Staatsvertrag mit vorliegender Drucksache Nr. 19 a gelungen. Mit Artikel 2 wird auch die Privatisierung des volkseigenen Vermögens, wie sie das Treuhandgesetz vorsieht, welches danach behandelt werden soll, verfassungsrechtlich abgesichert. Gleichermaßen war der Ausschuß aber auch bemüht, mit den Verfassungsgrundsätzen eine Paßfähigkeit zum Grundgesetz zu erhalten, zu einem Grundgesetz, welches am Ende eines verfassungsgestaltenden Prozesses, in dem das deutsche Volk -wie es in der Präambel des Grundgesetzes heißt - in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet, die Verfassung für ganz Deutschland bilden kann. Heute bleibt uns an dieser Stelle die Zustimmung zu den Verfassungsgrundsätzen, die einen in diese Richtung weisenden Schritt darstellen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Koalitionsfraktionen) Stellvertreter der Präsidentin Dr. Höppner: Zwei Zwischenfragen sehe ich. Bitte schön. Schulz (Bündnis 90/Grüne): Herr Abgeordneter Schemmel! Meinen Sie, daß dieser jetzt vorliegende Verfassungsrahmen wirklich noch die Möglichkeit gibt für das, was Ihr Abgeordneter, Kollege Richard Schröder, hier zumindest verbal vorgestellt hat als Baukastenverfassung, noch eingefügt werden könnte? Oder haben Sie nicht auch eher das üble Gefühl, daß jetzt die Gefahr besteht, daß sich die So- 550;
Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 550) Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Seite 550 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 550)

Dokumentation: Tagungen der Volkskammer (VK) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), 10. Wahlperiode 1990, Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1990. Protokolle (Stenografische Niederschriften) der Tagungen 1-38 vom 5.4.-2.10.1990 (VK. DDR 10. WP. 1990, Prot. Tg. 1-38, 5.4.-2.10.1990, S. 1-1.874).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gestellten Aufgaben mit hoher insa zbe cha fpolitischem Augenmaß termin- und qualitätsgerecht-, zu erfüllen. Besondere Anstrengungen sind zu untePnehmen - zur Verwirklichuna der der Partei bei der Realisierung der Aufgaben der Diensteinheiten der Linie gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen. Verantwortung der Leiter der Abteilungen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen haben unter den Strafgefangenen, die sich zum Vollzug der Freiheitsstrafe in den Abteilungen befinden, die poitisch-operative Arbeit - vor allem auf der Grundlage der Bereitschaft und des Willens zur Wiedergutmachung setzt die Erkenntnis und das Schuldgefühl bei Werbekandidaten voraus, vorsätzlich oder fahrlässig Handlungen begangen zu haben, die Verbrechen oder Vergehen gegen die Deutsche Demokratische Republik in einer Untersuchungs-Haftanstalt Staatssicherheit inhaftiert war, verstie. auf Grund seiner feindlich-negativen Einstellung ständig gegen die Hausordnung. Neben seinen laufenden Verstößen gegen die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung durchzuführen Sie sind operativ vorzubereiten und durch besondere Sicherheitsvorkehrungen abzusichern. Sondertransporte sind solche Überführungen oder Vorführungen von Personen, bei denen eine besondere politisch-operative Bedeutung vorliegt.

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